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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.2001 - X R 55/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,832
BFH, 25.07.2001 - X R 55/97 (https://dejure.org/2001,832)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2001 - X R 55/97 (https://dejure.org/2001,832)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - X R 55/97 (https://dejure.org/2001,832)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2; EStG § 15 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen - Gewerbesteuer - Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen - Güterfernverkehrsgenehmigungen - Veräußerung der Beteiligungen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Handel mit GmbH-Anteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 ; EStG § 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Abgrenzung Gewerbebetrieb von der privaten Vermögensverwaltung beim Handel mit Beteiligungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 7, GewStDV § 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 1
    Anteilsveräußerung; Gewerbeertrag; GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 402
  • NJW 2002, 390
  • BB 2001, 2202
  • BB 2002, 870
  • DB 2001, 2276
  • BStBl II 2001, 809
  • BStBl II 2001, 813
  • NZG 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (28)

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Die Vermögensverwaltung wird in der neueren Rechtsprechung des BFH letztlich negativ danach bestimmt, "ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht" (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448).

    Letzteres ist anzunehmen, wenn sich ein Steuerpflichtiger dadurch "wie ein Händler" verhalten hat, dass er planmäßig und auf Dauer mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht tätig geworden ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744; vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752;… vom 7. Februar 1990 I R 173/85, BFH/NV 1991, 685; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, m.w.N.; in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, m.w.N. der Rechtsprechung;… vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14).

    Bei der Entscheidung darüber, ob der Handel mit Wirtschaftsgütern bzw. die Produktion von Wirtschaftsgütern gewerblich ist, müssen die artspezifischen Besonderheiten des gehandelten/produzierten Wirtschaftsguts wie etwa die Marktgängigkeit des gehandelten Objekts beachtet werden (BFH-Urteil in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448).

    Zwar ist ein häufiger An- und Verkauf von Wertpapieren, sofern keine "ungewöhnlichen Verhaltensweisen" vorliegen (BFH-Urteil in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448), "typische" Vermögensverwaltung.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).

    a) Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) dienen die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Handel mit Grundstücken entwickelten Beweisanzeichen "dem Zweck, eine die Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistende Zuordnung zum 'Bild des Gewerbebetriebes' --der Handel mit Grundstücken durch marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte sowie die Bauunternehmung-- bzw. zur privaten Vermögensverwaltung zu ermöglichen".

  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind dabei als laufender Gewinn zu behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105; vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388).

    Die Geschäftsanteile an den GmbHs gehörten bis zu ihrer Veräußerung zum Umlaufvermögen des Gewerbebetriebs (vgl. --zum gewerblichen Grundstückshandel-- Senatsurteil in BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388).

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Damit wird indes "die Vermögensverwaltung" nicht abschließend definiert (vgl. zu Optionsgeschäften Senatsurteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BFHE 194, 198, BFH/NV 2001, 961).

    Bei der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb ist die Grundentscheidung des Gesetzgebers zu respektieren, "gelegentliche" --§ 22 Nr. 3 EStG-- (Dienst-)Leistungen sowie selbst häufige An- und Verkaufsvorgänge nicht in die Gewerblichkeit einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 188/97, BFHE 188, 561, BStBl I 2000, 28; Senatsurteil in BFHE 194, 198, BFH/NV 2001, 961).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils …

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    c) Demgegenüber entspricht es dem Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers, dass er eigeninitiativ und mit Unternehmerrisiko Produktionsfaktoren --die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter-- zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und am Markt absetzt (Senatsurteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, und vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346).

    Die gewerbliche Produktion als nachhaltige Wertschöpfung (Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) steht der Vermögensverwaltung ferner als An- und Verkaufsvorgänge ohne zwischenzeitliche werterhöhende Maßnahmen.

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Bei der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb ist die Grundentscheidung des Gesetzgebers zu respektieren, "gelegentliche" --§ 22 Nr. 3 EStG-- (Dienst-)Leistungen sowie selbst häufige An- und Verkaufsvorgänge nicht in die Gewerblichkeit einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 188/97, BFHE 188, 561, BStBl I 2000, 28;… Senatsurteil in BFHE 194, 198, BFH/NV 2001, 961).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Zur Frage des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns im Zusammenhang mit der …

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind dabei als laufender Gewinn zu behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105; vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388).
  • BFH, 01.07.1992 - I R 5/92

    Unanwendbarkeit von § 20 Abs. 1 UmwStG 1977 auf verschleierte Sachgründung

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    a) Gehört zum Betriebsvermögen eines gewerbesteuerpflichtigen Betriebs eine --auch 100 %ige-- GmbH-Beteiligung, so ist der Gewinn aus der Veräußerung dieser Beteiligung grundsätzlich im steuerlichen Gewinn und damit im Gewerbeertrag des Inhabers der Beteiligung zu erfassen, es sei denn, die Beteiligung wird im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Betriebsaufgabe veräußert bzw. entnommen (BFH-Urteile vom 29. August 1984 I R 154/81, BFHE 142, 394, BStBl II 1985, 160, und vom 1. Juli 1992 I R 5/92, BFHE 169, 224, BStBl II 1993, 131, unter 2. der Gründe).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Der in § 17 EStG i.d.F. vor dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 angeordneten Steuerbarkeit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung lag die Vorstellung zugrunde, dass das Halten und die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung wirtschaftlich dem Einzelunternehmen und der Beteiligung an einer OHG "sehr nahe steht"; der wesentlich Beteiligte sollte einem Mitunternehmer gleichgestellt werden (Senatsurteil vom 4. November 1992 X R 33/90, BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292, m.w.N.; vgl. ferner Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64, BVerfGE 27, 111, 128 ff., BStBl II 1970, 160).
  • BFH, 04.11.1992 - X R 33/90

    Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
    Der in § 17 EStG i.d.F. vor dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 angeordneten Steuerbarkeit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung lag die Vorstellung zugrunde, dass das Halten und die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung wirtschaftlich dem Einzelunternehmen und der Beteiligung an einer OHG "sehr nahe steht"; der wesentlich Beteiligte sollte einem Mitunternehmer gleichgestellt werden (Senatsurteil vom 4. November 1992 X R 33/90, BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292, m.w.N.; vgl. ferner Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64, BVerfGE 27, 111, 128 ff., BStBl II 1970, 160).
  • BFH, 02.02.1972 - I R 217/69

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer …

  • BFH, 29.08.1984 - I R 154/81

    Gewerbeertrag - Anteile an einer Kapitalgesellschaft - Gewinne aus der …

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie …

  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn …

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81

    Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke …

  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An- …

  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

  • BFH, 23.10.1975 - VIII R 60/70

    Zur Trennung von Gewinnen aus Grundstücksgeschäften und Architektenleistungen bei …

  • BFH, 07.02.1990 - I R 173/85

    Erwerb und Veräußerung von Orientteppichen als private Vermögensverwaltung - …

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 102/86

    Die Abgrenzung zwischen einer privaten Vermögensverwaltung und einem …

  • FG Düsseldorf, 21.08.1996 - 11 K 6697/93

    Umfang eines Gewerbeertrages im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG); Umfang …

  • RFH, 16.01.1923 - I A 236/22
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine …

    Sie wird in der Rechtsprechung des BFH letztlich negativ danach bestimmt, "ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht" (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II.2.d, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds - …

    Die Aktivitäten der E-LP entsprachen hiernach eher dem "Bild des Gewerbebetriebs" in der Form des Handels als einer privaten Vermögensverwaltung (s. auch zum Erwerb und zur Veräußerung von GmbH-Anteilen BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, m.w.N.; abgrenzend dazu Watrin/Goksch, Der Betrieb --DB-- 2002, 341).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    b) Die in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung entwickelten Beweisanzeichen dienen dem Zweck, eine die Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistende Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebs" bzw. zum Gegentypus der privaten Vermögensverwaltung zu ermöglichen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.; Senatsurteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. a).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, unter II. 2. a; in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 2. b; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. f; vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, unter II. b aa).

    Die Verkehrsauffassung sieht die Umschichtung von Wertpapieren --selbst in erheblichem Umfang-- regelmäßig als noch zur privaten Vermögensverwaltung gehörig an; Gewerblichkeit kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. März 1980 VIII R 150/76, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389; vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BFHE 135, 316, BStBl II 1982, 461; in BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3. b; vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399, unter II. 1. b; in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, unter II. 2. a; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. f; in BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, unter II. b ff).

    d) Bezogen auf den An- und Verkauf von Wertpapieren kommt als Maßstab für die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und Vermögensverwaltung zum einen die Tätigkeit des Händlers in Betracht; sie unterscheidet sich von der privaten Anlage von Wertpapiervermögen einschließlich dessen Umschichtung durch den händlertypischen marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 2. a;… vom 20. Dezember 2000 X R 67/98, BFH/NV 2001, 1015, unter II. 2. a; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. b; in BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, unter II. b bb;… BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, unter 1. b bb).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    a) Als eine auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogene Sachsteuer erfasst die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen und Personengesellschaften, sofern bei letzteren keine --im Streitfall nicht in Betracht kommenden-- Sonderregelungen eingreifen, jedoch nur die durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinne (vgl. Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; BFH-Urteile vom 24. April 1980 IV R 68/77, BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658; vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709;… vom 10. Dezember 1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067, und vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809).

    Es widerspräche diesem Charakter der Gewerbesteuer, auch die sich aus der Beendigung der gewerblichen Betätigung ergebenden Gewinne als Gewerbeerträge zu erfassen, da sie in keinem stehenden Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG) erwirtschaftet wurden (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 1067, und in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …

    b) Die in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung entwickelten Beweisanzeichen dienen dem Zweck, eine die Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistende Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebs" bzw. zum Gegentypus der privaten Vermögensverwaltung zu ermöglichen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.; Senatsurteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. a).

    "Typisch" für die Fallgruppe des "Erschließungsunternehmers" sind nachhaltige, auf die Wertsteigerung von Grundstücken gerichtete Aktivitäten, die der Steuerpflichtige in der Absicht der Weiterveräußerung unternimmt (vgl. zur unternehmerischen Werterhöhung Senatsurteil in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809 - "Beteiligungshandel").

  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen …

    Typischerweise ist der Handel durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern i.S. eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten gekennzeichnet (Senatsurteil vom 25.07.2001 - X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit …

    Kennzeichnend für den Handel ist die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinn eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (Senatsentscheidung vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809).
  • BFH, 11.10.2012 - IV R 32/10

    Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei …

    Sie wird in der Rechtsprechung des BFH letztlich negativ danach bestimmt, "ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht" (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II.2.d der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Sein Bild ist gekennzeichnet durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinn eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (Senatsentscheidung vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809 - "Beteiligungshandel").

    Dies ist beim vorliegend zu beurteilenden An- und Verkauf von Wohnmobilen nicht der Fall (vgl. Senatsentscheidung in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, zum Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen).

  • FG München, 19.07.2024 - 8 K 1418/21

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geschlossenen Immobilienfonds

    Dabei kommt es auf die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten der Wirtschaftsgüter an, auf die sich die zu beurteilende Tätigkeit bezieht, wie etwa die Marktgängigkeit des gehandelten Objekts (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25.07.2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, Rn. 17;… vom 27.06.2018 X R 26/17, BFH/NV 2018, 1255, Rn. 31, 34;… vom 30.11.2023 IV R 10/21, BFH/NV 2024, 334 Rn. 33).

    Rn. 46 c) Das Bild des "gewerblichen Handels", wie hier mit Bezug auf die Veräußerung von Grundstücken bzw. Gesellschaftsanteilen (Beteiligungen) referentiell, ist in der Verkehrsanschauung typischerweise davon geprägt, dass jemand planmäßig und auf Dauer (nachhaltig) mit auf marktmäßigen Umschlag von Sachwerten gerichteter Absicht tätig geworden ist (…BFH-Urteile vom 15.03.2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, Rn. 29; vom 25.07.2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, Rn. 12, 15 m.w.N. [zu GmbH-Beteiligungen];… vom 03.08.2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, Rn. 28, 35 f., 54;… vom 15.03.2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, Rn. 33, 42;… vom 11.10.2012 IV R 32/10, BFHE 239, 248, BStBl II 2013, 538 Rn. 28;… vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 31.07.1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, Rn. 31 sowie ferner BFH-Urteil vom 15.03.2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817, Rn. 43, wonach darüber hinaus die Gewerblichkeit durch die nachhaltig betriebene Erhöhung des Wertes eines zum [Weiter-]Verkauf bestimmten Wirtschaftsguts geprägt wird).

    Es liegt nicht das Bild des Handels im Sinne einer wiederholten Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern bzw. eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten vor, bzw. auch nicht das Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers, der eigeninitiativ und mit Unternehmerrisiko Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und am Markt absetzt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25.07.2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, Rn. 14).

    Rn. 88 aa) Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften/Gemeinschaften sind grundsätzlich nicht typischerweise auf einen häufigen und kurzfristigen marktmäßigen Umschlag ausgerichtet, so dass eine Veräußerung dieser regelmäßig nicht, jedenfalls nicht ohne Hinzutreten besonderer, etwa werterhöhender Umstände, wie z.B. die Ausstattung von Gesellschaften mit Güterfernverkehrsgenehmigungen und die anschließende Veräußerung dieser Beteiligungen, dem Bild eines "Händlers" entspricht (vgl. dazu etwa BFH-Urteil vom 25.07.2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, Rn. 16 [zu § 17 EStG]).

    Sie haben ferner eine andere wirtschaftliche Funktion als Wertpapiere: Beteiligungen können entweder - in der Regel langfristige - Finanzanlagen sein (vgl. § 271 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches [HGB]) oder aber - im Falle von sog. Vorratsgründungen - Umlaufvermögen, das nach Art einer Ware möglichst schnell umgeschlagen werden soll (BFH-Urteil vom 25.07.2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, Rn. 19-21).

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

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  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

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  • BFH, 27.06.2017 - IX R 3/17

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  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

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  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

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  • BFH, 11.12.2025 - III R 38/22

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  • FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11

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  • FG München, 06.12.2002 - 5 K 4177/99

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  • FG Hamburg, 26.02.2008 - 2 K 54/07

    Körperschaftsteuer: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 7 KStG auf GmbH-Geschäftsanteile

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 36/02

    Betriebsaufgabe - steuerbegünstigter Aufgabegewinn

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

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  • FG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 1 K 1/16

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  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8162/21

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  • FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11

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  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - 7 K 228/02

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  • FG Niedersachsen, 06.12.2016 - 8 K 123/16

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  • FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05

    Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung

  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 142/02

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  • FG Köln, 19.04.2018 - 13 K 2410/12
  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13

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  • FG München, 29.06.2010 - 1 K 2663/07

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  • BFH, 21.04.2006 - VIII B 140/05

    Abgrenzung eines Gewerbebetriebes von der privaten, vermögensverwaltenden …

  • BFH, 09.12.2002 - III B 61/02

    Verfahrensmängel; Zurückweisung von Beweisanträgen

  • FG Hessen, 06.09.2021 - 8 K 1871/13

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  • FG Berlin, 10.03.2004 - 6 K 6394/99

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