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   BGH, 22.08.2008 - 2 StR 195/08   

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https://dejure.org/2008,3102
BGH, 22.08.2008 - 2 StR 195/08 (https://dejure.org/2008,3102)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2008 - 2 StR 195/08 (https://dejure.org/2008,3102)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2008 - 2 StR 195/08 (https://dejure.org/2008,3102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 StPO; § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Sachverständigenbeweis (verlesenes Attest; früheres Gutachten); begründete Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrages; aufs Geratewohl / ins Blaue hinein gestellter Beweisantrag; Konnexität; negativ formulierte Beweistatsache)

  • lexetius.com

    StPO §§ 244 Abs. 4 Satz 2, 256 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Qualifikation eines gem. § 256 Abs. 1 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) verlesenen ärztlichen Attests über eine Körperverletzung als früheres Gutachten i.S.v. § 244 Abs. 4 S. 2 StPO; Vorliegen der Verfahrensrüge einer Verletzung von § 244 Abs. 4 S. 2 StPO i.F.d. Nichtveranlassung ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2 § 256 Abs. 1 Nr. 2
    Attest als früheres Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 322
  • NJW 2008, 3232
  • NStZ 2008, 708
  • NStZ 2009, 558
  • NStZ-RR 2011, 226
  • StV 2008, 564
  • JR 2008, 518
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 22.08.2008 - 2 StR 195/08
    Soweit der Generalbundesanwalt auf die Entscheidung BGHSt 40, 3, 6 verwiesen hat, ging es dort um eine andere Fallgestaltung, denn dort waren Zeugen zum Beweis einer Schlussfolgerung benannt worden, ohne dass aus dem Antrag ersichtlich war, welche tatsächlichen Wahrnehmungen der Zeugen diese tragen sollten. So liegt die Sache hier nicht. Die Behauptung, eine Person habe ein in ihrer Anwesenheit angeblich geschehenes Ereignis nicht wahrgenommen, und das Ereignis habe daher nicht stattgefunden, da die Person es nach den konkreten Umständen hätte bemerken müssen, ist eine hinreichend bestimmte Beweistatsache im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO (vgl. Niemöller StV 2003, 687, 689, 692 ff.).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 496/06

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Individualisierung der

    Auszug aus BGH, 22.08.2008 - 2 StR 195/08
    Hinsichtlich der Fälle 17 und 21 der Urteilsgründe hat der Senat den Schuldspruch berichtigt, da die Qualifikationen nach § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB im Tenor als "besonders schwere Vergewaltigung" zu bezeichnen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 173; Fischer StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 78 m.w.N.).
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