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   BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88   

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https://dejure.org/1989,50
BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88 (https://dejure.org/1989,50)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88 (https://dejure.org/1989,50)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 1 BvR 1011/88 (https://dejure.org/1989,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtliches Gehörs und Information des Bevollmächtigten einer Prozesspartei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von mehreren Prozeßbevollmächtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhörung - Form - Risiko - Mehrere Anwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 123
  • NJW 1990, 1104
  • NJW-RR 1990, 574 (Ls.)
  • DVBl 1990, 220
  • Rpfleger 1990, 155
 
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Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Das Risiko, daß dieser die Äußerungsmöglichkeit nicht in der sachlich gebotenen Weise für seine Partei nutzt, darf der Gesetzgeber - jedenfalls grundsätzlich - der Partei auferlegen; es fällt, da diese ihren Verfahrensbevollmächtigten frei wählen darf, in ihren Verantwortungsbereich (vgl. auch BVerfGE 67, 208 >212<).

    Sind mehrere Prozeßbevollmächtigte bestellt, so genügt die Zustellung an einen von ihnen (vgl. etwa BVerwG, NJW 1975, S. 1795 >1796< m.w.N. und - im besonderen für das Kostenfestsetzungsverfahren OLG Hamm, Rpfleger 1978, S. 421; vgl. auch BVerfGE 67, 208 >211 f.<).

    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müssen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<; 67, 208 >211<; 74, 220 >224<).

    Er ist dabei grundsätzlich weder gehindert, die Zustellung an Bevollmächtigte vorzuschreiben, noch bei mehreren Bevollmächtigten die Zustellung an einen von ihnen ausreichen zu lassen (vgl. auch BVerfGE 67, 208 >211<).

  • BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 285/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Auch im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO muß rechtliches Gehör gewährt werden (BVerfGE 19, 148 >149<); die Partei braucht aber nicht persönlich angehört zu werden, sondern es reicht die Unterrichtung des Verfahrensbevollmächtigten aus.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 >274<; 40, 272 >274 f.<; 77, 275 >284<).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Die herrschende Rechtsauffassung sieht jedoch den Haftpflichtversicherer - letztlich aufgrund Gesetzes - als befugt an, nicht nur seinen Versicherungsnehmer, sondern auch die mitversicherten Personen bei der Schadensregulierung nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 AKB zu vertreten und im Haftpflichtprozeß für ihn Prozeßvollmacht zu erteilen (vgl. BGHZ 28, 244 >248 ff.<; 101, 276 >284 f.<; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 13. Aufl., 1986, § 7 AKB Rdnr. 195; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müssen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<; 67, 208 >211<; 74, 220 >224<).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 >274<; 40, 272 >274 f.<; 77, 275 >284<).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müssen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<; 67, 208 >211<; 74, 220 >224<).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Die Zurechnung des Verhaltens des Verfahrensbevollmächtigten, die einfachrechtlich auf dem Rechtsgedanken der Stellvertretung beruht (vgl. BVerfGE 60, 253 >302<) und in § 85 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, dient der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung; sie belastet andererseits die Partei in dem genannten Bereich nicht unzumutbar (vgl. BVerfGE 35, 41 >46 f<; 60, 253 >288, 302<).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Die Zurechnung des Verhaltens des Verfahrensbevollmächtigten, die einfachrechtlich auf dem Rechtsgedanken der Stellvertretung beruht (vgl. BVerfGE 60, 253 >302<) und in § 85 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, dient der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung; sie belastet andererseits die Partei in dem genannten Bereich nicht unzumutbar (vgl. BVerfGE 35, 41 >46 f<; 60, 253 >288, 302<).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 >274<; 40, 272 >274 f.<; 77, 275 >284<).
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten findet mit der Ausgestaltung der Einschränkungen des Akteneinsichtsrechts im SGG im Widerstreit mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zur Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes (vgl BVerfGE 81, 123, 129) einen verhältnismäßigen Ausgleich iS einer gerechtfertigten Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch sachliche Gründe (vgl BVerfGE 101, 106, 129 = Juris RdNr 91; allgemein zur Einschränkbarkeit des Gehörs vgl BVerfGE 81, 123, 129; BVerwG Beschluss vom 21.1.2014 - 6 B 43/13 - NVwZ 2014, 790, 792 f) .
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Dies ließe unberücksichtigt, dass er ihre Zulassung an umfangreiche flankierende Schutzmechanismen gekoppelt hat, die die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an den Strafprozess sicherstellen sollen (vgl. auch BVerfGE 81, 123 ; 83, 24 ; 118, 212 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    103 Abs. 1 GG steht daher in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
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