Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 82, 375
  • NJW 1982, 2117
  • MDR 1982, 639
  • GRUR 1982, 425
  • VersR 1982, 570



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Wird zitiert von ... (72)  

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00  

    Wettbewerbsrecht - Schutzzweck des § 1 UWG

    Die Unlauterkeit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde kann sich zwar gerade auch aus ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft und der damit verbundenen besonderen Stellung gegenüber den anderen Marktteilnehmern, insbesondere den Verbrauchern, ergeben - etwa wenn öffentlich-rechtliche Aufgaben mit der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit verquickt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 173/96, GRUR 1999, 594, 597 = WRP 1999, 650 - Holsteiner Pferd), die amtliche Autorität oder das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität der Amtsführung mißbraucht wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 193/99, Umdruck S. 8 - Elternbriefe) oder der Bestand des Wettbewerbs auf dem einschlägigen Markt gefährdet wird (vgl. BGHZ 82, 375, 395 ff. - Brillen-Selbstabgabestellen; 123, 157, 160 ff. - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 f. = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 62/89, GRUR 1991, 53, 55 f. = WRP 1991, 102 - Kreishandwerkerschaft I).

    Auch in den Fällen, in denen aus ihr Ansprüche zum Schutz des Bestandes des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt hergeleitet werden können (vgl. BGHZ 82, 375, 395 ff. - Brillen-Selbstabgabestellen; 123, 157, 160 f. - Abrechnungs-Software für Zahnärzte), geht es nicht darum, bestimmte Marktstrukturen zu erhalten, sondern darum, wettbewerbliche Verhaltensweisen zu unterbinden, die nach den Gesamtumständen unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Marktstruktur gerade auch als Wettbewerbsmaßnahmen unlauter sind.

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R  

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Ferner kam die Zivilrechtsprechung zur Annahme bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten auf Grundlage einer "Doppelnatur" von Handlungen der Krankenkassen (BGHZ 82, 375, 382; GemSOBG BGHZ 102, 280).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88  

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, unterliegt die öffentliche Hand in den Fällen einer wirtschaftlichen Betätigung der Inanspruchnahme nach den Bestimmungen des UWG auch dann, wenn ihr allgemeiner Aufgabenbereich dem öffentlichen Recht unterfällt und die Beziehungen zu ihren Mitgliedern oder Benutzern, hier zu den Fernsehzuschauern, öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind (BGHZ 66, 229, 237 Studentenversicherung; BGHZ 82, 375, 382, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen; vgl. auch GmS BGHZ 102, 280, 285).

    Richtet sich das Klagebegehren gegen eine Betätigung der öffentlichen Hand, bei der diese ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben mit der Wahrnehmung erwerbswirtschaftlicher Interessen verbindet, kann aus dieser Erwägung heraus die Prozeßführungsbefugnis nicht verneint werden (vgl. BGHZ 66, 229, 232 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen, zur Zuständigkeit der Zivilgerichte).

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