Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76 |
Eingliederung der Gelsenberg AG
17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als "herrschendes Unternehmen"
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als "herrschendes Unternehmen" - Rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen der Ausübung eines "beherrschenden Einflusses" im Sinne von § 17 Absatz 1 AktG (Aktiengesetz) - Bestimmung des Begriffs "Unternehmen" - ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Herrschendes Unternehmen kann auch die Bundesrepublik sein
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 27.01.1976 - 41 HO 108/75
- BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
Papierfundstellen
- BGHZ 69, 334
- NJW 1978, 104
- MDR 1978, 208
- DB 1977, 2367
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72
Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe
Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
Denn die Feststellung eines Abhängigkeitsverhältnisses hängt nicht zwingend von der Möglichkeit einer Konzernbildung ab (BGHZ 62, 193, 196).Im übrigen kommt es nicht darauf an, inwieweit der Bund gerade auf die Geschäfte der V. tatsächlich schon Einfluß genommen hat, da für ein Abhängigkeitsverhältnis die Möglichkeit genügt, beherrschenden Einfluß auszuüben (BGHZ 62, 193, 201, 203).
- LG Köln, 30.01.1976 - 29 T 7/75
Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
Das kann z.B. zur Stützung notleidender Betriebe, aus Gründen der Arbeits-, Sozial- oder Preispolitik oder, wie im Fall der Beklagten, in Verfolgung außen- und energiewirtschaftlicher Ziele geschehen (…weitere Beispiele für typische Fälle einer möglichen Einflußnahme bei Dielmann a.a.O. S. 254 ff; vgl. auch LG Köln, Beschl. v. 30.1. 76, NJW 1976, 2167, 2168). - BGH, 27.05.1974 - II ZR 109/72
Verzicht auf die Rüge der fehlerhaften Zustellung der Klage
- BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59
Kartellvertrag nach § 1 GWB
Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
Der Begriff hat nicht nur je nach dem Rechtsgebiet, auf dem er verwendet wird, einen unterschiedlichen Inhalt (BGHZ 31, 105, 108 f); auch für das Aktienrecht selbst wird eine nach Art und Zweck der einzelnen Vorschriften differenzierende Auslegung vertreten (vgl. statt vieler Geßler in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, § 15 Anm. 9). - LG Essen, 27.01.1976 - 41 HO 108/75
Unternehmereigenschaft der BRD im aktienrechtlichen Sinne; Barabfindungsanspruch …
Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
Das Landgericht meint, dies sei der Fall (vgl. den Urteilsabdr. in NJW 1976, 1897).
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Das kann, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (…vgl. u. a. Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG § 15 Rz. 21;… Baumbach/Hueck, AktG 13. Aufl. § 15 Rz. 4;… Scholz/Emmerich, GmbHG 6. Aufl. Anh. II Rz. 29; sämtl. m. w. Nachw.) im Urteil vom 13. Oktober 1977 (BGHZ 69, 334, 337) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76] ausgeführt hat, auch eine Einzelperson sein, die ihre wirtschaftlichen Interessen nicht nur in der betroffenen Gesellschaft, sondern auch in anderen Unternehmen maßgeblich verfolgen kann. - BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Die daraus folgende Konfliktlage war der Grund für die aktienrechtliche Gesetzgebung zum Recht der verbundenen Unternehmen (BGHZ 69, 334, 337) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76].Deshalb kann auch eine solche "Unternehmen" im Sinne konzernrechtlicher Schutzbestimmungen sein (BGHZ 69, 334, 338 [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]; BGHZ 95, 330, 337 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; BGHZ 115, 187, 189) [BGH 23.09.1991 - II ZR 135/90].
- BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96
Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts …
c) Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist bereits dann als Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne anzusehen, wenn sie lediglich ein in privater Rechtsform organisiertes Unternehmen beherrscht (Ergänzung zu BGHZ 69, 334, 344).«.Grundsätzlich ist ein Gesellschafter - ohne Rücksicht auf seine Rechtsform - dann Unternehmer im konzernrechtlichen Sinne, wenn er neben der Beteiligung an der Aktiengesellschaft anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat, die nach Art und Intensität die ernsthafte Sorge begründen, er könne wegen dieser Bindung seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluß auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausüben (BGHZ 69, 334, 337;… Sen.Urt. v. 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93, ZIP 1994, 207, 208;… Hüffer, AktG aaO., § 15 Rdn. 8;… KK/Koppensteiner aaO., § 15 Rdn. 7;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 31 II 1 a).
Das ist u.a. regelmäßig dann der Fall, wenn er maßgeblich an einer anderen Gesellschaft beteiligt ist und somit die Möglichkeit besteht, daß er sich unter Ausübung von Leitungsmacht auch in anderen Gesellschaften unternehmerisch betätigt (BGHZ 69, 334, 346;… Sen.Urt. v. 13. Dezember 1993 aaO., S. 208;… Hüffer, AktG aaO., § 15 Rdn. 9;… KK/Koppensteiner aaO., § 15 Rdn. 21 f. und 27 f.).
Sie sind bereits dann als Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne anzusehen, wenn sie lediglich ein in privater Rechtsform organisiertes Unternehmen beherrschen (Dielmann, Die Beteiligung der öffentlichen Hand an Kapitalgesellschaften und die Anwendbarkeit des Rechts der verbundenen Unternehmen, 1977, 153; Zöllner, ZGR 1976, 1, 28; Raiser, ZGR 1996, 458, 464 f.;… KK/Koppensteiner aaO., § 15 Rdn. 41 a.E.;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Anh. zu § 77 Rdn. 22; offengelassen in BGHZ 69, 334, 344).
Insbesondere kann auch eine unter 50 % liegende Beteiligung in Verbindung mit weiteren verläßlichen Umständen rechtlicher oder tatsächlicher Art eine Abhängigkeit im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG begründen (BGHZ 69, 334, 347).
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83
Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …
Zwar hat der Senat in Anlehnung an die Gesetzesbegründung zu § 17 AktG ausgesprochen, daß nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art die Grundlage für einen beherrschenden Einfluß im Sinne dieser Vorschrift bilden können (BGHZ 62, 193, 199; vgl. auch BGHZ 69, 334, 347) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]. - BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats finden zwar die §§ 311, 317 AktG grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger - wie hier die Beklagte - herrschendes Unternehmen ist (BGHZ 69, 334 ff.; 135, 107 ff.;… mittlerweile h.M.: vgl. nur Kropff in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 311 Rdn. 58, 125;… Habersack in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht 5. Aufl. § 311 Rdn. 13;… Emmerich, ebenda § 15 Rdn. 26 ff.). - BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79
Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht
Die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 17 AktG liegt vor, wenn für den Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft eine wirtschaftliche Interessenbindung besteht, die stark genug ist, um die ernsthafte Besorgnis zu begründen, der Gesellschafter könnte um ihretwillen seinen Einfluß zum Nachteil der Gesellschaft geltend machen (vgl. BGHZ 69, 334, 337 [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]; 74, 359, 365). - BGH, 18.06.2001 - II ZR 212/99
Begriff des Unternehmens bei Mehrheitsbeteiligungen
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 69, 334, 346 - VEBA/Gelsenberg; 135, 107, 113 - VW) ist ein Aktionär dann Unternehmen im konzernrechtlichen Sinne, wenn er neben der Beteiligung an der Aktiengesellschaft anderweitige wirtschaftliche Interessenbindungen hat, die nach Art und Intensität die ernsthafte Sorge begründen, er könne wegen dieser Bindung seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluß auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausüben. - BFH, 23.03.2011 - X R 45/09
Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft
Ebenso ist durch die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung bereits ausdrücklich entschieden worden, dass die aktienrechtliche Ausgestaltung der eigenverantwortlichen Stellung des Vorstandes und selbst der Umstand, dass der Vorstand sich in der Vergangenheit bereits tatsächlich bestimmten Wünschen des Großaktionärs verschlossen hat, nicht geeignet ist, den beherrschenden Einfluss eines Großaktionärs auf längere Sicht in Frage zu stellen (BGH-Urteil vom 13. Oktober 1977 II ZR 123/76, BGHZ 69, 334, unter II.6. am Ende - VEBA).Hingegen werde ein Großaktionär, dessen Betätigung sich auf die Beteiligung an der AG beschränke, im Regelfall das Interesse dieses Unternehmens als sein eigenes Interesse betrachten und jedenfalls keine diesem Unternehmensinteresse zuwider laufenden Sonderinteressen verfolgen; hier habe der Gesetzgeber zur Abwehr eventueller Gefahren den allgemeinen Minderheitenschutz für ausreichend erachten können (BGH-Urteil in BGHZ 69, 334, unter II.2. - VEBA).
Als Gegenbegriff zum "Unternehmen" stellt der BGH auf den "gewöhnlichen Privataktionär" ab, dessen Interesse an der Gesellschaft sich typischerweise auf die Gewinnerzielung beschränken wird (BGH-Urteil in BGHZ 69, 334, unter II.2. - VEBA).
Weil Differenzierungskriterium der BGH-Rechtsprechung nicht die "kaufmännische Tätigkeit" des Großaktionärs ist, sondern dessen wirtschaftliche Betätigung außerhalb seiner bloßen Beteiligung an der AG, fällt beispielsweise auch eine Gebietskörperschaft unter den Begriff des "Unternehmens" (BGH-Urteil in BGHZ 69, 334, unter II.3. - VEBA).
- LAG Thüringen, 12.04.2016 - 1 Sa 284/15
Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion Arbeitsverhältnis - Geltung des …
Im sog. Veba-Fall hat der BGH darauf abgestellt, dass Schutzzwecke es rechtfertigen können, juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmen zu behandeln (BGHZ 69, 334).Ob hiergegen die Normen des öffentlichen Rechts einen adäquaten Schutz bieten und ausreichend sind, oder ob nur konzernrechtliche Bestimmungen des Aktiengesetzes mit ihrem auf wirtschaftlicher Ebene angestrebten Interessenausgleich insgesamt oder teilweise geeignet sind, einer Benachteiligung der Minderheit entgegenzuwirken, kann von Fall zu Fall fraglich sein." (BGHZ 69, 334 Rn. 12).
Zur Vermeidung einer Bevorzugung der öffentlichen Hand müsse diese, soweit sie sich wirtschaftlich betätige, auch den Kontrollen und Schutzmechanismen des Aktienrechts stellen (BGHZ 69, 334 Rn. 15).
- BGH, 17.09.2024 - II ZR 221/21
Nichtigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses; Beendigung der fehlerhaften …
Denn die Unternehmereigenschaft im Sinne anderweitiger wirtschaftlicher Interessenbindungen, welche die ernsthafte Sorge begründen, der Aktionär könne derentwegen seinen aus der Mitgliedschaft folgenden Einfluss auf die Aktiengesellschaft zu deren Nachteil ausüben (BGH, Urteil vom13. Oktober 1977 - II ZR 123/76, BGHZ 69, 333, 337 f.; Urteil vom 18. Juni 2001 - II ZR 212/99, BGHZ 148, 123, 125), ist neben der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflicht notwendige Voraussetzung für den Rechtsverlust des Aktionärs (…hierzu Koch, AktG, 18. Aufl., § 20 Rn. 2) und damit spiegelbildlich auch für den Rückforderungsanspruch der Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG.Rn. 108 Das unternehmerische Fremdinteresse kann auf ein vom Aktionär unmittelbar betriebenes Handelsgeschäft bezogen sein, wie es namentlich bei Handelsgesellschaften und Einzelkaufleuten der Fall ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1977 - II ZR 123/76, BGHZ 69, 333, 337 f.).
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00
Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs
- BAG, 26.08.2020 - 7 ABR 24/18
Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze
- BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78
Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle
- OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12
Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
"Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung
- BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93
Begriff des herrschenden Unternehmens
- ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam
- OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 21 W 134/20
Deutsche Wohnen SE: Beschwerden im aktienrechtlichen Statusverfahren …
- VGH Bayern, 08.05.2006 - 4 BV 05.756
Bürgerbegehren gegen Geheimhaltung von Aufsichtsratssitzungen einer kommunalen …
- VGH Hessen, 09.02.2012 - 8 A 2043/10
Auch Verfassungsgrundsätze zum Kommunalrecht modifizieren nicht …
- BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92
Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03
Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer …
- OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00
Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde
- OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 76/21
Zulässigkeit der ständigen Teilnahme eines Ehrenmitglieds an …
- LG Stuttgart, 02.08.2022 - 31 O 135/21
Aktienrechtliche Beschlussmängelklage: Aussetzung nach Einberufung einer neuen …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03
Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung
- BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92
Haftung im qualifiziert faktischen Konzern
- BGH, 24.09.1990 - II ZR 174/89
Begriff der eigenkapitalersetzenden Mittel
- BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91
Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes …
- BGH, 03.03.1983 - I ZR 34/81
Ausgleichsanspruch eines Laborpräparate vertreibenden Eigenhändlers - …
- VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15
Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!
- LAG Hamburg, 21.01.2009 - 4 TaBV 8/08
Bestellung eines Konzernbetriebsrats - Körperschaft des öffentlichen Rechts als …
- BGH, 29.11.1982 - II ZR 88/81
Beschlußanfechtung wegen Auskunftsverweigerung
- BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 25/04
Einspeisung elektrischer Energie durch ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen
- BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 21/94
Sozialplan neugegründeter Unternehmen
- BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91
Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern
- LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
Aufsichtsratswahl
- OLG Braunschweig, 27.02.1996 - 2 W 166/95
Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderprüfers für die Prüfung der …
- OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06
Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung
- OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 125/99
Anspruch gegen eine Gemeinde auf Defizitabdeckung und Verlustübernahme; Ausgleich …
- VGH Hessen, 04.05.2009 - 8 B 304/09
Kohleheizkraftwerk "Ingelheimer Aue"
- BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 35/04
Förderung der Stromeinspeisung bei mittelbarem Eigentum der öffentlichen Hand
- FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 49/21
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung
- OLG Köln, 27.09.2001 - 18 U 49/01
Erforderlichkeit eines Abhängigkeitsberichts bei Beherrschung eines Unternehmens …
- LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95
Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- OLG München, 07.04.1995 - 23 U 6733/94
Abhängigkeit einer konzernverbundenen GmbH von einem beteiligten Unternehmen
- ArbG Detmold, 11.05.2016 - 3 BV 28/14
Errichtung eines Konzernbetriebsrates für die privatrechtlich organisierten …
- VG Wiesbaden, 29.01.2009 - 3 L 1224/08
Beanstandung eines Beschlusses durch die Gemeide als Aktionär
- FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 58/21
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung
- BGH, 10.10.1983 - II ZR 233/82
Gewährung eines Darlehens zur Ersetzung von fehlendem Eigenkapital einer …
- FG Hamburg, 06.02.1997 - II 183/94
Erhebung von Lohn- und Kirchensteuer auf Jubiläumsgelder ; Jubiläumszuwendungen …
- AG Halle/Saale, 20.12.2024 - 58 RES 1/24
Gruppeninterne Sicherheiten i. S. d. § 2 Abs. 4 Satz 1 StaRUG bei Bürgschaften …
- OLG Köln, 25.11.1998 - 13 U 185/97
Anspruch auf Einräumung des Besitzes an einem Hotelgrundstück i.R.d. …
- ArbG Wesel, 05.08.1998 - 3 BV 9/98
Auskunftsanspruch eines Betriebsrates über die durchschnittliche Gesamtzahl der …
- LG Mainz, 16.10.1990 - 10 HO 57/89
Nichtigkeit des Jahresabschlusses 1988 der MASSA AG
- LG Düsseldorf, 10.10.2006 - 35 O 18/06
- OLG Köln, 14.12.2000 - 18 U 99/00
- LG Ingolstadt, 21.02.1991 - 1 T 38/91
Abgrenzung des Erbbaurechts zur unzulässigen Erbpacht
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