Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bauherrenmodell: Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen gegenüber Wirtschaftsprüfer als Initiator
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung eines Wirtschaftsprüfers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilienanlagen - Verjährung von Prospekthaftungsansprüche im Bauherrenmodell
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen beim Bauherrenmodell
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
30jährige Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen beim Bauherrenmodell
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauherrenmodell: Wann verjährt Prospekthaftung? (IBR 1994, 527)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 126, 166
- NJW 1994, 2226
- NJW-RR 1995, 84 (Ls.)
- ZIP 1994, 1115
- ZIP 1994, 115
- MDR 1994, 1083
- DNotZ 1995, 385
- VersR 1994, 1312
- WM 1994, 1371
- BB 1994, 1453
- DB 1994, 2024
- BauR 1994, 635
- IBR 1994, 527
- ZfBR 1994, 213
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99
Immobilienanlagen - Wann verjähren Prospekthaftungsansprüche?
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 1994 (VII ZR 36/93, BGHZ 126, 166 ff. = NJW 1994, 2226 f.) zu Prospekthaftungsansprüchen bei Bauherrenmodellen (…vgl. auch BGH, Urt. v. 7. September 2000 - VII ZR 433/99, zum Bauträgermodell) weder die Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung dafür, die Prospekthaftungsansprüche bei geschlossenen Immobilienfonds in Abweichung von der allgemein für die Prospekthaftung geltenden kurzen Verjährung der dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB zu unterwerfen.Wegen dieser Besonderheit der Bauherrenmodelle wird in der Entscheidung vom 1. Juni 1994 bei der Verjährungsfrage ausschließlich auf werkvertragliche Gesichtspunkte abgestellt (BGHZ 126, 166, 171 ff.).
- BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99
Immobilienanlagen - Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verjähren Prospekthaftungsansprüche bei Bauherrenmodellen jedenfalls nicht vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 638 BGB (BGH…, Urteil vom 31. Mai 1990 - VII ZR 340/88, BGHR 111, 314, 321 ff. = ZfBR 1990, 230 = BauR 1990, 612; Urteil vom 1. Januar 1994 - VIII ZR 36/93, BGHR 126, 166, 171 ff. = ZfBR 1994, 219 = BauR 1994, 635). - BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Immobilienanlagen - Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Prüfung des Prospekts
Jedenfalls handelt es sich nicht um ein auf den Erwerb von Teileigentum abzielendes Bauherrenmodell, auf das der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die damals dreißigjährige Regelverjährung angewandt hat (BGHZ 126, 166, 171 f.).
- BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98
Notare - Stellung des Notars als Treuhänder beim Anlagegeschäft
Das Berufungsgericht wird erforderlichenfalls noch erwägen müssen, ob den Erstbeklagten als Geschäftsführer der E. GmbH eine Prospekthaftung trifft (vgl. BGHZ 115, 213, 218; 126, 166, 169;… BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994 - III ZR 93/93, NJW 1995, 1025; v. 26. September 2000 - X ZR 94/98, NJW 2001, 360, 363, zVb in BGHZ). - OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99 Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).
Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).
Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).
- BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03
Bauträger - Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei Bauträgermodellen
Für das Bauherrenmodell hat das der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden (Urteil vom 1. Juni 1994 - VIII ZR 36/93, BGHZ 126, 166, 171). - OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2263/99 Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).
Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).
Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).
- OLG Köln, 31.08.2006 - 8 U 15/06
Prospekthaftung und Aufklärungsverschulden - Beteiligung an Kapitalerhöhung in …
Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung lediglich für Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell (BGH; Urt. vom 01.06.1994 - VIII ZR 36/93 = BGHZ 126, 166 = NJW 194, 2226).Entgegen der Auffassung des Klägers kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.06.1994 (a.a.O.) nicht herangezogen werden, um eine längere Verjährungsfrist für den in Rede stehenden Prospekthaftungsanspruch im engeren Sinne im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu begründen.
Die Entscheidung vom 01.06.1994 (a.a.O.) basiert auf der zutreffenden Prämisse, dass sich Bauherrenmodelle von anderen Anlageformen grundlegend unterscheiden: Das Bauherrenmodell ist nicht auf unbestimmte Dauer angelegt, sondern zielt darauf ab, dass der Anleger einen Teil der Immobilie nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes zu Eigentum erwirbt.
- BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94
Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen …
Das gleiche gilt für eine den Steuerberater als Initiator treffende Prospekthaftung (vgl. BGHZ 115, 213, 220; 126, 166, 173; OLG Hamburg WM 1986, 13; OLG Köln WM 1987, 1292, 1293;… Thode in: Reithmann/Meichssner/von Heymann, Kauf vom Bauträger 7. Aufl. N Rdn. 23, 50, 87 ff, 92 ff). - OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen …
Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich überdies nicht aus der Rechtsprechung des BGH zu Prospekthaftungsansprüchen (vgl. BGHZ 126, 166), da sich diese Rechtsprechung ausdrücklich auf das Fehlen einer vertraglichen oder persönlichen Beziehung zwischen Anlegern und dem prospektverantwortlichen Wirtschaftsprüfer stützt. - OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 54/91
- OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 284/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
- OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99
Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer …
- OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00
Bankrecht; Baurecht; Verbraucherrecht; Prospektmangel eines geschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
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