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   BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71   

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https://dejure.org/1972,518
BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71 (https://dejure.org/1972,518)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1972 - VI ZR 88/71 (https://dejure.org/1972,518)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1972 - VI ZR 88/71 (https://dejure.org/1972,518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Grund eines Verkehrsunfalls - Geltendmachung eines Anspruches auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht - Umfang der Ansprüche einer Gebietskörperschaft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BRRG § 52; BBG § 87 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 87a; BGB § 249; BRRG § 52
    Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen Urlaubsentgelts

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 154
  • NJW 1972, 1705
  • MDR 1972, 940
  • VersR 1972, 1056
  • DB 1972, 1633
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 05.11.1906 - VI 603/05

    Anrechnung von Pensionen u. Vermögenserwerb in Haftpflichtfällen

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Anlaß zu diesen Regelungen gab die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, die dem Schädiger mit Rücksicht auf die vom Dienstherrn gesetzlich geschuldeten Leistungen den Einwand der Vorteilsausgleichung zubilligte und ihn damit vom Schadensersatz freistellte (RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 189; 92, 401; 130, 258).
  • RG, 18.04.1918 - IV 62/18

    Steht der Militärverwaltung ein Ersatzanspruch gegen die Eisenbahnverwaltung zu,

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Anlaß zu diesen Regelungen gab die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, die dem Schädiger mit Rücksicht auf die vom Dienstherrn gesetzlich geschuldeten Leistungen den Einwand der Vorteilsausgleichung zubilligte und ihn damit vom Schadensersatz freistellte (RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 189; 92, 401; 130, 258).
  • RG, 10.12.1908 - VI 650/07

    Unter welchen Voraussetzungen sind Bezüge aus Versicherungsverträgen auf die nach

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Anlaß zu diesen Regelungen gab die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, die dem Schädiger mit Rücksicht auf die vom Dienstherrn gesetzlich geschuldeten Leistungen den Einwand der Vorteilsausgleichung zubilligte und ihn damit vom Schadensersatz freistellte (RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 189; 92, 401; 130, 258).
  • RG, 17.11.1930 - VI 135/30

    Sind die Leistungen, die dem Verletzten aus Anlaß des Unfalls von dritter Seite

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Anlaß zu diesen Regelungen gab die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, die dem Schädiger mit Rücksicht auf die vom Dienstherrn gesetzlich geschuldeten Leistungen den Einwand der Vorteilsausgleichung zubilligte und ihn damit vom Schadensersatz freistellte (RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 189; 92, 401; 130, 258).
  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Der Beamte wird nicht wie der aus dem Arbeitsverhältnis Verpflichtete für seine Arbeit als solche entlohnt, sondern begibt sich mit seiner ganzen Persönlichkeit und Arbeitskraft auf Zeit oder Lebenszeit in den Dienst des Staates, der seinerseits ihm und seiner Familie zur Gewährung angemessenen Unterhalts verpflichtet ist (BGHZ 13, 265, 308 [BGH 20.05.1954 - GSZ - 6/53] ; 21, 112, 121 f [BGH 22.06.1956 - VI ZR 140/55] ; Fischbach, a.a.O., § 82 Anm. I).
  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Der Senat hat in seinem gleichzeitig verkündeten, ebenfalls zur Aufnahme in die Entseheidungssammlung bestimmten Urteil - VI ZR 114/71 - entschieden, daß ein verletzter und dadurch vorübergehend arbeitsunfähiger Arbeitnehmer (Angestellter), dem der bezahlte Jahresurlaub voll gewährt wird, gegen den verantwortlichen Schädiger einen an den Arbeitgeber abtretbaren Anspruch auf Ersatz des auf die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entfallenden Teiles des Urlaubsentgelts erlangt.
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Der Beamte wird nicht wie der aus dem Arbeitsverhältnis Verpflichtete für seine Arbeit als solche entlohnt, sondern begibt sich mit seiner ganzen Persönlichkeit und Arbeitskraft auf Zeit oder Lebenszeit in den Dienst des Staates, der seinerseits ihm und seiner Familie zur Gewährung angemessenen Unterhalts verpflichtet ist (BGHZ 13, 265, 308 [BGH 20.05.1954 - GSZ - 6/53] ; 21, 112, 121 f [BGH 22.06.1956 - VI ZR 140/55] ; Fischbach, a.a.O., § 82 Anm. I).
  • BGH, 25.10.1954 - III ZR 207/51
    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71
    Der Umstand, daß die Parteien, nachdem der Beklagte gegen den über 14.624,70 DM erwirkten Zahlungsbefehl Widerspruch eingelegt und der Kläger Verweisung an das Landgericht beantragt hatte, auch noch darum gestritten haben, wen die Kosten des durch die Zahlung von 13.173,16 DM erledigten Teiles des im Mahnverfahren geltend gemachten Anspruchs treffen, hat auf den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren vor dem Land- und Oberlandesgericht deswegen keinen Einfluß, weil die Kosten der teilweise erledigten Hauptsache nicht etwa zur Hauptsache werden, sondern eine nach § 4 ZPO nicht zu berücksichtigende Kostenforderung bleiben (vgl. BGH-Beschluß vom 25. Oktober 1954 - III ZR 207/51 - LM GKG § 15 Nr. 1 und ZPO § 4 Nr. 2 - L -).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Daß die Beamtin ihre Dienstbezüge trotz der Dienstunfähigkeit weiter erhält, ist bei dieser Schadensbetrachtung hinwegzudenken (vgl BGHZ 59, 154, 156).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    27 In dieser Weise hat der Senat schon bei der Berechnung des anteiligen Urlaubsentgelts den Gesamtjahresverdienst auf die Jahrestage unter Abzug der Urlaubstage umgelegt (Urt. v. 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109, 115; 59, 154, 158; ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 151; Riedmaier VersR 1978, 110, 116; Wussow/Küppersbusch aaO Rdn. 64).
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Aber auch haftungsrechtlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Anspruch eines Angestellten auf bezahlten Urlaub (das Urlaubsentgelt) zu dem auf Grund des Dienstverhältnisses erzielten Erwerb gehört, den der Geschädigte dem Dienstherrn ersetzen muß, wenn dieser dem Angestellten während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat (vgl. BGHZ 59, 109 und 59, 154 für die Bezüge eines Beamten).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZR 271/01

    Ersatz von Beihilfeaufwendungen

    Der in ihnen angelegte gesetzliche Forderungsübergang soll bewirken, daß die Leistungen des Dienstherrn (bzw. der Versorgungskasse) aus Anlaß der Schädigung weder dem Schädiger zugute kommen, noch zu einer doppelten Entschädigung des Geschädigten führen (vgl. u.a. BGHZ [GS] 9, 179, 190; Senatsurteile BGHZ 59, 154, 157 und vom 17. November 1959 - VI ZR 207/58 - VersR 1960, 85, 86; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 257, 258; Schütz/Cecior, aaO, Rdnr. 2; Plog/Wiedow/Lemhöfer, aaO, Rdnr. 1; Fürst, aaO, Rdnr. 2, jeweils m.w.N.).

    Diese stellen zwar eine Leistung mit Fürsorgecharakter dar, dienen aber - im Unterschied zu Dienst- oder Versorgungsbezügen (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1961 - VI ZR 92/60 - NJW 1961, 1110; BGHZ 42, 76, 83; 59, 154, 156) - ihrer Zweckbestimmung nach nicht dazu, den verletzten Polizeibeamten S. von unfallbedingten Aufwendungen zu entlasten.

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06

    Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer

    Der gesetzliche Forderungsübergang soll bewirken, dass die Leistungen des Sozialversicherungsträgers, Dienstherrn oder sonstigen Leistungsträgers aus Anlass der Schädigung weder dem Schädiger zugute kommen noch zu einer doppelten Entschädigung des Geschädigten führen (vgl. GSZ BGHZ 9, 179, 190; Senatsurteile BGHZ 54, 377, 382; 59, 154, 156 f.; 153, 223, 230, m.w.N.).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Zum einen kann dies in Fällen gegeben sein, in welchen Vermögenseinbußen des Geschädigten durch - häufig, aber nicht notwendig freiwillige - Leistungen Dritter (sic!, Hervorhebung des Senats, BGH NJW-RR 2007, 1412), die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen werden (BGH NJW 2001, 1274: bei Vorruhestandsgeld nach dem Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft vom 25.09.1991 nicht (!) angenommen; NZS 1999, 138: Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson durch die Pflegekasse; NJW 1972, 1705: Urlaubsentgelt des Beamten).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2018 - 5 U 1/18

    Schadensersatz infolge der Körperverletzung eines Justizvollzugsbeamten durch

    Dem durch Verschulden eines Dritten verletzten und vorübergehend dienstunfähig gewordenen Beamten erwächst daher ein übergangsfähiger Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des auf die Zeit der Dienstunfähigkeit entfallenden Teiles des Urlaubsentgelts (BGH, Urteil vom 4. Juli 1972 - VI ZR 88/71, BGHZ 59, 154).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - nach Meinungsverschiedenheiten in der zivilrechtlichen Rechtsprechung darüber, ob der Anspruch auf die Kalendermonate aufzuteilen oder ob allein auf den Zahlungsmonat abzustellen ist - in seinen Entscheidungen vom 29. Februar 1972 (NJW 1972, 766) und vom 4. Juli 1972 (NJW 1972, 1705) ausgeführt, daß es nicht allein darauf ankomme, wann der Anspruch auf die Bezüge entstehe oder fällig werde, maßgebend sei vielmehr vor allem, für welchen Zeitraum die Bezüge gewährt würden; die Sonderzuwendungen und das Urlaubsgeld des Beamten werde im Laufe des Jahres erdient, so daß beide Zuwendungen auf das gesamte Jahr zu verrechnen seien (vgl auch Riedmaier, Schadensersatz wegen Arbeitsunfähigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Zeitschrift für Beamtenrecht 1978 190 ff).
  • LG Kiel, 02.03.1973 - 8 S 176/72

    Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls; Erstattung von gezahlten

    Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach ein vorübergehend arbeitsunfähiger Beamter auch dann, wenn ihm das volle bezahlte Jahresurlaub gewährt wird, in Höhe des auf die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit entfallenden Teils des Urlaubsentgeltes geschädigt ist (vgl. BGH VRS 43, 247 ff [BGH 04.07.1972 - VI ZR 88/71] mit zahlreichen Hinweisen).

    Ihm erwächst in jedem Falle ein übergangsfähiger Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des Urlaubsentgeltes, das ihm während der Dauer seiner unfallbedingten Dienstunfähigkeit zu gewähren ist (vgl. BGH VRS 43, 247, 249 [BGH 04.07.1972 - VI ZR 88/71] ; Plog-Wiedow "BBG" § 87 a Rd.Nr. 1 5).

  • OLG Hamm, 18.04.1978 - 9 U 180/77

    Erfolgsaussichten einer Klage wegen Körperverletzung des Arbeitgebers eines

    Daß der Beklagte auch für das Urlaubsentgelt anteilig aufkommen muß, ergibt sich bereits aus der Entscheidung des BGH vom 4.7.72 - VI ZR 88/71 - NJW 72, 1705, der sich der Senat anschließt.
  • VG Hannover, 18.01.2007 - 2 A 5477/05

    Auslagenpauschale; Behandlungskosten; Beweislast; Beweislastverteilung;

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