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   BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64   

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BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64 (https://dejure.org/1965,56)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1965 - V C 29.64 (https://dejure.org/1965,56)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1965 - V C 29.64 (https://dejure.org/1965,56)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung einer verwehrten Stellungnahme zu Rechtsfragen im Revisionsverfahren - Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Entstehung und Höhe des Ersatzanspruchs bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 274
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.03.1965 - V C 101.64

    Pflicht zur fürsorgerechtlichen Ermessensbetätigung bei der Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (siehe zuletzt Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG V C 101.64 - ) stellt die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 1531 RVO durch den Fürsorgeträger dem Hilfsbedürftigen gegenüber eine dem Fürsorgerecht unterzuordnende Ermessensbetätigung dar.

    Da auch die Vorschrift des § 91 des Bundesvertriebenengesetzes der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nicht entgegensteht (vergleiche den ähnlich liegenden Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Evakuierten im Urteil vom 10. März 1965 - BVerwG V C 101.64 -), mußte die Revision, soweit sie die Freigabe der Rentennachzahlung betrifft, zurückgewiesen werden.

  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63

    Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 (BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - BVerwG V C 23.63] [150]) ausgeführt hat, führt der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, wenn, wie im vorliegenden Falle, der Fürsorgeempfänger von dem Träger der Fürsorge die Freigabe eines realisierten Ersatzanspruchs nach § 1531 der Reichsversicherungsordnung - RVO - verlangt.

    Bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 (a.a.O.) hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt, daß der Ersatzanspruch des Fürsorgeträgers ein selbständiger, neben dem Rentenanspruch des Versicherten (Hilfsbedürftigen) gegen den Versicherungsträger bestehender Anspruch ist.

  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 99.63

    Streit über die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe ("Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Entscheidend kommt es vielmehr insoweit darauf an, ob der Mehrbedarfszuschlag gerade wegen eines Körperschadens verlangt wird, der auch die Zahlung der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz auslöst (dazu Urteil des Senats vom 26. August 1964 - BVerwGE 19, 198 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99.63] -).
  • BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 89/62
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Das Bundessozialgericht hat zu Recht ausgeführt, daß die Zustimmung auch ohne den ausdrücklichen Hinweis in § 1531 Satz 3 RVO nicht erforderlich ist (Urteil vom 25. Juni 1964 - 4 RJ 89/62 - [SozR RVO § 1531 Nr. 12 = FürsRechtlE Bd. 11, S. 310]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Offenbar ist der Gesetzgeber insoweit von dem allgemeinen Grundsatz abgegangen, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs heilbar ist (BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22. [24]; 8, 184 [185]; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Randnr. 83 zu Art. 103 Abs. 1).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Offenbar ist der Gesetzgeber insoweit von dem allgemeinen Grundsatz abgegangen, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs heilbar ist (BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22. [24]; 8, 184 [185]; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Randnr. 83 zu Art. 103 Abs. 1).
  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Offenbar ist der Gesetzgeber insoweit von dem allgemeinen Grundsatz abgegangen, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs heilbar ist (BVerfGE 5, 9 [10]; 5, 22. [24]; 8, 184 [185]; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Randnr. 83 zu Art. 103 Abs. 1).
  • BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54

    Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
    Auf die Frage, ob diese Vorschrift durch die Verordnung vom 29. März 1945 (Reichsanzeiger Nr. 49) rechtswirksam in die Reichsversicherungsordnung eingefügt worden ist (dafür Lauterbach, Unfallversicherung, 2. Aufl., Anm. 10 zu § 1531 und zu den formellen Fragen, die hier ebenso wie bei einer Verordnung vom 17. März 1945 - RGBl. I S. 41 - eine Rolle spielen: BSG 3, 161), braucht jedoch nicht eingegangen zu werden.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Soweit ausdrücklich eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird, legen die Kläger nicht dar, was sie bei Kenntnis der Schriftsätze dem Berufungsgericht mutmaßlich vorgetragen hätten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1965 - BVerwG 5 C 29.65 - BVerwGE 21, 274 [276]).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Wegen dieses Bedarfsdeckungsprinzips mit seinem Bezug zum einzelnen Hilfesuchenden kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe besonders BVerwGE 21, 274 [281], BVerwGE 40, 343 [346], Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 4.78 -) Sozialhilfe grundsätzlich nicht für die Vergangenheit begehrt werden, weil sich eine Notlage in der Vergangenheit (grundsätzlich) nicht durch eine Leistung in der Gegenwart überwinden läßt (wegen der Ausnahmen siehe insbesondere den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - und BVerwGE 40, 343 [346]): Dem entspricht es, daß die Sonderrechtsnachfolge in einen Anspruch auf Sozialhilfe (hier: in einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG) ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Denn ein solcher Mangel ist im Revisionsverfahren heilbar, und führt deswegen zwar zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aber auch ohne weiteres zu ihrem Erfolg, es sei denn, es handelte sich um eine reine Verfahrensrevision (Urteil vom 30. Juni 1965 - BVerwG 5 C 29.64 - BVerwGE 21, 274 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 15).
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