Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,247
BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62 (https://dejure.org/1963,247)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1963 - 1 StR 478/62 (https://dejure.org/1963,247)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1963 - 1 StR 478/62 (https://dejure.org/1963,247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwicklung eines Ministers in die "Call-Girl-Affäre" - Führen des Wahrheitsbeweis im Sinne der §§ 186 f Strafgesetzbuch (StGB) - Erbringen des Wahrheitsbeweises bei Verbreitung eines die Ehre eines anderen verletzenden Gerüchts - Rechtfertigung eines besonders nachhaltig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 186, § 187, § 193

  • rechtsportal.de

    StGB § 186, § 187, § 193

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 01.03.1963)

    "Aus Lust am Skandal": Münchener Redakteure müssen noch einmal vor den Richter

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 182
  • NJW 1963, 665
  • MDR 1963, 427
  • DÖV 1963, 695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    Das wäre hier möglicherweise dann der Fall gewesen, wenn sich die Angeklagten bei ihrer Veröffentlichung von der Sorge um die Besetzung wichtiger öffentlicher Ämter mit Personen von einwandfreier Lebensführung hätten leiten lassen (vgl. BGHSt 12, 287) oder etwa auch von der anderen Sorge, ob eine Strafverfolgungsbehörde entgegen dem Legalitätsgrundsatz dem dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung nicht nachgegangen sei, weil als Täter eine im öffentlichen Leben stehende Person in Betracht kam, oder wenn, es ihnen darum gegangen wäre, über eine (bevorstehende) Regierungskrise zu berichten.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    Es macht deshalb für die Frage der Rechtfertigung nach § 193 S. grundsätzlich keinen Unterschied, ob die sich äußernde Person damit zugleich eine Berufstätigkeit als Journalist ausübt oder nicht (s. BVerfGE 10, 118, 121) [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53].
  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59

    FDP-Fraktion / FDP - Fraktion

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    Ein Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 14, 48 kann diese Feststellungen nicht ersetzen.
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    Das Vorhaben der Abgeordneten und die Nennung eines Ministers in den Akten, die auf einer Personenverwechslung beruhte, standen zwar mit dem Aufkommen und der Verbreitung des ehrverletzenden Gerüchte in engem Zusammenhang, waren jedoch nicht mit dem Tatsachenkern gleichzusetzen, in dem hier allein die Ehrverletzung zu finden ist (vgl. auch RGSt 62, 83, 95).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53
    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    Das Landgericht wird außerdem die Anwendbarkeit des § 187 a StGB zu prüfen und dabei die Entscheidung BGHSt 4, 119 zu beachten haben.
  • RG, 24.06.1890 - 1419/90

    Wen trifft die Strafe für die falsche Bezeichnung des verantwortlichen Redakteurs

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    F. war zwar im Impressum der Nr. 205 der "Abendzeitung" als verantwortlicher Redakteur bezeichnet, nahm diese Stellung jedoch in Wahrheit an dem fraglichen Tage nicht ein, da er kraft einer ein für allemal getroffenen Regelung jeweils an den Wochenenden mit dem Angeklagten He. in der Leitung der Redaktionsgeschäfte abwechselte und die Nummer 205 der "Abendzeitung" an einem solchen für ihn dienstfreien Wochenende allein von Helmensdorfer redigiert wurde (vgl. RGSt 21, 23; 27, 246; 36, 215).
  • RG, 28.04.1903 - 567/03

    Wer ist "verantwortlicher Redakteur" einer periodischen Druckschrift?

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    F. war zwar im Impressum der Nr. 205 der "Abendzeitung" als verantwortlicher Redakteur bezeichnet, nahm diese Stellung jedoch in Wahrheit an dem fraglichen Tage nicht ein, da er kraft einer ein für allemal getroffenen Regelung jeweils an den Wochenenden mit dem Angeklagten He. in der Leitung der Redaktionsgeschäfte abwechselte und die Nummer 205 der "Abendzeitung" an einem solchen für ihn dienstfreien Wochenende allein von Helmensdorfer redigiert wurde (vgl. RGSt 21, 23; 27, 246; 36, 215).
  • RG, 06.03.1906 - 188/06

    Wird im Falle der Wiedergabe eines ehrenrührigen Gerüchts das Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    Das ist seit vielen Jahrzehnten die unangefochtene Auffassung der Rechtsprechung, die den Tatbestand des § 186 StGB - mit Recht - sogar in Fällen bejaht hat, in denen der Angeklagte das ihm zugetragene Gerücht bei der Weiterverbreitung als unbestätigt oder sogar als unglaubwürdig bezeichnet hatte (RGSt 22, 223; 38, 368).
  • RG, 21.05.1895 - 678/95

    1. Wer ist "verantwortlicher Redakteur" einer periodischen Druckschrift? 2.

    Auszug aus BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62
    F. war zwar im Impressum der Nr. 205 der "Abendzeitung" als verantwortlicher Redakteur bezeichnet, nahm diese Stellung jedoch in Wahrheit an dem fraglichen Tage nicht ein, da er kraft einer ein für allemal getroffenen Regelung jeweils an den Wochenenden mit dem Angeklagten He. in der Leitung der Redaktionsgeschäfte abwechselte und die Nummer 205 der "Abendzeitung" an einem solchen für ihn dienstfreien Wochenende allein von Helmensdorfer redigiert wurde (vgl. RGSt 21, 23; 27, 246; 36, 215).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auch im Schrifttum wird die Notwendigkeit eines Schutzes der Privatsphäre außerhalb des häuslichen Bereichs zum Teil, wenn auch aus verschiedenen Gründen und mit unterschiedlicher Zielsetzung, anerkannt (Allfeld, DJZ 1920, 702; Evers, aaO., S. 44; Hubmann, Das Persönlichkeitsrecht 2. Aufl. (1967), S. 322; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht (1991), S. 180; Paeffgen, JZ 1978, 738, 740; Prinz, NJW 1995, 817, 820; Siegert, Betrieb 1958, 419, 421; ders. NJW 1963, 1953, 1955; ebenso LG Köln AfP 1994, 166, 168; vgl. auch BGHSt 18, 182, 186 - Callgirl-Affäre).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Wer ein die Ehre eines anderen verletzendes Gerücht weiterverbreitet, erbringt deshalb nicht dadurch den Wahrheitsbeweis, dass er dartut, auch andere hätten dasselbe ehrverletzende Gerücht verbreitet (BGH NJW 1963, 665, 666).

    Denn für die Frage der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung, wie sie hier unstreitig gegeben ist, kommt es allein darauf an, ob ihr Kern wahr ist, während Übertreibungen und Vergröberungen, welche den Kern der Mitteilung unberührt lassen, ihre Wahrheit nicht in Frage stellen (BGH NJW 1985, 1621, 1622; BGHSt 18, 182 = NJW 1963, 665, 666 zu § 186 StGB; OLG München, NJW-RR 1996, 926; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 688; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rnrn.

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB setzt voraus, daß bei Abwägung der einander widerstreitenden Interessen der Beteiligten (BGHSt 18, 182, 184) sich die Ehrverletzung nach den konkreten Umständen als angemessenes Mittel der Interessenwahrnehmung darstellt (Tröndle/Fischer aaO § 193 Rdn. 9).
  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Wer ein die Ehre eines anderen verletzendes Gerücht weiterverbreitet, erbringt nicht dadurch den Wahrheitsbeweis, dass er dartut, auch andere hätten dasselbe ehrverletzende Gerücht verbreitet (so schon BGH NJW 1963, 665, 666).
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

    Entscheidend ist, was in der konkreten Situation, in welcher die Behauptungen aufgestellt wurden, als Sorgfalt gefordert werden muß (vgl. BGHSt 18, 182 [BGH 15.01.1963 - 1 StR 478/62]).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 3 Vs 1/05

    Privatklagesache; üble Nachrede; eigene Behauptung; Ehrverletzung

    Denn eine Ehrverletzung kann auch in der Verbreitung von Äußerungen Dritter, insbesondere in der Weitergabe ehrverletzender Gerüchte liegen, es sei denn, dass sich derjenige, der die Äußerung wiedergibt, ernsthaft und eindeutig von ihrem Inhalt distanziert (vgl. BGHSt 18, 182 f. und NJW 1953, 596; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., Rdnr. 9 zu § 186; LK-Herdegen, StGB-Kommentar, 10. Aufl., Rdnr. 8 zu § 186).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
    Denn für die Frage der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung, wie sie hier unstreitig gegeben ist, kommt es allein darauf an, ob ihr Kern wahr ist, während Übertreibungen und Vergröberungen, welche den Kern der Mitteilung unberührt lassen, ihre Wahrheit nicht in Frage stellen (BGH, NJW 1985, 1621; BGH, NJW 1963, 665; OLG München, NJW-RR 1996, 926; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 688; OLG Stuttgart, NJOZ 2017, 1424; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auf]. 2018, Kap. 5 Rn. 217 u. 249).
  • KG, 18.12.2003 - 10 U 279/01

    Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen: Wiedergabe eines Gerüchts

    Zwar kann die Existenz bestimmter Gerüchte unter besonderen Umständen eine Tatsache sein, an deren Mitteilung ein anerkennenswertes öffentliches Interesse besteht (vgl. dazu BGH NJW 1963, 665, 667; Soehring, Presserecht, 2. Auflage 1995, Rdn 16.28, Seite 309 f).
  • OLG Nürnberg, 10.02.1998 - 3 U 3480/97

    Verdachtsberichterstattung in Medien

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 22.05.1973 - 15 U 219/72

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht