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   BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62   

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BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62 (https://dejure.org/1963,130)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1963 - II C 24.62 (https://dejure.org/1963,130)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1963 - II C 24.62 (https://dejure.org/1963,130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG (1957) § 87 Abs. 2; BBG (u.F.) § 78

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 286
  • NJW 1964, 739
  • DÖV 1964, 269
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62
    Die Darlegungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob der Kläger diese Pflichtverletzung fahrlässig begangen hat, unterliegen der revisionsrichterlichen Prüfung nur, soweit es darum geht, ob der Rechtsbegriff der Fahrlässigkeit verkannt worden ist, weil die Beurteilung, ob im zu entscheidenden Fall Fahrlässigkeit vorlag, eine tatsächliche Frage ist (ebenso Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 51.60 - [ZBR 1963 S. 89] unter Hinweis auf BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]) und weil die Revision die diesem.
  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 152.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62
    Es ergibt sich nach alledem, daß die objektiv falschen Angaben des Klägers über die Einkünfte seiner Töchter eine objektive Verletzung der "Amtspflicht" im Sinne des § 78 Abs. 1 BBG u.F. (= § 23 Abs. 1 DBG) darstellen, so daß hier offenbleiben kann, ob die Neufassung des § 78 BBG alle Fälle erfaßt, die - wie auch der vorliegende Fall - bei ihrem Inkrafttreten noch nicht abgewickelt waren (bejahend BVerwG, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 -, ZBR 1963 S. 216 und NJW 1963 S. 69).
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 51.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62
    Die Darlegungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob der Kläger diese Pflichtverletzung fahrlässig begangen hat, unterliegen der revisionsrichterlichen Prüfung nur, soweit es darum geht, ob der Rechtsbegriff der Fahrlässigkeit verkannt worden ist, weil die Beurteilung, ob im zu entscheidenden Fall Fahrlässigkeit vorlag, eine tatsächliche Frage ist (ebenso Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 51.60 - [ZBR 1963 S. 89] unter Hinweis auf BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]) und weil die Revision die diesem.
  • BVerwG, 11.09.1970 - VIII B 231.67

    Haftung eines Soldaten gegenüber seinem Dienstherrn - Rückforderung zuviel

    Als Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abweiche, bezeichnet die Beklagte die Entscheidung BVerwGE 17, 286.

    Nach der Entscheidung BVerwGE 17, 286 kann sich ein Beamter gegenüber den Rückforderungsansprüchen des Dienstherrn nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er durch fahrlässige Verletzung seiner Pflichten eine Überzahlung von Dienstbezügen verursacht hat.

    Hieraus folgt indessen keine Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung BVerwGE 17, 286.

    Nach der Entscheidung BVerwGE 17, 286 ist aber gerade die Unterscheidung beider Verhaltensweisen für den Bereich des Beamtenrechts wesentlich.

    Da die Forderungsnachweise monatlich auszufüllen waren und die Fliegerzulage monatlich gezahlt wurde, trat die Verschiedenheit des Verhaltens einerseits vor und andererseits bei oder nach dem Empfang der Zulage nach außen hin nicht so deutlich in Erscheinung wie bei einer einmaligen Zahlung; in rechtlicher Hinsicht war aber ihre Unterscheidung nicht weniger wichtig als im Beamtenrecht, wenn die in der Entscheidung BVerwGE 17, 286 entwickelten Auslegungsgrundsätze auch auf die für Soldaten geltenden Vorschriften zu übertragen waren.

    Das Berufungsgericht hat allerdings nicht die Auffassung vertreten, § 87 Abs. 2 BBG sei eine § 24 SG verdrängende Sonderregelung und das Verhältnis beider Vorschriften zueinander sei infolgedessen anders zu beurteilen als das Verhältnis, in dem nach der Entscheidung BVerwGE 17, 286 die §§ 87 Abs. 2 und 78 BBG - zueinander stehen; es hat § 24 SG allem Anschein nach übersehen.

    Das Verhältnis dieser im vorliegenden Falle nicht anwendbaren Vorschrift zu § 87 Abs. 2 BBG ist durch die Entscheidung BVerwGE 17, 286 bereits geklärt.

    Es liegt somit eine Frage vor, die eine neue, die Entscheidung BVerwGE 17, 286 ergänzende Antwort durch eine höchstrichterliche Entscheidung erfordert.

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Die mit Streitigkeiten aus den Gebiet des Beamtenrechts befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben schon wiederholt die Auffassung vertreten, daß der Dienstherr seine Beamten in Rahmen des öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnisses durch Verwaltungsakt zum Schadensersatz heranziehen könne, was allerdings nicht ausschließe, daß er sie bei entsprechendem Rechtsschutzinteresse auch unmittelbar auf Schadensersatz verklagen könne (vgl. Urteile von 30. März 1960 - BVerwG II C 193.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 172 BBG Nr. 3], von 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 78 BBG Nr. 2], von 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 173.61 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 84 LBG NW Nr. 1] und vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 24.62 - [BVerwGE 17, 286]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67

    Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten

    § 98 Abs. 2 LBG schließe jedoch nicht aus, von dem Beamten die durch seine vorsätzlichen oder fahrlässigen falschen Angaben veranlaßten und darum in seinen Verantwortungsbereich fallenden Überzahlungen zurückzufordern (vgl. BVerwGE 17, 286).

    Die schließlich vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Erstgericht und den angefochtenen Bescheiden vertretene Auffassung, der Beklagte könne den Betrag, dessen Überzahlung durch die unrichtigen Angaben des Klägers schuldhaft verursacht sei, als Schadensersatz gemäß § 89 des Landesbeamtengesetzes vom 15. Juni 1954 (GV.NW. S. 237) - LBG - zurückfordern, ohne an die Einschränkungen des § 98 Abs. 2 LBG gebunden zu sein, entspricht der Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 286; ebenso neuerdings OVG Lüneburg, Urteil vom 28. März 1967 - II OVG A 78/64 - [DVBl. 1967 S. 666]).

    Gegen die Auffassung der Revision, § 98 Abs. 2 LBG sei eine vorgehende Sonderregelung (lex specialis) im Verhältnis zu § 89 LBG, ist ergänzend zu den Gründen des Urteils BVerwGE 17, 286 auf folgendes hinzuweisen: § 89 LBG gibt im Hauptsatz des Absatzes 1 Halbsatz 1 lediglich den allgemeinen, auch ohne besondere Vorschrift geltenden Rechtsgrundsatz wieder, daß derjenige, der in schuldhafter Verletzung von Pflichten, insbesondere von Vertrags- oder Vertrags ähnlichen Pflichten, Schaden verursacht, diesen Schaden zu ersetzen hat; in den übrigen Bestimmungen des § 89 LBG wird diese Schadensersatzpflicht des Beamten im Rahmen des Beamtenverhältnisses lediglich modifiziert.

    Greifen somit die Argumente der Revision gegen die Anwendung des § 89 LBG auf überzahlte Bezüge nicht durch, so fallen auch ihre darauf gestützten Ausführungen über die Verfassungswidrigkeit der Regelung in der Auslegung, die ihr das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit BVerwGE 17, 286 gegeben hat.

    Daß der Kläger seine Amtspflichten, zu denen nach BVerwGE 17, 286 (290 ff.) [BVerwG 17.12.1963 - II C 24/62] auch die durch die Verleihung des Beamtenstatus begründeten allgemeinen Pflichten, so die Treuepflicht, gehören, schuldhaft verletzt und dadurch die Bewilligung der Trennungsentschädigung verursacht hat, hat das Berufungsgericht im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bewilligungsbescheide ausgeführt.

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Indessen besteht nach ständiger Rechtsprechung kein allgemeiner Anwendungsvorrang des § 12 Abs. 2 BBesG gegenüber der Haftungsregelung nach Bundes- oder Landesrecht (vgl. BVerwGE 17, 286 ; 29, 114 f.; 39, 307 hinsichtlich der Haftung eines Soldaten für Überzahlungen der Dienstbezüge; BVerwGE 71, 354 ; Urteil vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - ).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Die Ansprüche sind jeweils für sich zu prüfen, wobei es für die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides genügt, daß der Anspruch auf einer der Rechtsgrundlagen besteht und ordnungsgemäß geltend gemacht ist (vgl. auch BVerwGE 17, 286 [BVerwG 17.12.1963 - II C 24/62] sowie Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 21.84 - zum Nebeneinander des Rückzahlungsanspruchs nach § 87 Abs. 2 BBG und des Schadensersatzanspruchs nach § 78 Abs. 1 BBG).
  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Entgegen der Ansicht der Bevollmächtigten des Antragstellers ist jedoch anzumerken, dass zwischen dem Schadensersatzanspruchs aus § 48 BeamtStG und der Rückforderung von Versorgungsbezügen aus § 52 Abs. 2 BeamtVG / Art. 7 BayBeamtVG Anspruchskonkurrenz besteht, wenn die Überzahlung durch eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung verursacht worden ist (vgl. BVerwG U.v. 17.12.1963 - II C 24.62 - juris; BVerwG U.v. 31.1.1968 - VI C 49.67 - juris; BVerwG U.v. 14.7.1971 - VI C 114.67 - juris; Kathke in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Art. 15 BayBesG Rn. 170; Conrad in Weiß/Niedermaier/ Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 48 BeamtStG Rn. 18; May in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 48 BeamtStG Rn. 21; BVerwG U.v. 21.10.1999 - 2 C 27/98 - juris).

    Dass der Schadensersatzanspruch aus § 48 BeamtStG für den Dienstherrn günstiger ist, weil er die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) ausschließt und keine Billigkeitsentscheidung voraussetzt (vgl. BVerwG U.v. 17.12.1963 - II C 24.62 - juris; BVerwG U.v. 31.1.1968 - VI C 49.67 - juris; Kathke in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Art. 15 BayBesG Rn. 172; Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 48 BeamtStG Rn. 121; May in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 48 BeamtStG Rn. 21) steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 114.67

    Erhalt von Versorgungsbezügen für einen Beamten auf Lebenszeit im Ruhestand -

    Die Zulässigkeit der Rückforderung überzahlter Dienstbezüge unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Dienstpflichtverletzung werde von der Rechtsprechung bejaht (vgl. u.a. BVerwGE 17, 286).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 78 Abs. 1 Satz 1 BBG und der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (hier des § 84 Abs. 1 Satz 1 LBG) auf Fälle der vorliegenden Art bejaht (vgl. BVerwGE 17, 286; 29, 114 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]und Urteil vom 6. November 1969 - BVerwG II C 56.67 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 13]).

    In BVerwGE 17, 286 (291) [BVerwG 17.12.1963 - II C 24/62] ist aber bereits der Hinweis des Beklagten in jener Sache für zutreffend erachtet, daß allgemein die Anwendbarkeit des § 70 Abs. 1 BBG auf Ruhestandsbeamte bejaht werde.

  • BVerwG, 07.12.1967 - VIII C 14.64

    Rechtsmittel

    Die Darlegungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob der Kläger die Verletzung seiner Prüfungspflicht fahrlässig begangen hat, unterliegt der revisionsrichterlichen Prüfung nur, soweit es darum geht, welches Maß an Sorgfalt der Beamte bei der Prüfung der richtigen Berechnung seiner Dienstbezüge aufzuwenden hat, um sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen zu können, und ob der Rechtsbegriff des hier maßgeblichen Grades der Fahrlässigkeit verkannt worden ist (BVerwGE 17, 286 [292]).

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht die Worte "so offensichtlich, daß er ihn hätte erkennen müssen", ausgelegt (BVerwGE 17, 286 [288]).

    Im übrigen betrifft die Beurteilung der Frage, ob unter Berücksichtigung aller Umstände in dem zu entscheidenden Einzelfall Fahrlässigkeit vorlag, die Feststellung und Würdigung von Tatsachen und unterliegt insoweit nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BVerwGE 17, 286 [292]).

  • VG Hannover, 26.01.2015 - 13 A 10973/14

    Überzahlte Dienstbezüge; Entreicherung; Mitteilungspflicht; Schadenersatz

    Schon mit Urteil vom 17.12.1963 - II C 24.62 - hat das BVerwG zu dieser Rechtsfrage unter Geltung der seinerzeitigen, aber vergleichbaren Vorschriften u.a. ausgeführt: "Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß in den Fällen, in denen die Überzahlung von Dienst- oder Versorgungsbezügen durch ein Verhalten des Empfängers verursacht worden ist, das sich als eine schuldhafte Verletzung seiner "Amtspflicht" darstellt, die Rückforderung des überzahlten Betrages -- ungeachtet des § 87 Abs. 2 BBG -- auf § 23 Abs. 1 DBG gestützt werden kann.
  • BVerwG, 10.02.1972 - II C 9.72

    Zur Rückforderung überzahlter Bezüge aus dem Rechtsgrund des Schadensersatzes im

    Hat ein Soldat durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten gegenüber dem Dienstherrn eine Überzahlung von Dienstbezügen verursacht, kann er sich gegenüber der Rückforderung nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen (entsprechend BVerwGE 17, 286 und 29, 114 für Beamte).

    Daß diese beamtenrechtliche Regelung anzuwenden ist, wenn ein Beamter durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Pflichten eine Überzahlung seiner Dienstbezüge verursachte, hat der erkennende Senat schon entschieden (BVerwGE 17, 286 ff.), und der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dem angeschlossen (BVerwGE 29, 114 f.).

  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 22.73

    Voraussetzungen für die Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge an einen

  • BVerwG, 03.02.1972 - VI C 22.68

    Dienstherr - Schadensersatzanspruch - Eigenschaden - Fahrlässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

  • BVerwG, 29.08.1977 - VI C 68.72

    Schadenersatz eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn auf Grund von

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91

    Anspruch eines Soldaten auf Ortszuschlag - Rückforderung überzahlter Dienstbezüge

  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen

  • BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
  • BVerwG, 24.01.1978 - 4 B 4.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.11.1965 - VI C 14.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 56.67

    Verschweigen einer Pflichtmitgliedschaft in einer Rentnerkrankenversicherung -

  • BVerwG, 30.05.1968 - II C 64.65

    Begehung einer Dienstpflichtverletzung durch einen Beamten - Begriff der groben

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 4 S 832/90

    Schadensersatzpflicht bei Überzahlung des Ortszuschlages aufgrund unterlassener

  • BVerwG, 08.09.1966 - VI B 23.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung einer zu

  • VG Schleswig, 19.11.1973 - 9 A 51/72
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