Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • Universität des Saarlandes
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Präkludierung mit im Feststellungsprozeß nicht vorbehaltenem Aufrechnungseinwand gegenüber Anspruch auf Ersatz künftig entstehender Schäden

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 8 O 361/81
  • OLG Karlsruhe - 17 U 186/84
  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 103, 362
  • NJW 1988, 2542
  • ZIP 1988, 1065
  • MDR 1988, 667
  • WM 1988, 916
  • DB 1988, 1317
  • BauR 1988, 374
  • ZfBR 1988, 187



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R  

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    aa) Aufrechnung bzw Verrechnung erfordern sowohl das Vorliegen einer Aufrechnungs-/Verrechnungslage als auch einer wirksamen Aufrechungs-/Verrechnungserklärung (vgl hierzu Staudinger, aaO, Vorbem 10, 13 ff zu §§ 387 ff, § 389 RdNr 19, 28, 30; BGHZ 103, 362, 367; BGHZ 123, 49, 52 f; BFHE 160, 108, 113 f).

    Die Forderung des auf- bzw verrechnenden Leistungsträgers (Gegenforderung) muss mithin entstanden und fällig sein, während die gleichartige Forderung, mit der auf- bzw verrechnet werden soll (Hauptforderung), zwar nicht fällig, aber bereits entstanden und erfüllbar sein muss (vgl hierzu BGHZ 103, 362, 367; 123, 49, 52 f; BFHE 191, 5, 10 ff; Staudinger, aaO, § 388 RdNr 11).

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03  

    Insolvenzrecht - Aufrechnung nach § 95 Abs. 1 InsO

    Zwar ist bis zum Bedingungseintritt eine Aufrechnung aus Gründen des materiellen Rechts nicht möglich; denn gegen eine künftige oder aufschiebend bedingte Forderung kann nicht aufgerechnet werden (BGHZ 103, 362, 367).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90  

    Verfahrensrecht - Feststellungsklage bei Mängeln an einem Bauwerk

    Der Kläger, der die Feststellung eines Rechtsverhältnisses begehrt, hat grundsätzlich die dafür erforderlichen Tatsachen vorzutragen (Senatsurteil BGHZ 103, 362, 365).

    Ihm wären sämtliche Einwendungen zum Grund des Anspruchs, über die mitentschieden wäre (vgl. BGH Urteil vom 25. November 1977 aaO.; Senatsurteil BGHZ 103, 362, 365; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., Anm. 4 B zu § 322,.

mehr
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93  

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Richtig ist, daß im Feststellungsverfahren über alle Einwendungen, die den Bestand des Klageanspruchs oder seine Durchsetzbarkeit berühren, abschließend zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 1978, 544 zu § 254 BGB ) und die Parteien im Betragsverfahren auch mit solchen Einwendungen und diesen zugrundeliegenden Tatsachen ausgeschlossen sind, die im Feststellungsverfahren bereits bestanden haben, aber nicht vorgetragen worden sind (BGH NJW 1988, 2542, 2543 zu § 387 BGB ; 1989, 105, 106 zu § 254 Abs. 2 BGB ).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92  

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Das ist bei dem Aufrechnungseinwand nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 34, 274; 61, 25, 26; 100, 222, 225; 103, 362, 366) der Fall, wenn sich die beiderseitigen Forderungen - wie hier - zu diesem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüber gestanden haben.
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 139/07  

    Verfahrensrecht - Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2

    Gegen eine künftige oder aufschiebend bedingte Forderung kann nicht aufgerechnet werden (BGHZ 103, 362, 367 ; 160, 1, 6) .
  • BGH, 20.10.2011 - IX ZR 10/11  

    Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter erfüllt Dienstverhältnis des Schuldners

    Hatten die Beklagten im Oktober 2008 bereits die Aufrechnung mit ihrem Darlehensrückzahlungsanspruch gegen alle künftigen Schulgelder erklärt, wie sie es hilfsweise auf Seite 4 oben ihres Schriftsatzes vom 17. August 2010 behauptet haben, so wäre diese Verfügung schuldrechtlich nur wirksam gewesen, wenn die monatlichen Schulgelder anders als sonstiger Dienstlohn (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 7; vom 14. Januar 2010 - IX ZR 78/09, ZIP 2010, 335 Rn. 21) und laufende Mieten keine aufschiebend befristeten Forderungen waren, die erst mit Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums entstehen und deshalb einer vorherigen Aufrechnung nicht zugänglich sind (BGH, Urteil vom 10. März 1988 - VII ZR 8/87, BGHZ 103, 362, 367; vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 395), sondern so wie Leasingraten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. März 1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84, 94) eine betagte und damit schon erfüllbare Forderung.
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 256/01  

    Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung; Fälligkeit und Erfüllbarkeit des

    Es handelt sich daher auch nicht um eine unzulässige Aufrechnung gegen eine zukünftige oder aufschiebend bedingte Forderung (BGHZ 103, 362), wenn nach dem Ausscheiden, aber vor der Feststellung der Bilanz die Aufrechnung erklärt wird.
  • OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08  

    Pachtrecht - Aufrechnung mit Pachtzinsforderungen?

    Nicht erfüllbar, da noch nicht entstanden, sind hingegen künftige Ansprüche (BGH, Urteil vom 10.03.1988 - VII ZR 8/87, BGHZ 103, 362; Bamberger/Roth/Dennhardt, BeckOK § 387 Rn. 34f.; Palandt/Grüneberg a.a.O. § 387 Rn. 12; MünchKomm-BGB/ Schlüter, BGB 5. Aufl. § 387 Rn. 38; Staudinger/Gursky, BGB § 387 Rn. 120).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01  
    Anders als beim Erlass eines Grundurteiles müssen solche Einwendungen, die den Grund des Schadensersatzanspruchs betreffen, beim Erlass des Feststellungsurteils beschieden werden (BGH NJW 1989, 105; NJW 1988, 2542).
  • VGH Hessen, 23.09.2004 - 8 UE 653/03  

    Erstattungsfähigkeit so genannter Arbeitsplatzkosten nach dem hessischen

  • OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04  

    Architekten & Ingenieure - Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93  

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

  • VG Berlin, 03.04.2009 - 2 K 12.09  

    NPD hat Anspruch auf Auszahlung von Parteienfinanzierungsmitteln

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