Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,107
BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59 (https://dejure.org/1959,107)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1959 - VII C 63.59 (https://dejure.org/1959,107)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1959 - VII C 63.59 (https://dejure.org/1959,107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 122
  • BVerwGE 9, 222
  • BB 1960, 1110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.01.1957 - I B 135.56
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
    Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439; Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
    Nach den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 (406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]/407) - entwickelten Grundsätzen wird das Grundrecht der freien Berufswahl nicht dadurch verletzt, daß die Zulassung zum Schankgewerbe, das in Händen unzuverlässiger Personen unter gesundheitlichen wie sittlichen Gesichtspunkten erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit in sich birgt, von der Erfüllung bestimmter subjektiver Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die eine Gewähr dafür bieten sollen, daß diese Gefahren durch eine einwandfreie Betriebsführung vermieden werden.
  • BVerwG, 01.11.1955 - I B 20.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
    Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439; Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35).
  • BVerwG, 09.02.1957 - I B 269.56
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
    Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439; Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
    Der von der Revision gerügte Verstoß gegen Art. 2 GG entfällt schon deshalb ohne weiteres, weil überall dort, wo eine Norm den freien Zugang oder die freie Ausübung eines Berufes betrifft, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Regelung allein dem Art. 12 Abs. 1 GG zu entnehmen sind, während Art. 2 GG in einem solchen Falle als Prüfungsmaßstab ausscheidet (BVerfGE 9, 73 ff. [77]).
  • VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804

    Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).

    Nach der Rechtsprechung ist aber auch bei einer Ehe mit einem unzuverlässigen Ehegatten nicht allein dadurch von der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auszugehen, sondern es müssen vielmehr weitere Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, dass der unzuverlässige Hintermann Einfluss auf die Führung des Betriebs nehme (BVerwG U.v. 16.10.1959, GewArch 1962, 154).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Werden diese Geschäftsvorgänge ganz oder zu einem gewerberechtlich bedeutsamen Teil durch nach der gesetzlichen Regelung zuständige, aber im Sinne des § 4 Abs. 1 GastG unzuverlässige Personen ausgeführt, ist in entsprechender Anwendung der für den Fall der Einflussnahme einer unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung eines (Einzel-)Gewerbetreibenden entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.12.1965, GewArch 1966, 124; Urteil vom 10.01.1996, GewArch 1996, 250; Beschluss vom 14.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 222; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2003, GewArch 2003, 120; Hess.VGH, Beschluss vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1985, GewArch 1986, 58) die GmbH selbst als gewerberechtlich unzuverlässig einzustufen.
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148

    Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).

    Wenn aber nach der Rechtsprechung selbst die Ehe mit einem unzuverlässigen Ehegatten allein nicht zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden führt, sondern vielmehr weitere Tatsachen vorliegen müssen, welche den Schluss rechtfertigen, der unzuverlässige Ehegatte nehme Einfluss auf die Führung des Betriebs (BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154), dann muss dies auch für ein Verwandtschaftsverhältnis gelten.

    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist es anerkannt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - hier also der Klägerin als juristischer Person des Privatrechts - auch dann gegeben ist, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist (grundlegend: BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 122; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 m. w. N. aus Rspr. und Lit.).

  • VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148

    Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebes zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).

    Wenn aber nach der Rechtsprechung selbst die Ehe mit einem unzuverlässigen Ehegatten allein nicht zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden führt, sondern vielmehr weitere Tatsachen vorliegen müssen, welche den Schluss rechtfertigen, der unzuverlässige Ehegatte nehme Einfluss auf die Führung des Betriebs (BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154), dann muss dies auch für ein Verwandtschaftsverhältnis gelten.

    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist es anerkannt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - hier also der Klägerin als juristischer Person des Privatrechts - auch dann gegeben ist, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist (grundlegend: BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 122; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 m. w. N. aus Rspr. und Lit.).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Denn wer einen Gewerbebetrieb führen will und hierbei die Einflußnahme eines Dritten, der selbst nicht die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, nicht ausschalten will oder kann, läßt die begründete Vermutung aufkommen, daß er selbst nicht willens oder in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Betriebsführung zu schaffen (BVerwGE 9, 222; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 3 Rz 17; Sandmann/Marschall, aaO, Art. 1 § 3 Anm 6).
  • VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden muss auch dann verneint werden, wenn dieser einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen bzw. bestimmenden Einfluss auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 89, 222; BayVGH, B.v. 24. Mai 2016 - 22 ZB 16.252 - juris Rn. 15; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 82. EL Oktober 2019, § 35 GewO Rn. 69 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484

    Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich

    Dies rechtfertigt nämlich den Schluss, dass der Gewerbetreibende selbst nicht willens oder nicht in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung des Betriebs zu schaffen, also auch in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet (vgl. BVerwGE 9, 222).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auch dann gegeben ist, wenn der Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, wodurch er sich selbst als unzuverlässig erweist (VG Regensburg, Urteil vom 26.11.2015, RN 5 K 14.2148, S. 16. Grundlegend: BVerwG vom 16.10.1959, GewArch 1962, 154; Marcks, in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 mvN aus Rspr und Lit.).

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Es stimmt in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des entscheidenden Senats, namentlich mit den in dem Berufungsurteil aufgeführten Entscheidungen überein, in denen sich der Senat mit der Frage befaßt hat, unter welchen Voraussetzungen eine nach dem Gaststättengesetz vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) - GaststG - erteilte Erlaubnis nach § 12 dieses Gesetzes zurückgenommen werden kann (BVerwGE 1, 157; 9, 222 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; 10, 338) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59].
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Kann oder will die Kl. seine Einflußnahme auf die Führung des Betriebs nicht ausschalten, muß sie selbst sich im Rechtssinne als unzuverlässig behandeln lassen (BVerwGE 9, 222).
  • BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95

    Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die

    Daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Integrität sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten, ist ein in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls anerkannter Grundsatz (BVerwGE 9, 222).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78

    Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und

  • OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12

    OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss;

  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252

    Versagung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 08.03.1962 - I B 155.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 138/71

    Begriff der Leistung von Diensten

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2018 - 7 LA 109/17

    Gewerbeuntersagung wegen Zahlungsrückständen beim Finanzamt nach Steuerschätzung;

  • VG Regensburg, 12.12.2019 - RN 5 K 17.140

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung

  • VG Stuttgart, 18.02.2004 - 10 K 3066/03

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360

    Wiedergestattung der Gewerbeausübung

  • BGH, 21.05.1981 - III ZR 167/79

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII B 162.63

    Entziehung der Gewerbeerlaubnis einer Gaststätte wegen Vorliegens einer Vielzahl

  • BVerwG, 24.02.1989 - 1 B 160.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

  • VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13

    Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer

  • BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63

    Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher

  • VG Frankfurt/Oder, 09.09.2008 - 4 L 278/08

    Unzuverlässigkeit einer angestellten Apothekerin aufgrund der festgestellten

  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 22 CS 02.2819

    Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses". Unzuverlässigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94

    Widerruf einer Reisegewerbekarte

  • BVerwG, 09.12.1965 - I C 57.64

    Gewerbeuntersagung wegen Beschäftigung des Ehegatten im Betrieb - Untersagung der

  • VG Köln, 19.05.2016 - 1 K 65/16

    Untersagung der selbständigen Ausübung eines Schankwirtschaftsgewerbes aufgrund

  • VG Stuttgart, 21.07.2011 - 4 K 2033/11

    Gewerbeuntersagung - Juristische Person; Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer;

  • BVerwG, 17.11.1988 - 1 B 139.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 62.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII B 84.64

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 4 K 20.00895

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 27.01.1965 - VII B 186.64

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme von erteilten Genehmigungen für den

  • BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61

    Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und

  • BVerwG, 17.03.1960 - VII CB 34.60

    Rechtsmittel

  • VG Saarlouis, 16.04.2008 - 10 K 50/07

    Widerruf (der Anerkennung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 20 A 5282/99
  • BVerwG, 20.06.1961 - VII CB 64.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.06.1963 - VII B 65.63

    Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei Einflussnahme seines unzuverlässigen

  • BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht