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BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60 |
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BVerfGG § 32; GG Art. 3 Abs. 1
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 12, 276
- NJW 1961, 867
- DVBl 1961, 639
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]).Bei der Prüfung des Antrags auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sind nicht nur das Interesse des Antragstellers, sondern "alle in Frage kommenden Belange" und "widerstreitenden Interessen" zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 1, 85 [86]; 3, 34 [37]).
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß es mit Rücksicht auf die entscheidende Rolle, die den Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, insbesondere bei der Wahlvorbereitung, zukommt, verfassungsrechtlich zulässig ist, den die Wahlen tragenden politischen Parteien finanzielle Mittel von Staats wegen zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 8, 51 [63]). - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]). - BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]). - BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Bei der Prüfung des Antrags auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sind nicht nur das Interesse des Antragstellers, sondern "alle in Frage kommenden Belange" und "widerstreitenden Interessen" zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 1, 85 [86]; 3, 34 [37]). - BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im …
Auszug aus BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Dabei ist nach der Wertung von Art. 21 GG - der den Parteien eine wesentliche Rolle für die politische Willensbildung des Volkes in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes zuweist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 11, 239 ; 12, 276 ; 13, 54 ; 18, 34 ; 20, 56 ; 107, 339 ; stRspr) - davon auszugehen, dass ein parteipolitisches Engagement, welches seinerseits auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, diese stärkt.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verkennt insoweit, dass nach der Wertung von Art. 21 GG - der den Parteien eine wesentliche Rolle für die politische Willensbildung des Volkes in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes zuweist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 11, 239 ; 12, 276 ; 13, 54 ; 18, 34 ; 20, 56 ; 107, 339 ; stRspr) - ein parteipolitisches Engagement, das seinerseits auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, diese stärkt.
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Allerdings kann in Fällen dieser Art die Prüfung des Antrages nicht auf die üblicherweise gebotene Abwägung der Folgen (vgl. BVerfGE 12, 276 [279] und ständige Rechtsprechung) beschränkt werden. - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
In seinem Beschluß vom 15. März 1961 (BVerfGE 12, 276 [280]) habe der Zweite Senat diese Frage als bereits "entschieden" bezeichnet.Hieran ändert sich nichts dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15. März 1961 (BVerfGE 12, 276 [280]) auf seine Ausführungen im Urteil vom 24. Juni 1958 Bezug genommen und die dort behandelte Frage als "bereits entschieden" bezeichnet hat.
Da die Abhaltung von Wahlen eine öffentliche Aufgabe sei und den Parteien bei der Durchführung dieser öffentlichen Aufgabe von Verfassungs wegen eine entscheidende Aufgabe zukomme, müsse es zulässig sein, nicht nur für die Wahlen selbst, sondern auch für die die Wahlen tragenden politischen Parteien finanzielle Mittel von Staats wegen zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 8, 51 [63]; 12, 276 [280]).
Eine Verpflichtung des Staates zur finanziellen Unterstützung der Parteien kann nicht daraus hergeleitet werden, daß die Parteien, wenn sie an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 5, 85 [134]; 6, 367 [372, 375]) und auch als Staatsorgane oder Verfassungsorgane, nämlich als Kreationsorgane im Sinne Georg Jellineks, bezeichnet worden sind (BVerfGE 1, 208 [225]; 12, 276 [280]).
bb) Die politischen Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes vornehmlich durch ihre Beteiligung an den Wahlen mit, die ohne die Parteien nicht durchgeführt werden könnten (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 12, 276 [280]; 13, 54 [81]; 14, 121 [132]).
(4) Eine Finanzierung der Parteien aus öffentlichen Mitteln für ihre gesamte politische Tätigkeit kann - wie eine erneute Prüfung ergeben hat - auch nicht mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, sie solle es den Parteien ermöglichen, ihren Aufgaben unabhängiger von sachfremden Finanzierungsquellen als zuvor gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 12, 276 [280] sowie den Beschluß eines Ausschusses des Zweiten Senats vom 22. Juni 1960, BVerfGE 11, 239 [243]).
Das Gericht hat mehrfach betont, daß die politischen Parteien vornehmlich Wahlvorbereitungsorganisationen sind (BVerfGE 8, 51 [63]; 12, 276 [280]) und daß sie an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Bei der Prüfung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung sind nicht nur die Interessen des Antragstellers, sondern "alle in Frage kommenden Belange" und "widerstreitenden Interessen" zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 12, 276 ). - BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm …
Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ). - BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung …
Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 980/16 -, Rn. 5); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ). - BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen …
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Vielmehr sind auch die für den Anordnungserlaß sprechenden Interessen anderer Grundrechtsträger und der Allgemeinheit zu berücksichtigen (BVerfGE 12, 276 [280]; st. Rspr.). - BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Contergan-Film
Würde in Belange der obsiegenden Gegenpartei eines fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens eingegriffen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, so sind auch ihre Belange nach ihrem tatsächlichen Gewicht und der Bedeutung der hiervon betroffenen grundrechtlichen Schutzpositionen in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 77, 130 ). - BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer …
Dabei ist nicht nur die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition der Beschwerdeführerin, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen (BVerfGE 12, 276 [280]; stRspr). - BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Unzulässiger Eilantrag gegen die Verweigerung der Beantwortung einer …
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
Eilantrag gegen die Wiederaufnahme des Anleihenkaufprogramms der Europäischen …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden
- BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 06.07.2022 - 2 BvR 1139/22
Erfolgloser Eilantrag bezüglich fortdauernder Telekommunikationsüberwachung wegen …
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 375/21
Einstweilige Anordnung betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels …
- StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde; …
- BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada
- BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines …
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
- BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch
- BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …
- BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine …
- BVerfG, 01.10.1998 - 1 BvR 781/98
Vorläufige Gewährung laufender Sozialhilfe - Folgenabwägung im Hinblick auf …
- BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung
- BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des …
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die "vorläufige …
- BVerfG, 16.02.2006 - 1 BvR 254/06
Erlass einer eA zur vorläufigen Aussetzung eines Urteils auf Räumung der - …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14
Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden …
- BVerfG, 02.09.2022 - 2 BvR 1532/22
Erfolgloser Eilantrag gegen haftgrundbezogene Beschränkungen während der …
- BVerfG, 24.10.2022 - 2 BvR 1803/22
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils Unzulässigkeit …
- VerfG Brandenburg, 15.12.1994 - VfGBbg 14/94
Beistand
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 42/19
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: …
- VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
- BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen …
- BVerfG, 14.04.1998 - 1 BvR 672/98
Vorläufige Untersagung einer Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsgefährdung
- BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen
- StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001
Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.07.1969 - VerfGH 12/69
Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch den Zusammenschluss von …