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   BGH, 21.07.1967 - AK 27/67   

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https://dejure.org/1967,2088
BGH, 21.07.1967 - AK 27/67 (https://dejure.org/1967,2088)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1967 - AK 27/67 (https://dejure.org/1967,2088)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1967 - AK 27/67 (https://dejure.org/1967,2088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Bundegerichtshofes zur Überweisung der Sache an das Oberlandesgericht bei Verweis einer Sache an ihn im Beschlusswege gem. 270 Strafprozessordnung (StPO) i.V. m. § 134 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Zulässigkeit einer "Rücküberweisung" einer in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 268
  • MDR 1967, 941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - AK 27/67
    Daß auch eine vom Gesetz geschaffene "bewegliche Zuständigkeitsregelung" verfassungsmäßig sein kann, haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang bereits entschieden (BGHSt 9, 367; 13, 297; BVerfGE 9, 223).
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - AK 27/67
    Daß auch eine vom Gesetz geschaffene "bewegliche Zuständigkeitsregelung" verfassungsmäßig sein kann, haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang bereits entschieden (BGHSt 9, 367; 13, 297; BVerfGE 9, 223).
  • BGH, 29.10.1959 - 2 StR 393/59
    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - AK 27/67
    Daß auch eine vom Gesetz geschaffene "bewegliche Zuständigkeitsregelung" verfassungsmäßig sein kann, haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang bereits entschieden (BGHSt 9, 367; 13, 297; BVerfGE 9, 223).
  • RG, 18.05.1925 - II 238/25

    Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wodurch der die

    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - AK 27/67
    So hat schon das Reichsgericht die Zulässigkeit der Weiterverweisung an ein noch höheres Gericht wegen dessen sachlicher Zuständigkeit bejaht (RGSt 59, 241, 244).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    dd) Die Annahme seiner Unwirksamkeit erscheint zudem entbehrlich: Entweder führt die Entscheidung infolge ihrer Fehlerhaftigkeit den gewünschten Erfolg nicht herbei -etwa eine Verweisung gemäß § 270 StPO" außerhalb der Hauptverhandlung (BGHSt 44, 121) - oder sie kann - bei fehlerhafter Beurteilung der Zuständigkeit -korrigiert werden: Dies kann, abgesehen von dem der Zuständigkeitsbestimmung analog §§ 14, 19 StPO, durch Weiterverweisung, Vorlage oder Abgabe der beim höheren Gericht rechtshängig gewordenen Sache gemäß den §§ 225 a, 270 StPO (vgl. auch BGHSt 21, 268, 270) geschehen, aber auch durch Zurückverweisung an das zuvor mit der Sache befaßte Gericht (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 270 Rdn. 20).
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