Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,422
BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53 (https://dejure.org/1953,422)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1953 - II ZR 150/53 (https://dejure.org/1953,422)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1953 - II ZR 150/53 (https://dejure.org/1953,422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 88
  • NJW 1953, 1263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 18.11.1913 - II 670/13

    Einstellung der Vollstreckung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53
    Nur diese Frage hat das Reichsgericht in den angegebenen Entscheidungen unter Aufgabe seiner früher abweichenden Stellungnahme in RGZ 83, 299 bejaht, nicht aber zu der hier interessierenden Frage Stellung genommen, ob ein unterbliebener Antrag aus § 713 Abs. 2 ZPO auch noch in der Revisionsinstanz in Bezug auf das Berufungsurteil nachgeholt werden kann.
  • RG, 11.06.1903 - VI 171/03

    Beschwerde. Terminsverlegung. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

    Auszug aus BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53
    Selbst wenn man diese Frage entgegen der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 55, 99 [101]; ebenso Hamburg OLGE 17, 185/86; Königsberg OLGE 21, 88) bejahen wollte und dabei auch die Bedenken zurückstellen könnte, dass das Rechtsmittelverfahren nicht einer Ergänzung des angefochtenen Urteils zu dienen hat, sondern im Rahmen der Rechtsmittelanträge auf ein selbständiges Urteil des Rechtsmittelgerichts gerichtet ist, so muss in jedem Fall für die Revisionsinstanz etwas anderes gelten.
  • BGH, 14.01.1964 - Ib ZR 4/64

    Abwendung einer Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung - Entscheidungen

    Dem Revisionskläger bleibt in diesem Falle nur der Weg, die Ergänzung des Berufungsurteils nach §§ 716, 321 ZPO herbeizuführen (Ergänzung zu BGHZ 10, 88).

    Zwar unterscheidet der vorliegende Fall sich von dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung in BGHZ 10, 88 zugrunde lag, dadurch, daß der Antrag aus § 713 Abs. 2 ZPO nicht erstmalig erst in der Revisionsinstanz gestellt wird, sondern bereits in der Berufungsinstanz gestellt worden war und vom Berufungsgericht übergangen worden ist.

    Die im Schrifttum teilweise vertretene gegenteilige Meinung (vgl. die Nachweise bei BGHZ 10, 88, 89) würde bedeuten, daß die Vorschrift des § 716 ZPO in Fällen der vorliegenden Art praktisch gegenstandslos wird.

  • BGH, 13.12.2001 - II ZR 261/00

    Unzulässiger Antrag - Ablehnung der Vollstreckung - Vollstreckung durch

    In der Revisionsinstanz kann ein Antrag nach § 712 ZPO in bezug auf ein vorinstanzliches Urteil nicht nachgeholt werden (BGHZ 10, 88).
  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60
    Bedenken gegen den Antrag, die sich etwa aus dem Umstand ergeben könnten, daß er ein Sachantrag ist und die Beklagte ihn nicht schon in der Berufungsinstanz gestellt hat (Baumbach/Lauterbach, ZPO 27" Auflage § 721 Anm. 4, § 714 Anm. 2; BGHZ 10, 88, 90), müssen gegen über der das Recht der Raummieie beherrschenden sozialen Tendenz (vgl. § 566 a BGB), der auch § 7 GRMGund § 721 ZPO entspringen, zurücktreten (für die Zulassung des Antrags noch im Revisionsrechtszug auchWieczorek, ZPO § 714 B III b; ebenso - allerdings ohne Begründung - das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. November 1962 VIII ZR 142/61).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1983 - 3 UF 116/83
    Ob ein Antrag zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in der Berufungsinstanz nachgeholt werden kann, ist streitig: Während der Bundesgerichtshof die Frage bisher offen gelassen hat (vgl. BGHZ 10, 88), hat sie das Reichsgericht (RGZ 55, 99) verneint.
  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 43/59

    Rechtsmittel

    Die Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO im Falle M. ist allerdings nicht anfechtbar, weder mit der Revision (RGSt 66, 326; BGH 1 StR 640/54 vom 18. Januar 1955) noch überhaupt (BGH 10, 88, 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht