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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,34
BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61 (https://dejure.org/1961,34)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1961 - IV ER 403.61 (https://dejure.org/1961,34)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1961 - IV ER 403.61 (https://dejure.org/1961,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 181
  • NJW 1962, 459
  • MDR 1962, 238
  • DVBl 1962, 184
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.1961 - VIII B 16.61

    Zurechnung von Verschulden eines Prozessbevollmächtigten im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61
    So hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits für Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung der Partei Verschulden ihres Verfahrensbevollmächtigten zugerechnet (z.B. Beschluß BVerwG VIII B 16.61 vom 18. Juli 1961).
  • BVerwG, 19.06.1957 - I C 75.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61
    Bloße Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen reichte für die Revisionsbegründung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren schon nach § 57 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - nicht aus (Beschluß BVerwG I C 75.57 vom 19. Juni 1957 [MDR 1957, 508 lfd. Nr. 59], Fall: Vorbehalt weiterer Begründung), so auch jetzt nicht nach § 139 VwGO (Koehler Anm. VIII 1, Redeker-von Oertzen Anm. 10, beide zu § 139 VwGO) (die meisten Erläuterungsbücher halten sogar eine allgemeine - "in Bausch und Bogen" - erklärte Rüge der Verletzung sachlichen Rechts für unzureichend: Ule, Anm. II 3 a, Eyermann-Fröhler, Anm. 21, Schunck-De Clerck, Anm. 3 d cc, Klinger, Anm. E I 4, sämtlich zu § 139 VwGO).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Überdies ist eine nicht weiter substantiierte schriftliche Bezugnahme - sei es insgesamt oder für einzelne Abschnitte - auf eine nicht von dem Prozeßbevollmächtigten des jeweiligen Revisionsklägers selbst, sondern von einem Dritten verfaßte und unterzeichnete Revisionsbegründung in einem anderen Verwaltungsrechtsstreit (mag es sich auch - ganz oder teilweise - um einen rechtlich gleichgelagerten Fall handeln) mit dem Sinn und Zweck des Vertretungszwangs im Revisionsverfahren (§ 67 Abs. 1 VwGO) sowie des Darlegungsgebots des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht vereinbar und deshalb unzureichend (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 1958 - BVerwG V C 378.56 - MDR 1959, 60 f., vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] , vom 16. November 1961 - BVerwG IV ER 403.61 - BVerwGE 13, 181 [BVerwG 16.11.1961 - IV ER 403/61] und vom 16. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 49.68 - ; Urteil vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 81.66 - BVerwGE 26, 239 [BVerwG 27.02.1967 - VIII C 81/66]; Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 139 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Der entsprechenden Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO stehen keine wesensmäßigen Unterschiede zwischen Zivilprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung entgegen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1961 - 4 ER 403/61 - BVerwGE 13, 181 , vom 5. Mai 1999 - 4 B 35.99 - NVwZ 2000, 65 f., vom 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 und vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 6).
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R

    Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung -

    b) Für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht ausreichend ist die Bezugnahme im Schriftsatz vom 22.12.2014 (dort S 10 unten) auf das gesamte Vorbringen der Beklagten in den Vorinstanzen (vgl BVerwG Beschluss vom 16.11.1961 - IV ER 403.61 - BVerwGE 13, 181, 183; BFH Beschluss vom 23.4.1971 - VI R 254/70 - BFHE 102, 217, 219) .
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1964 - I B 8.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1442
BVerwG, 21.02.1964 - I B 8.64 (https://dejure.org/1964,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1964 - I B 8.64 (https://dejure.org/1964,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1964 - I B 8.64 (https://dejure.org/1964,1442)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision hinsichtlich der Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Flurbereinigungsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Rechtsanwalt; Verschulden der Bevollmächtigten; Versäumung der Klagefrist; Vollmacht

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - I B 8.64
    Nach dieser Vorschrift ist die Revision dann zuzulassen, wenn der Rechtsstreit Fragen aufwirft, die im Interesse der Wahrung der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts in einem Revisionsverfahren geklärt werden müssen (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1964 - I B 8.64
    Das Flurbereinigungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß der Kläger nicht ohne Verschulden verhindert gewesen ist, die Klagefrist einzuhalten, und daß er sich das Verschulden seiner Bevollmächtigten bei der Versäumung der Frist zurechnen lassen müsse (vgl. BVerwGE 13, 181).
  • VGH Hessen, 21.10.1987 - 5 UE 3156/86

    Schankerlaubnissteuerpflichtigkeit von Beherbergungsbetrieben

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht in BVerwGE 13, 181 die Tatsache, daß in den durch die Schankerlaubnis ermöglichten Betrieben Alkohol abgegeben wird, nicht als einen durch die Schankerlaubnissteuer zu bekämpfenden Sachverhalt bezeichnet, sondern nur als Begründung dafür herangezogen, daß die Schankerlaubnissteuerpflicht eine zulässige Regelung der Berufs  a u s ü b u n g   ist (a.a.O. S. 190) und daß die Heranziehung zur Schankerlaubnissteuer keine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellt, obwohl für die Erlangung anderer gesetzlich vorgesehener Berufserlaubnisse keine ähnliche Steuer erhoben wird (a.a.O. S. 203).
  • BVerwG, 04.12.1964 - IV B 113.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Dessen schuldhafte Säumnis wäre ihm zwar trotzdem anzurechnen gewesen (vgl. BVerwG IV ER 403.61; BVerwG III CB 111.62; BVerwG I B 8.64).
  • BVerwG, 16.11.1964 - V B 24.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bezugnahme auf in der

    Hat also der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin die in § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO für die Einlegung der Beschwerde bestimmte Frist von einem Monat schuldhaft versäumt, so ist dieses Verschulden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV ER 403.61 vom 16. November 1961 in BVerwGE 13, 181, BVerwG III CB 111.62 vom 9. Oktober 1962; BVerwG I B 8.64 vom 21. Februar 1964) in Übereinstimmung mit der fast einhelligen Rechtslehre der Klägerin zuzurechnen.
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