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   BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81   

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BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,649)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,649)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - Abtrennung einer nur Erwachsene betreffenden Sache nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Zulässigkeit der Abgabe an ein für allgemeine Strafsachen zuständiges Gericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Abgabe einer Jugendsache nach Eröffnung der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG (1975) § 47a, § 103 Abs. 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 260
  • NJW 1982, 454
  • MDR 1982, 244
  • NStZ 1982, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Vielmehr hat der Tatrichter in jeder Lage des Verfahrens von Amts, wegen zu prüfen, ob das Jugendgericht oder das Erwachsenengericht zuständig ist (BGHSt 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Ergänzungsband § 209 Rdn. 18).
  • BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Aus diesen Gründen muß auch die Zurückverweisung an die Jugendkammer erfolgen (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81).
  • BGH, 22.01.1980 - 5 StR 12/80

    Zuständigkeit einer Jugendkammer bei gleichzeitigem Verfahren gegen

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Eine den §§ 6 a, 16 oder 222 a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz im Verhältnis zwischen Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80 - und vom 26. November 1981 - 2 StR 689/80).
  • BGH, 26.11.1980 - 2 StR 689/80

    Verurteilung durch die große Strafkammer des Landgerichts trotz Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Eine den §§ 6 a, 16 oder 222 a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz im Verhältnis zwischen Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80 - und vom 26. November 1981 - 2 StR 689/80).
  • BayObLG, 11.06.1980 - RReg. 5 St 195/79
    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
    Diese Gesamtregelung führt bei Berücksichtigung des mit ihr verfolgten Zwecks zu der Auslegung, daß der neu geschaffene § 47 a JGG der aus dem alten Recht unverändert beibehaltenen Vorschrift des § 103 Abs. 3 JGG vorgeht und deren Anwendungsbereich entsprechend einschränkt (BayObLGSt 1980, 46; Brunner, JGG 6. Aufl. § 47 a Rdn. 3, 4, § 103 Rdn. 13, 14; Rieß a.a.O. § 209 a Rdn. 27; Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. Rdn. 65 vor § 1, § 4 Rdn. 13).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auch die Entscheidung BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81], auf die in der Folgezeit - neben der Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - zur Begründung zumeist Bezug genommen wurde (z.B. BGH StV 1984, 409, 410), betrifft einen anderen Fall.

    Die Erwägungen, die der Regelung des § 47 a JGG zugrunde liegen (vgl. BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81], treffen für die beim Revisionsgericht bestehende Verfahrenslage nicht zu.

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 58/02

    Strafkammer; Jugendkammer; Eröffnungsbeschluss; Zuständigkeitsrüge; Verweisung;

    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht nicht vor (BGHSt 30, 260; BGH StV 1981, 77, Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 77 m. w. N.; Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 209 a Rdn. 46).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 344/02

    Heranwachsender (Zuständigkeit; Tateinheit; Teilidentität); unerlaubter Besitz

    Mithin ist das angefochtene Urteil aufzuheben, ohne daß es eines Eingehens auf die weiteren Verfahrens- und Sachrügen bedürfte; auch darauf, ob der Beschwerdeführer die Unzuständigkeit der Strafkammer rechtzeitig gerügt hatte, kommt es nicht an, da § 6 a StPO im Verhältnis zur Jugendgerichtsbarkeit keine Anwendung findet (BGHSt 30, 260).".
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Die Rüge ist - unabhängig davon, ob die Angeklagten den Einwand bereits in der Hauptverhandlung geltend gemacht hatten - zulässig (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - 2 StR 242/81 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), indes unbegründet.
  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Obwohl sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, ist wiederum eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Die Sache ist an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückzuverweisen, obwohl der Angeklagte zur Tatzeit Erwachsener war und das Strafverfahren gegen den heranwachsenden Mitangeklagten K. bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 633/99

    Aufklärungspflicht; Doppelrelevante Tatsache; Alter des Angeklagten

    Obwohl dem Vorbringen der Revision nicht entgegensteht, daß in der Hauptverhandlung ein entsprechender Einwand nicht erhoben wurde (BGHSt 30, 260 m.w.N.), hat der Senat die vorgelegten Unterlagen nicht zu prüfen:.
  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93

    Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter

    Ausschlaggebend für eine solche Entscheidung können die Gründe sein, die wie bisher - nach der durch das Inkrafttreten des StVÄG 1979 vom 5. Oktober 1978 (BGBl I S. 1645) geschaffenen Rechtslage (vgl. BGHSt 30, 260 ff. [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1980 - 5 StR 12/80; BayObLG MDR 1980, 958) - zu einer, nach der neueren Rechtsprechung freilich nicht mehr zwingenden Zurückverweisung an die Jugendkammer geführt haben: nämlich die einfache Lösung von Zuständigkeitsfragen im Verhältnis von Jugend- und Erwachsenengerichten, die Vermeidung von Verfahrensverzögerungen, zusätzlicher Arbeitsbelastung und unnötigem Zeitaufwand und ebenso - wie auch im vorliegenden Fall - die Möglichkeit der Berücksichtigung jugendspezifischer Umstände der Tat, auch wenn sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Obwohl sich das Verfahren - nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich der mitangeklagten Heranwachsenden - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache nach §§ 103, 47 a, 109 Abs. 1 JGG an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden (BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 520/85

    Aufklärungspflicht - Sachverständiger - Schuldfähigkeit - Strafbarkeit wegen

    Für die neue Verhandlung ist die Jugendkammer zuständig, auch wenn sich das Verfahren nunmehr nur noch gegen eine Erwachsene richtet (BGHSt 30, 260, 262; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • BGH, 19.06.1987 - 2 StR 246/87

    Fortsetzung des Heroinkonsums in der Justizvollzugsanstalt als Zeichen einer

  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 271/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85

    Unzureichende Erörterung einer eigennützigen auf Umsatz gerichteten Tätigkeit

  • BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87

    Zulässigkeit von Verfahrensrügen - Fehler bei der Bildung einer

  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21

  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84

    Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles

  • BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften

  • BGH, 01.10.1987 - 4 StR 475/87

    Anstiftung zum Diebstahl - Abänderung des Schuldspruchs eines Urteils -

  • BGH, 04.12.1985 - 3 StR 488/85

    Offensichtlichkeit der Gesamtstrafenbildung im Urteil

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Abänderung eines

  • BGH, 26.03.1985 - 5 StR 198/85

    Erfordernis der Verhandlung vor der Jugendkammer bei gemeinsamer Verurteilung

  • BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83

    Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz -

  • BGH, 07.08.1987 - 2 StR 316/87

    Aufhebung des Ausspruchs der Gesamtstrafe wegen Einbeziehung einer Strafe aus

  • BGH, 29.01.1985 - 1 StR 6/85

    Unzureichende Feststellungen zum Körperverletzungsvorsatz

  • BGH, 08.09.1983 - 1 StR 554/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Änderung eines Schuldspruchs

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 486/81

    Unterstützung des Heroinhandels anderer zur Deckung des Eigenbedarfs -

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 23/86

    Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Aburteilung von von Heranwachsenden

  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 65/87

    Durchbrechung einer Verjährungsfrist für einen Betrug

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 124/87

    Ermittlung von Blutalkoholkonzentrationswerten - "In dubio pro reo" bei fehlender

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