Beamtenstatusgesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53) |
1Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Haben mehrere Beamtinnen oder Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie als Gesamtschuldner.
pflicht § 38Diensteid § 39Verbot der Führung der Dienstgeschäfte § 40Nebentätigkeit § 41Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses § 42Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 43Teilzeitbeschäftigung § 44Erholungsurlaub § 45Fürsorge § 46Mutterschutz und Elternzeit § 47Nichterfüllung von Pflichten § 48Pflicht zum Schadensersatz § 49Übermittlungen bei Strafverfahren § 50Personalakte § 51Personalvertretung § 52Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden § 53Beteiligung der Spitzen-
organisationen
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Rechtsprechung zu § 48 BeamtStG
161 Entscheidungen zu § 48 BeamtStG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.01.2021 - III ZB 13/20
Zivilrechtsweg für Ausgleichsanspruch eines Beamten gegen einen anderen Beamten ...
- VG Kassel, 19.06.2026 - 1 K 2175/22
Schadensersatzpflicht für Beamte setzt konkretes Verhalten voraus
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2021 - 4 S 2078/20
Schadensersatzanspruch nach § 48 BeamtStG gegen Bürgermeister
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17
Pflicht einer ehemaligen Bürgermeisterin und eines ehemaligen Kämmerers zum ...
- VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17
- OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20
Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer ...
- VG Regensburg, 18.01.2019 - RN 1 K 14.2132
Schadenersatzklage des Freistaats Bayern gegen ehemaligen Behördenleiter ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398
Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung ...
- VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398
- VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4770/18
WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor ...
- VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405
Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht
- VG Neustadt, 22.06.2022 - 1 K 507/18
Ex-Verbandsgemeindebürgermeister haftet nicht für Widerruf von Fördermitteln - ...
Querverweise
Auf § 48 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:
- Sparkassengesetz (SpG)
- Sparkassen
- Verfassung der Sparkassen
- 1. Verwaltungsrat
- § 19 (Rechtsstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats)
Redaktionelle Querverweise zu § 48 BeamtStG:
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 34 S. 2