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   BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65   

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BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65 (https://dejure.org/1965,986)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1965 - 1 StR 300/65 (https://dejure.org/1965,986)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - 1 StR 300/65 (https://dejure.org/1965,986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsfähigmachen von verdorbenem Wein durch Zusatz von Stoppmittel - Beginn der Verfälschungshandlung - Abgrenzbarkeit der Begriffe "Verfälschen" und "Nachmachen" - Begriff des "Weins" - Anforderungen an den Gehilfenvorsatz - Unterbleiben eines Hinweises auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 1
  • NJW 1966, 1133 (Ls.)
  • NJW 1966, 676
  • MDR 1966, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 StPO braucht nicht anzugeben, welche Begehungsform des § 4 Nr. 1 LebMG (Verfälschen oder Nachmachen) in Betracht kommt (Einschränkung von BGHSt 2, 371).

    An dieser Entscheidung sieht sich der Senat durch sein Urteil BGHSt 2, 371 nicht gehindert.

    Soweit die verallgemeinernde Fassung der Entscheidung BGHSt 2, 371, 373 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52] etwas anderes besagt, wird daran nicht festgehalten; der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1963 - 1 StR 333/63 - davon abgewichen.

  • RG, 31.01.1916 - I 924/15

    1. Ist der Verkauf einer als Haustrunk hergestellten Flüssigkeit auch dann

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Wein verliert die Eigenschaft als Getränk i.S. des § 1 WeinG erst dann, wenn er endgültig für den menschlichen Genuß ungeeignet wird (im Anschluß an RGSt 49, 375, 376).

    Denn Wein hat diese Eigenschaft erst dann verloren, wenn er endgültig für menschlichen Genuß ungeeignet wird, also weder in seinem gegenwärtigen Zustand getrunken noch in einen genießbaren Zustand zurückversetzt werden kann (RGSt 49, 375, 376).

  • BGH, 20.03.1956 - 5 StR 604/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Durch diese und die geplante weitere Behandlung sollte ein verdorbenes Lebensmittel den Anschein eines nichtverdorbenen erhalten; darin liegt ein Verfälschen (BGH Urt. vom 20. März 1956 - 5 StR 604/55 - bei Herlan GA 1956, 349).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61
    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Diese Strafvorschrift tritt aber vor § 11 Abs. 1 LebMG zurück, weil hier für das im vorliegenden Fall festgestellte versuchte Vergehen gegen § 4 Nr. 1 LebMG eine höhere Strafe, nämlich Gefängnis schlechthin, angedroht ist (§ 31 WeinG; BGHSt 16, 210, 212 [BGH 20.06.1961 - 1 StR 68/61]; BGH DLR 1959, 230).
  • BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Soweit die verallgemeinernde Fassung der Entscheidung BGHSt 2, 371, 373 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52] etwas anderes besagt, wird daran nicht festgehalten; der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1963 - 1 StR 333/63 - davon abgewichen.
  • RG, 01.03.1898 - 347/98

    1. Kann dasselbe Nahrungsmittel je nach der Verschiedenheit seiner örtlichen

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Die Begriffe Verfälschen und Nachmachen dagegen wiegen rechtlich gleich schwer, und eine scharfe Grenze zwischen ihnen läßt sich nicht immer ziehen (RGSt 14, 428, 432; 21, 437, 439; 31, 72, 75).
  • RG, 12.05.1891 - 1321/91

    Liegt in der Herstellung einer Wurst aus dem Fleische eines krepierten Hundes ein

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Die Begriffe Verfälschen und Nachmachen dagegen wiegen rechtlich gleich schwer, und eine scharfe Grenze zwischen ihnen läßt sich nicht immer ziehen (RGSt 14, 428, 432; 21, 437, 439; 31, 72, 75).
  • RG, 02.11.1886 - 2504/86

    1. Voraussetzungen der Weinverfälschung. Ist insbesondere in dem bloßen Aufkleben

    Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65
    Die Begriffe Verfälschen und Nachmachen dagegen wiegen rechtlich gleich schwer, und eine scharfe Grenze zwischen ihnen läßt sich nicht immer ziehen (RGSt 14, 428, 432; 21, 437, 439; 31, 72, 75).
  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 1 RVs 84/18

    Versammlung bei drei Personen mit gemeinsamen Zweck der Meinungsäußerung

    Der rechtliche Hinweis auf eine Strafbarkeit gemäß § 27 Abs. 1 VersammlG durch Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 26. Januar 2017 umfasste neben einer solchen nach Satz 1 auch eine solche nach Satz 2 der Vorschrift, da es sich um rechtlich gleich schwerwiegende Begehungsformen handelt, bei denen sich eine scharfe Grenze nicht ziehen lässt (BGHSt 21, 1; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 265 Rn. 15b).
  • BGH, 19.02.1969 - 1 StR 617/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs und vorsätzlichen

    Die Begriffe "Verfälschen" und "Nachmachen" sind jedoch rechtlich gleichwertig, die Übergänge in tatsächlicher Hinsicht fließend (vgl. BGHSt 21, 1 [BGH 17.12.1965 - 1 StR 300/65] = LRE 5, 1).
  • BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88

    Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes bei Unerwünschtheit der Haupttat -

    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 8/87

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Zum Teil wird das Rechtsmittel für unbeschränkt zulässig erachtet (so OLG Köln MDR 1959, 582; OLG München NJW 1962, 1115; OLG Saarbrücken NJW 1966, 1133; OLG Düsseldorf NJW 1969, 2150 f; KG FamRZ 1978, 528; OLG Stuttgart NJW 1978, 1272), zum Teil wird die Nachprüfbarkeit in - verschieden - beschränktem Umfang für zulässig gehalten (so OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 69; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 736; OLG Karlsruhe MDR 1974, 407; FamRZ 1984, 186; OLG Hamburg FamRZ 1984, 922; OLG München FamRZ 1985, 495; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl. § 769 Anm. 3 B), zum Teil wird die sofortige Beschwerde entsprechend § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich für unzulässig gehalten (so OLG München NJW 1961, 1123; OLG Hamm NJW 1975, 1932; MDR 1979, 852; OLG Koblenz FamRZ 1983, 939; OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 902; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 769 Anm. C mit Hinweis auf § 707 Anm. F; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl.
  • BGH, 20.10.1981 - 1 StR 404/81

    Auswirkungen der Missbilligung einer Haupttat durch bewusstes Distanzieren durch

    Weder die Ursächlichkeit der Beihilfehandlung noch der für den Gehilfen ausreichende bedingte Vorsatz (vgl. BGHSt 2, 281 [BGH 18.04.1952 - 1 StR 871/51]; BGH NJW 1966, 676 f) werden dadurch beseitigt, daß der Gehilfe die Haupttat mißbilligt, mag er dies auch durch "bewußtes Distanzieren" tun (vgl. RGSt 56, 168, 170).
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