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   BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08   

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https://dejure.org/2011,3680
BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08 (https://dejure.org/2011,3680)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2011 - IV R 46/08 (https://dejure.org/2011,3680)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2011 - IV R 46/08 (https://dejure.org/2011,3680)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten - Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses - Geringfügigkeitsgrenze - Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • openjur.de

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten; Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses; Geringfügigkeitsgrenze; Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1 S 7, EStG § 4 Abs 3, EStG § 13, EStG § 13a, EStG § 4a Abs 1 S 2 Nr 1, EStG § 4a Abs 2 Nr 1 S 2, FGO § 120 Abs 3, EStG § 4 Abs 1 S 4, HGB § 344 Abs 1
    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten - Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses - Geringfügigkeitsgrenze - Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten - Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses - Geringfügigkeitsgrenze - Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 7 EStG 2009 vom 08.04.2010, § 4 Abs 3 EStG 1997, § 13 EStG 1997, § 13a EStG 1997, § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG 1997
    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten - Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses - Geringfügigkeitsgrenze - Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FGO § 120 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 1 S. 7, Abs. 3, §§ 13, 13a, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 S. 2
    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken aus Betriebsvermögen durch Bestellung von Erbbaurechten

  • rewis.io

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten - Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses - Geringfügigkeitsgrenze - Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten - Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses - Geringfügigkeitsgrenze - Verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der landwirtschaftlichen Flächen bei Bestellung einer Vielzahl von Erbbaurechten zu unterschiedlichen Zeitpunkten; Entnahme eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zu Gunsten der Tochter durch Vereinbarung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von Erbbaurechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsentnahme erbbaurechtsbelasteter Grundstücke

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % ohne in früheren Wirtschaftsjahren aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene erbbaurechtsbelastete Grundstücke; Berechnung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der landwirtschaftlichen Flächen bei Bestellung ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsentnahme landwirtschaftlicher Grundstücke bei Erbbaurechten

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Bestellung von Erbbaurechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 162
  • FamRZ 2011, 1147
  • DB 2011, 2294
  • BStBl II 2011, 692
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    Auch der von der Tochter zu zahlende niedrigere Erbbauzins habe nicht zu einer Entnahme des betroffenen Grundstücks geführt, weil die bei 10 % des üblichen Wertes liegende Grenze zur Unentgeltlichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985) nicht unterschritten worden sei.

    Das BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 betreffe die Zuordnung gemischt genutzter, beweglicher Wirtschaftsgüter zum gewillkürten Betriebsvermögen.

    Die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 müssten vorliegend erst recht gelten, weil das Grundstück vor der Erbbaurechtsbestellung eindeutig dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen gewesen sei, so dass auch hier die Grenze von 10 % zu einer sachgerechten Lösung führe.

    Die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % entspricht derjenigen, die auch sonst für die Zuordnung von gemischt genutzten Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen maßgeblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, unter II.1.b der Gründe; in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; sowie allgemein zur 10 %-Grenze BFH-Urteil in BFHE 201, 454, unter 3.c aa aaa der Gründe).

    Denn dagegen spricht, dass gewillkürtes Betriebsvermögen lediglich einen gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb erfordert, zu dessen Förderung das Wirtschaftsgut bestimmt und geeignet sein muss (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 1.a der Gründe; R 4.2 Abs. 1 Satz 6 EStR 2008).

  • BFH, 19.12.2002 - IV R 46/00

    Bewertung von Nutzungsentnahmen

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung eine Nutzungsentnahme darstellt (BFH-Urteile vom 29. April 1999 IV R 49/97, BFHE 188, 382, BStBl II 1999, 652, unter 3. der Gründe, zu einer verbilligten Vermietung an die Mutter des Land- und Forstwirts; sowie --in derselben Streitsache im 2. Rechtsgang-- vom 19. Dezember 2002 IV R 46/00, BFHE 201, 454, unter 1. der Gründe).

    Die Nutzungsentnahme durch die verbilligte Überlassung führt zu einer Erhöhung des Gewinns um die (anteiligen) Kosten der außerbetrieblichen Nutzung, höchstens aber um den Marktwert der Nutzung (BFH-Urteil in BFHE 201, 454, unter 2. der Gründe).

    Denn die Nutzungsentnahme schließt eine Gewinnminderung durch privat veranlasste Kosten aus; soweit mangels Kosten eine derartige Gewinnminderung nicht eingetreten ist, bedarf es eines solchen Ausgleichs nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 454, unter 2.b der Gründe).

    Die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % entspricht derjenigen, die auch sonst für die Zuordnung von gemischt genutzten Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen maßgeblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, unter II.1.b der Gründe; in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; sowie allgemein zur 10 %-Grenze BFH-Urteil in BFHE 201, 454, unter 3.c aa aaa der Gründe).

  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    a) Ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke verlieren ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen durch eine Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung vorliegt (BFH-Urteil vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, unter II.1.a cc der Gründe).

    Dies gilt gleichermaßen für buchführende und nicht buchführende Landwirte (BFH-Urteil in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, unter II.1.a bb der Gründe, m.w.N.).

    Solche Grundstücke bleiben --wie sich aus dem Rechtsgedanken des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG in der für das Streitjahr (1998) geltenden Fassung (jetzt § 4 Abs. 1 Satz 7 EStG) ergibt-- bis zu einer Entnahme gewillkürtes (geduldetes) Betriebsvermögen, sofern nicht die Nutzungsänderung einen Umfang annimmt, durch den sich der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes verändert und die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt (BFH-Urteil in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, unter II.1.a ee der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 49/97

    Verbilligte Wohnungsüberlassung im Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung eine Nutzungsentnahme darstellt (BFH-Urteile vom 29. April 1999 IV R 49/97, BFHE 188, 382, BStBl II 1999, 652, unter 3. der Gründe, zu einer verbilligten Vermietung an die Mutter des Land- und Forstwirts; sowie --in derselben Streitsache im 2. Rechtsgang-- vom 19. Dezember 2002 IV R 46/00, BFHE 201, 454, unter 1. der Gründe).

    § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil die Vorschrift auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden ist (BFH-Urteil in BFHE 188, 382, BStBl II 1999, 652, unter 3.b der Gründe).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 10/05

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft gegenüber

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    Die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % entspricht derjenigen, die auch sonst für die Zuordnung von gemischt genutzten Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen maßgeblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, unter II.1.b der Gründe; in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 1.b der Gründe, m.w.N.; sowie allgemein zur 10 %-Grenze BFH-Urteil in BFHE 201, 454, unter 3.c aa aaa der Gründe).
  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    Auch wenn die Rechtsbeziehungen verdinglicht sind, bestehen zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses schuldrechtliche Beziehungen, die steuerlich als Leistungsaustausch gewertet werden; die Erbbauzinsen sind --wie Miet- oder Pachteinnahmen-- Entgelt für die laufende Nutzungsüberlassung durch den Grundstückseigentümer (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398, unter 2.a der Gründe; vom 6. November 2008 IV R 79/06, BFH/NV 2009, 730, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85

    1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts -

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    Denn die auf einem Erbbaurecht beruhende Grundstücksnutzung ist in dieser Frage steuerlich nicht anders zu beurteilen als eine Nutzung durch Vermietung oder Verpachtung (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1987 IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490, unter 1.b der Gründe).
  • BFH, 06.11.2008 - IV R 79/06

    Nutzungsüberlassung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund eines

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    Auch wenn die Rechtsbeziehungen verdinglicht sind, bestehen zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses schuldrechtliche Beziehungen, die steuerlich als Leistungsaustausch gewertet werden; die Erbbauzinsen sind --wie Miet- oder Pachteinnahmen-- Entgelt für die laufende Nutzungsüberlassung durch den Grundstückseigentümer (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398, unter 2.a der Gründe; vom 6. November 2008 IV R 79/06, BFH/NV 2009, 730, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 29.11.2004 - IV B 37/03

    Entgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts zur Entnahme aus dem Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    bb) Auch ein aus außerbetrieblichen Gründen verbilligter Erbbauzins führt in der Regel zu einer Nutzungsentnahme und dem entsprechend nicht zu einer Entnahme des Grundstücks (BFH-Beschluss vom 29. November 2004 IV B 37/03, juris, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
    b) Zwar können Land- und Forstwirte grundsätzlich nur solche Wirtschaftsgüter zu gewillkürtem Betriebsvermögen machen, deren Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

  • BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00

    Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03

    Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf

  • BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme

  • BFH, 17.02.1971 - I R 148/68

    Organgesellschaft - Förmlicher Auflösungsbeschluß - Einstellung der gewerblichen

  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 3233/03

    Durch Erbbaurechtsbestellungen betroffene Grundstücke als gewillkürtes

  • BFH, 22.05.1996 - IV R 55/95

    Erforderlichkeit eines förmlichen Einstellungsbeschlusses bei Zurücknahme einer

  • BFH, 15.12.1966 - IV 126/64

    Möglichkeit der Entscheidung durch den Bundesfinanzhof bei teilweiser

  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Die förmliche Einstellung des Verfahrens war angezeigt, weil die Revision nur für ein Streitjahr zurückgenommen wurde (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.03.2011 - IV R 46/08, BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692).
  • BFH, 14.08.2014 - IV R 56/11

    Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

    In der Sache sind deshalb Nutzungsentnahmen in Höhe der Differenz zwischen der mit der Darlehenstilgung und den Darlehenszinsen verrechneten Miete und der ortsüblichen Miete bzw., soweit in 2004 eine Verrechnung nicht stattgefunden hat, in Höhe der ortsüblichen Miete anzusetzen, denn die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung stellt eine Nutzungsentnahme dar (BFH-Urteile vom 29. April 1999 IV R 49/97, BFHE 188, 382, BStBl II 1999, 652, und vom 19. Dezember 2002 IV R 46/00, BFHE 201, 454), die zu einer Erhöhung des Gewinns um die (anteiligen) Kosten der außerbetrieblichen Nutzung, höchstens aber um den Marktwert der Nutzung führt (BFH-Urteile in BFHE 201, 454; vom 24. März 2011 IV R 46/08, BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692).

    Daraus folgt zugleich, dass die in 2001 bis 2004 erfolgte verbilligte Überlassung der Wohnungen an die Kinder des X nicht als Entnahme der überlassenen Wohnungen angesehen werden kann (BFH-Urteil in BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692).

    Die unentgeltliche Überlassung betrieblicher Wirtschaftsgüter zu außerbetrieblichen Zwecken führt aber dann zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen, wenn sie nicht nur von vorübergehender Dauer ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947, sowie in BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692).

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 8 K 1936/09

    Steuerfreie Einnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

    Das ist selbst dann nicht der Fall, wenn die Erträge aus der Vermögensverwaltung die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte überwiegen, solange die Nutzungsänderung sich auf weniger als 10 v.H. der landwirtschaftlichen Flächen beschränkt (BFH-Urteile vom 22.8.2002 IV R 57/00, BFHE 200, 236, BStBl II 2003, 16 und vom 24.03.2011 IV R 46/08, BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692).
  • FG München, 14.03.2017 - 12 K 1967/14

    Streit wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die

    Solche Grundstücke bleiben - wie sich aus dem Rechtsgedanken des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG in der für das Streitjahr (2004) geltenden Fassung ergibt - bis zu einer Entnahme gewillkürtes (geduldetes) Betriebsvermögen , sofern nicht die Nutzungsänderung einen Umfang annimmt, durch den sich der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes verändert und die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt (BFH-Urteile vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, Rn. 28 m.w.N.; vom 24. März 2011 IV R 46/08, BFHE 233, 162, BStBl II 2011, 692, Rn. 21).
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