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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,765
BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93 (https://dejure.org/1995,765)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - I ZR 63/93 (https://dejure.org/1995,765)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - I ZR 63/93 (https://dejure.org/1995,765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Videozweitauswertung III

    UrhG § 31 Abs. 4, § 89 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Risikogeschäft - Videozweitauswertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 31 Abs. 4, § 89 Abs. 1
    "Videozweitauswertung III"; Anforderungen an die Bekanntheit einer Nutzungsart; Zulässigkeit von Risikogeschäften über Nutzungsarten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Klage wegen CD-ROM-Zweitverwertung abgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 128, 336
  • NJW 1995, 1496
  • MDR 1996, 168
  • GRUR 1995, 212
  • ZUM 1995, 713
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 59/89

    Videozweitauswertung

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
    Da dies von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen worden ist, bedurfte es keiner näheren Begründung, um den Kläger als Miturheber an den Drehbüchern und als Urheber der Filme anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 59/89, GRUR 1991, 133, 134 f. - Videozweitauswertung I).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Klausel des genannten Tarifvertrags auf die Bekanntheit der in Rede stehenden Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 4 UrhG an (vgl. BGH GRUR 1991, 133, 135 - Videozweitauswertung I).

    Maßgebend ist grundsätzlich, daß die Nutzungsart nicht nur mit ihren technischen Möglichkeiten, sondern auch als wirtschaftlich bedeutsam und verwertbar bekannt ist (vgl. BGHZ 95, 274, 284 - GEMA-Vermutung I;… BGH, Urt. v. 15.10.1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 298 - GEMA- Vermutung IV; BGH GRUR 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung I).

    Dies entspricht dem Schutzzweck der Bestimmung des § 31 Abs. 4 UrhG, nach dem in jedem Fall dem Urheber die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben soll, "ob und gegen welches Entgelt er mit der Nutzung seines Werkes auch für die neu erfundene Art einverstanden ist" (…Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. IV/270, S. 56; BGHZ 95, 274, 282 f. - GEMA-Vermutung I; BGH GRUR 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung I).

    Dementsprechend hat der Senat schon in seiner bisherigen - vom Berufungsgericht insoweit angeführten - Rechtsprechung angenommen, daß die Parteien zwar über eine bekannte, aber wirtschaftlich zunächst noch bedeutungslose Nutzungsform in zulässiger Weise ausdrückliche Vereinbarungen treffen können (BGH GRUR 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung I).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
    Maßgebend ist grundsätzlich, daß die Nutzungsart nicht nur mit ihren technischen Möglichkeiten, sondern auch als wirtschaftlich bedeutsam und verwertbar bekannt ist (vgl. BGHZ 95, 274, 284 - GEMA-Vermutung I;… BGH, Urt. v. 15.10.1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 298 - GEMA- Vermutung IV; BGH GRUR 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung I).

    Dies entspricht dem Schutzzweck der Bestimmung des § 31 Abs. 4 UrhG, nach dem in jedem Fall dem Urheber die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben soll, "ob und gegen welches Entgelt er mit der Nutzung seines Werkes auch für die neu erfundene Art einverstanden ist" (…Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. IV/270, S. 56; BGHZ 95, 274, 282 f. - GEMA-Vermutung I; BGH GRUR 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung I).

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
    Von einer Überraschungsklausel kann nur dann gesprochen werden, wenn die Klausel nach den Umständen so ungewöhnlich ist, daß der Vertragspartner mit ihr keinesfalls zu rechnen brauchte, wenn ihr also ein Überrumpelungs- oder Überraschungseffekt innewohnt (BGHZ 84, 109, 112 f.).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die …

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
    Maßgebend ist grundsätzlich, daß die Nutzungsart nicht nur mit ihren technischen Möglichkeiten, sondern auch als wirtschaftlich bedeutsam und verwertbar bekannt ist (vgl. BGHZ 95, 274, 284 - GEMA-Vermutung I; BGH, Urt. v. 15.10.1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 298 - GEMA- Vermutung IV; BGH GRUR 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung I).
  • OLG München, 10.12.1992 - 29 U 6173/89

    Auslegung eines Drehbuchvertrages; Übertragung der Nutzungsrechte für die …

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
    Die auf den Film Nr. 4 beschränkte Anschlußberufung der Beklagten hat insoweit zur Klageabweisung geführt (OLG München GRUR 1994, 115 ff. - Audiovisuelle Verfahren).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Es gibt keinen Grund anzunehmen, das Berufungsgericht habe bei seiner Feststellung, die Videozweitauswertung sei als Auswertungsart bereits zur Zeit der Vertragsvereinbarungen bekannt gewesen, übersehen, dass eine Nutzungsart nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann bekannt im Sinne des § 31 Abs. 4 UrhG aF ist, wenn sie nicht nur mit ihren technischen Möglichkeiten, sondern auch als wirtschaftlich bedeutsam und verwertbar bekannt ist (BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 63/93, BGHZ 128, 336, 340 f. - Videozweitauswertung III, mwN; nach den in jenem Verfahren getroffenen Feststellungen war die Videozweitauswertung spätestens ab 1977 als bekannt anzusehen).
  • LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25

    Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …

    Rn. 170 Wird das gemeinsame Urheberrecht verletzt, erleichtert § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG die Rechtsverfolgung, indem er jedem einzelnen Miturheber die alleinige Prozessführungsbefugnis zugesteht, Unterlassungsansprüche selbst zu verfolgen, ohne auf die Zustimmung der anderen Miturheber angewiesen zu sein (vgl. BGH 26.01.1995, I ZR 63/93 Rn. 25 - Videozweitauswertung III).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Damals war selbst die Auswertung auf Videokassette eine noch nicht bekannte Art der Nutzung von Kinofilmen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 59/89, GRUR 1991, 133, 136 f. = WRP 1991, 166 - Videozweitauswertung I; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 63/93, BGHZ 128, 336, 340 ff. - Videozweitauswertung III).

    Haben die Vertragspartner eine Pauschalvergütung vereinbart, liegt eine eindeutige Erklärung des Berechtigten hinsichtlich einer Einräumung von Nutzungsrechten auch für noch nicht bekannte Nutzungsarten daher nur dann vor, wenn die Vertragspartner eine solche Rechtseinräumung ausdrücklich erörtert und vereinbart und damit erkennbar zum Gegenstand von Leistung und Gegenleistung gemacht haben (vgl. zur Einräumung von Nutzungsrechten für zwar technisch schon bekannte, aber wirtschaftlich noch bedeutungslose Nutzungsarten BGHZ 128, 336, 342 und 344 - Videozweitauswertung III).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Ist im Rahmen der Anwendung der Zweckübertragungslehre darauf abzustellen, ob eine technisch neue Nutzung eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung verspricht (vgl. BGHZ 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III), folgt daraus im Streitfall, daß die Verbreitung des SPIEGEL auf CD-ROM von dem ursprünglichen Vertragszweck nicht gedeckt ist.
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Der Bundesgerichtshof hat im Fall des 1968 ebenfalls unter der Regie von Dr. S. entstandenen Films "Winnetou und Old Shatterhand im Tal der Toten" angenommen, dass sich eine mögliche Vermarktung von Spielfilmen auf Videokassetten, gegenüber der die Auswertung auf DVD keine wirtschaftlich eigenständige Verwertungsform darstellt (BGH, GRUR 2005, 937 [939] - Der Zauberberg), erst im Laufe der siebziger Jahre abzeichnete (BGH, GRUR 1991, 133 [136] - Videozweitauswertung I; vgl. auch BGHZ 128, 336 = GRUR 1995, 212 [213] - Videozweitauswertung III).

    Sie steht auch im Einklang mit der unter Geltung des § 31 Abs. 4 UrhG entwickelten Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Risikoverträgen, wonach - individuelle oder formularvertragliche - Rechtseinräumungen für eine zwar technisch bekannte, aber wirtschaftlich noch bedeutungslose Nutzungsform wirksam sind, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von den Vertragspartnern auch erörtert und damit erkennbar zum Gegenstand von Leistung und Gegenleistung gemacht wurden (BGHZ 128, 336 = GRUR 1995, 212 [214] - Videozweitauswertung III m.w.N.).

    Den hier verwendeten Begriff der Leistungsklage hat der Bundesgerichtshof, nachdem er den auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Antrag des als Miturheber angesehenen Regisseurs Dr. S. im Fall Videozweitauswertung I (BGH, GRUR 1991, 133) unbeanstandet gelassen hatte, in späteren Entscheidungen (BGHZ 128, 336 = GRUR 1995, 212 [213] - Videozweitauswertung III; BGH, GRUR 2003, 1035 [1037] - Hundertwasserhaus) auch auf alle vorgenannten Ansprüche mit Ausnahme des Unterlassungsanspruchs bezogen.

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

    b) Eine neue Nutzungsart i.S. des § 31 Abs. 4 UrhG setzt voraus, dass es sich um eine technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes handelt (im Anschluss an BGHZ 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III und BGHZ 133, 281, 287 f. - Klimbim).

    b) Eine Nutzungsart i.S. des § 31 Abs. 4 UrhG kann nur eine konkrete technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes sein (vgl. BGHZ 133, 281, 287 f. - Klimbim; vgl. auch BGHZ 95, 274, 283 - GEMA-Vermutung I; 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III).

  • BGH, 31.01.2019 - I ZR 97/17

    Das Omen - Werktitelschutz: Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel; …

    Dies entspricht der für Miturheber gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 UrhG geltenden Regelung, wonach jeder miturheberberechtigt ist, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 63/93, BGHZ 128, 336 [juris Rn. 17] - Videozweitauswertung III;… Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 8 Rn. 20).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte …

    Eine Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 4 UrhG ist eine konkrete technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes (vgl. BGHZ 95, 274, 283 - GEMA-Vermutung I; 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III).
  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1995, 212, 214 - Videozweitauswertung III) sind diese Grundsätze auch für Filmurheber anwendbar, die sich nach § 90 Satz 2 UrhG a. F. auf § 36 UrhG a. F. (Bestsellerparagraph) nicht berufen können (…ebenso Schricker/Katzenberger, § 90 Rdn. 15;… Dreier/Schulze, § 90 Rdn. 17; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den Parteien ins Auge gefaßte Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (vgl. BGHZ 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III; 148, 221, 230 - SPIEGEL-CD-ROM).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98

    Barfuß ins Bett; Begründung und Umfang des Urheberrechts zu Zeiten der ehemaligen …

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 16/00

    Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 85/09

    Urheberrecht: Einräumung von Nutzungsrechten eines Drehbuchautors an unbekannten …

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines …

  • LG Hamburg, 27.03.2015 - 308 O 231/12

    Hallo Spencer - Schadensersatz wegen Ausstrahlung einzelner Folgen einer …

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 212/97

    Nutzungsrechte an Fotografien

  • LG Hamburg, 19.08.1997 - 308 O 284/96

    Anspruch von Fotografen auf Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern; …

  • OLG Düsseldorf, 21.08.1998 - 22 U 8/98

    Eigentumsvorbehalt bei Planung und Entwicklung von Software

  • LG Hamburg, 14.01.2016 - 308 O 360/15

    Urheberrechtsverstoß im Internet: Mehrfache Rechteeinräumung an einem …

  • KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02

    Urheberrechtsschutz: Hörproben im Internet als erlaubtes Mittel der …

  • OLG Hamburg, 21.11.2001 - 5 U 23/01

    Rechte des exklusiven Lizenznehmers bei Tonträgervertrag; "Der grüne Tisch"

  • KG, 27.04.2026 - 24 U 6/26

    Sarah Maria Sander

  • LG München I, 03.05.2006 - 21 O 12356/05

    Vergütungspflicht für Werbespots im Internet

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99

    Verwertung einer Tonaufnahme auf CD als unbekannte Nutzungsart

  • OLG Hamburg, 17.09.1999 - 14 U 94/98

    Errichtung von Gebäuden im Zuwendungsbau; Rückforderungsansprüche aus …

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