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   BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90   

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BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90 (https://dejure.org/1992,1049)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 12 RK 14/90 (https://dejure.org/1992,1049)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 12 RK 14/90 (https://dejure.org/1992,1049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 93
  • NZS 1993, 23
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90

    Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90
    Das BSG hat sich durch den erkennenden Senat im Urteil vom 25. April 1991 (vgl BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3) mit dem Zweck der in § 26 Abs. 1 SGB IV aF geregelten Verfallklausel befaßt.

    Wenn also bei bestehender Versicherung Beiträge erstattet werden müssen, die wegen der Beitragsfreiheit zu Unrecht entrichtet worden sind, dann hat Entsprechendes bei anderweitiger Pflichtversicherung für die Beiträge aufgrund einer Fehlversicherung zu gelten (vgl auch Urteil des Senats vom 25. April 1991, aaO, 268).

  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90

    Beitragsnachberechnung bei Mitgliedschaft in der KVdR

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90
    Zwar hat der erkennende Senat sich im Urteil vom 4. Juni 1991 (BSGE 69, 20, 22 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2) mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen Beiträge nicht mehr erhoben werden können, wenn die Mitgliedschaft in der KV rückwirkend festgestellt wird und bis dahin Sachleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 45/84
    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90
    Durch die Begrenzung der Erstattungspflicht auf das, was der zuständige Träger selbst zu leisten gehabt hätte (§ 105 Abs. 2 SGB X, vgl BSGE 58, 128, 133 [BSG 22.05.1985 - 1 RA 45/84] = SozR 1300 Nr. 4; die Sonderregelung in § 102 Abs. 2 SGB X kommt hier nicht in Betracht), kann es bei unterschiedlichen Leistungskatalogen nur zur teilweisen Erstattung kommen.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 23/82

    Voraussetzungen für eine Erstattung von Beiträgen; Entrichtung von Beiträgen als

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90
    Zu dem vor dem Inkrafttreten des SGB IV (1. Juli 1977) geltenden Recht hat der Senat im Urteil vom 27. September 1983 (- 12 RK 23/82 -, USK 83144) bereits entschieden, ein Versicherter bekomme die für eine freiwillige KV entrichteten Beiträge erstattet, wenn nachträglich ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt werde.
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig

    Damit schließt § 105 SGB XII an die Regelung über die Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X (idF des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften vom 21.12.2000, BGBl I 1983) an, der ebenfalls Doppelleistungen verhindern soll (BSG vom 22.6.2010 - B 1 KR 21/09 R - BSGE 106, 206 = SozR 4-1300 § 103 Nr. 3, RdNr 26) , und der unabhängig davon eintritt, ob der Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff SGB X vom berechtigten Träger geltend gemacht wird (vgl BSG vom 7.8.1986 - 4a RJ 33/85) oder etwa wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze (§ 110 Satz 2 SGB X) nicht geltend gemacht werden kann (vgl BSG vom 6.2.1992 - 12 RK 14/90 - BSGE 70, 93 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5).
  • VG Berlin, 24.06.2014 - 21 K 195.12

    Rückforderung von Wohngeld

    Dass das Wohngeldamt bislang einen Erstattungsanspruch nicht geltend gemacht hat, ist unerheblich, weil der Erstattungsanspruch des § 103 Abs. 1 SGB X und dementsprechend die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X unabhängig davon eintritt, ob der Erfüllungsanspruch vom berechtigten Träger geltend gemacht oder erfüllt wird oder wegen des Ablaufs der Ausschlussfrist nach § 111 SGB X ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteile vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95 - Juris Rdnr. 19, vom 6. Februar 1992 - 12 RK 14/90 - Juris Rdnr. 19 ff. und vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 - Juris Rdnr. 24 ; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 5 C 51.86- Juris Rdnr. 14).
  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13

    Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis;

    Der Erstattungsanspruch entsteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Rechts wegen unmittelbar in der gesetzlich vorgesehenen Höhe und mit der ihm vom Gesetz beigemessen Folge, ohne dass einer der beteiligten Leistungsträger insoweit darüber zu Lasten der sozialleistungsberechtigten Person (hier der Klägerin) disponieren könnte (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 29.04.1997 - 8 RKn 29/95 - vom 06.02.1992 - 12 RK 14/90 - und vom 31.10.1991 - 7 RAr 46/90 - BVerwG, Urteil vom 18.10.1990 - 5 C 51.86 -, juris, Rn. 24).
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