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   BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83   

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BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83 (https://dejure.org/1986,31)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1986 - 1 BvL 55/83 (https://dejure.org/1986,31)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 1 BvL 55/83 (https://dejure.org/1986,31)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Scheidung - Witwenrente - Gleichheitssatz

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 141
  • NJW 1986, 2697
  • NJW-RR 1986, 1322 (Ls.)
  • MDR 1986, 905
  • FamRZ 1986, 875
 
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Wird zitiert von ... (221)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Das entspricht der grundsätzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzliche Gleichberechtigung beider Partner gehört, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach der Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfGE 53, 257 (296); BVerfG, Urteil vom 8. April 1986 - 1 BvR 1186/83 u.a. -, Umdruck S. 24 f.).

    Auch hätte die Gewährung einer Geschiedenen- Witwenrente für diejenigen Frauen, die nach dem 30. Juni 1977 ohne Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich geschieden worden sind, zur Folge gehabt, daß auf unabsehbare Zeit zwei unterschiedliche Systeme nebeneinander bestanden hätten (vgl. BVerfGE 53, 257 (309 f.)).

    Solche Rechtspositionen sind von denjenigen zu unterscheiden, auf die nach der jeweiligen Gesetzeslage lediglich eine Aussicht besteht, die anders als eine Anwartschaft nicht allein durch Ablauf einer Wartezeit und den Eintritt des Versicherungsfalls zum Vollrecht erstarken kann (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 69, 272 (300 f.)).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher noch nicht entschieden, ob Hinterbliebenenrenten der Garantie des Art. 14 GG unterliegen (BVerfGE 69, 272 (299) m.w.N.).

    Voraussetzung für einen Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen ist eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist (BVerfGE 69, 272 (300 f.)).

    Solche Rechtspositionen sind von denjenigen zu unterscheiden, auf die nach der jeweiligen Gesetzeslage lediglich eine Aussicht besteht, die anders als eine Anwartschaft nicht allein durch Ablauf einer Wartezeit und den Eintritt des Versicherungsfalls zum Vollrecht erstarken kann (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 69, 272 (300 f.)).

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Hiernach ist die zur Prüfung gestellte Regelung an den Maßstäben zu beurteilen, welche die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur unechten Rückwirkung entwickelt hat, also für solche Fälle, in denen - wie hier - eine Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 64, 87 (104) m.w.N.).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung bedarf es danach der Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 51, 356 (363); 58, 81 (121); 64, 87 (104)).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung bedarf es danach der Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 51, 356 (363); 58, 81 (121); 64, 87 (104)).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung bedarf es danach der Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 51, 356 (363); 58, 81 (121); 64, 87 (104)).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Das entspricht der grundsätzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzliche Gleichberechtigung beider Partner gehört, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach der Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfGE 53, 257 (296); BVerfG, Urteil vom 8. April 1986 - 1 BvR 1186/83 u.a. -, Umdruck S. 24 f.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 67, 231 (236) m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81

    Aufteilung einer Hinterbliebenenrente - Kriterium der Ehedauer -

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
    Tatsächlich hat die Regelung, die vor dem Inkrafttreten des Ersten Eherechtsreformgesetzes galt, auch nur in seltenen Fällen dazu geführt, daß eine geschiedene Frau im Zeitpunkt des Todes ihres früheren Ehemannes eine Geschiedenen-Witwenrente erhielt (vgl. BVerfGE 66, 66 (74)).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 60, 329 [346]; 62, 256 [274]; 72, 141[150]).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Hierbei ist zu berücksichtigen, ob der Bürger an der Begründung seines Vertrauens durch eine eigene Leistung mitgewirkt hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 13. Mai 1986 1 BvL 55/83, BVerfGE 72, 141, 154 f.).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Eine solche Rückwirkung (bzw tatbestandliche Rückanknüpfung) liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl: BVerfGE 69, 272, 309 = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 132; BVerfGE 72, 141, 154 = SozR 2200 § 1265 Nr. 78 S 260; BVerfGE 101, 239, 263; 123, 186, 257) , oder wenn die Rechtsfolgen einer Norm zwar erst nach ihrer Verkündung eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl: BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 105, 17, 37 f; 109, 133, 181) .
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