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   BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91   

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https://dejure.org/1992,66
BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91 (https://dejure.org/1992,66)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91 (https://dejure.org/1992,66)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1992 - 1 BvR 1772/91 (https://dejure.org/1992,66)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • Wolters Kluwer

    Zwechentfremdungsverbot im Mietrecht - Gesetzesauslegung - Willkürverbot - Objektive Bestimmung - Zweckentfremdungsgenehmigung - Zusammenlegung von Wohnräumen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Zweckentfremdung; Wohnungszusammenlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsgericht genehmigt Zusammenlegung von Wohnraum (IBR 1992, 471)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 59
  • NJW 1992, 1675
  • MDR 1992, 870
  • WM 1992, 1110
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 01.10.1991 - 11 S 184/91
    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Oktober 1991 - 2/11 S 184/91 -,.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Oktober 1991 - 2/11 S 184/91 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfGE 83, 82 ).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
    Durch die gesetzliche Regelung, die als Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG mit der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerfGE 38, 348 ), sollte einer Verringerung des Wohnungsangebotes durch "Umwidmung" von Wohnraum in Geschäftsraum entgegengewirkt werden (vgl. die Ergebnisniederschrift des Unterausschusses des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des Bundesrates vom 16. November 1970, S. 9 f.).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Denn grundsätzlich können auch im Gesetzgebungsverfahren nicht vorgetragene Umstände eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, da nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers zur Feststellung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz führt, sondern die objektive Unangemessenheit der Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ; 124, 199 ; 130, 131 ; 132, 72 ; siehe auch BVerfGE 143, 246 ).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Soweit es in früheren Entscheidungen heißt, willkürlich sei eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden solle, tatsächlich und eindeutig unangemessen sei (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), ist mit dieser Wendung keine weitergehende Prüfung, etwa im Sinne einer Art Angemessenheitsprüfung, gemeint und gewollt.
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