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   BGH, 08.10.1953 - 3 StR 436/53   

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https://dejure.org/1953,698
BGH, 08.10.1953 - 3 StR 436/53 (https://dejure.org/1953,698)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1953 - 3 StR 436/53 (https://dejure.org/1953,698)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1953 - 3 StR 436/53 (https://dejure.org/1953,698)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 263
  • NJW 1954, 239
  • MDR 1954, 16
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 30.04.1929 - I 356/29

    Zum Begriff der "geringwertigen Gegenstände" im § 264 a StGB.

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  • RG, 12.12.1913 - V 706/13

    Kann die Nichtanwendung des § 264 a StGB. mit der Erwägung begründet werden, daß

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  • RG, 04.06.1918 - I 295/18

    Diebstahl von Lebensmittelkarten aus dem Gewahrsam des Lebensmittelamtes.

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  • RG, 12.09.1935 - 3 D 602/35

    Zum Begriff "aus Not" in den §§ 248 a, 264 a StGB.

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  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Eine Auseinandersetzung damit, dass der BGH eine Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an die Höhe von Sozial(versicherungs)leistungen verworfen hat (vgl. BGHSt 5, 263; 6, 41; weitere Nachweise bei Vogel in LK-StGB 12. Aufl., § 248a Rn. 6 Fn. 9), findet sich nicht.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Das war ein als Bereicherung anzusehender, vom Angeklagten erstrebter Vermögensvorteil (vgl. BGH MDR 1954, 16; RGSt 51, 179, 184; 54, 338, 341, 342; 66, 63, 64).

    Wenn tatsächlich die Absicht des Angeklagten auf nichts anderes als auf Verlustausgleich (Verlustabsicherung) gerichtet war, hat er nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt, auch wenn der Wert der Pfandsachen den Darlehensbetrag weit überstieg (vgl. BGH MDR 1954, 16; BGH, Urteil vom 1. Juli 1960 - 4 StR 172/60 - RGSt 54, 338, 341, 342; 66, 63, 64).

  • BVerwG, 01.08.2013 - 2 B 77.12

    Sachaufklärungspflicht des Gerichts durch erforderliche Beweiserhebung bzgl.

    Auch die Annahme einer Geringwertigkeit im Sinne des § 248a StGB setzt aber den objektiven geringen Wert der Sache voraus (Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 436/53 - BGHSt 5, 263 ; hierzu auch Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 248a Rn. 3).
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