Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufhebung einer Ausschreibung aufhebbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Primärrechtsschutz bei Auftragsaufhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOL/A § 26; GWB § 114 Abs. 2 S. 2
Aufhebung einer Ausschreibung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufhebung einer Ausschreibung aufhebbar? (IBR 2000, 251)
Verfahrensgang
- VK Köln, 18.01.2000 - VK-9/99
- OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 12 (Ls.)
- NVwZ-RR 2001, 24
- NVwZ-RR 2001, 25
- NZBau 2000, 306
- BauR 2000, 1638 (Ls.)
- BauR 2001, 1135
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Das Rechtsverhältnis, das zwischen dem ausschreibenden (potentiellen) öffentlichen Auftraggeber einerseits und dem jeweils interessierten Bieter andererseits spätestens aufgrund der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter entsteht, ist ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis (vgl. BGH NJW 1998, 3636, m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).Ein so begründeter Anspruch ist im allgemeinen auf den Ersatz der durch die Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen (des sog. negativen Interesses) beschränkt und kann nur in besonderen - seltenen - Fällen auch den Ersatz des sog. positiven Interesses, insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns erfassen, ist aber immer auf Ersatz in Geld gerichtet (vgl. BGH NJW 1998, 3636 f ., m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).
Die Ausschreibung selbst ist kein Rechtsgrund für einen derartigen Anspruch (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643; jeweils m.w.N.) und kann es gemäß ihrer oben dargestellten Rechtsnatur nicht sein.
Diese Vorschriften decken vielmehr nach dem systematischen Zusammenhang in dem sie stehen, und nach ihrer Entstehungsgeschichte nur den Bedarf an Regeln, in welchen Fällen sich der Ausschreibende von einem bereits eingeleiteten Vergabeverfahren lösen kann, ohne sich gegenüber den interessierten Bietern schadensersatzpflichtig zu machen (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).
Folglich bedeuten die Vorschriften (wie § 26 VOL/A) nur, dass der (potentielle) öffentliche Auftraggeber bei einer ihm rechtlich durchaus möglichen Aufhebung der Ausschreibung aus anderen, den Vorschriften nicht entsprechenden Gründen verpflichtet sein kann, den interessierten Bietern Schadensersatz zu leisten (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643 und 3644).
(NJW 1998, 3636, 3639, re. Sp., 3. Abs.; 1998, 3640, 3643, re. Sp., 3. Abs.) kann nicht entnommen werden, dass der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags nur dann verneint, wenn die öffentliche Hand von dem Auftrag (dort: von dem Bauvorhaben) aus sachlichen, willkürfreien Erwägungen Abstand nehmen will.
.." könne "nur Ersatzansprüche zugunsten der Teilnehmer an der Ausschreibung auslösen" (BGH NJW 1998, 3636, 3640; 1998, 3640, 3644).
Den insoweit enttäuschten, schutzwürdigen Erwartungen des Bieters wird durch die Zubilligung von Schadensersatz genügt (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3644).
Aus alledem muss gefolgert werden, dass die Dienstleistungsrichtlinie Regelungen des nationalen Rechts eines Mitgliedstaates (sei es des Haushaltsrechts, sei es des Zivilrechts, wie die Regelungen des deutschen Rechts), wonach (potentielle) öffentliche Auftraggeber auch nach stattgefundener Ausschreibung autonom darüber entscheiden können, ob sie ein Vergabeverfahren aufrechterhalten oder aufheben, und die interessierten Bieter vom öffentlichen Auftraggeber unabhängig von der "Qualität" seiner Gründe für die Aufhebung die Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss nicht beanspruchen können, unberührt lässt (so auch der BGH für die EG-Baukoordinierungsrichtlinie, NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Das Rechtsverhältnis, das zwischen dem ausschreibenden (potentiellen) öffentlichen Auftraggeber einerseits und dem jeweils interessierten Bieter andererseits spätestens aufgrund der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter entsteht, ist ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis (vgl. BGH NJW 1998, 3636, m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).Ein so begründeter Anspruch ist im allgemeinen auf den Ersatz der durch die Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen (des sog. negativen Interesses) beschränkt und kann nur in besonderen - seltenen - Fällen auch den Ersatz des sog. positiven Interesses, insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns erfassen, ist aber immer auf Ersatz in Geld gerichtet (vgl. BGH NJW 1998, 3636 f ., m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).
Die Ausschreibung selbst ist kein Rechtsgrund für einen derartigen Anspruch (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643; jeweils m.w.N.) und kann es gemäß ihrer oben dargestellten Rechtsnatur nicht sein.
Diese Vorschriften decken vielmehr nach dem systematischen Zusammenhang in dem sie stehen, und nach ihrer Entstehungsgeschichte nur den Bedarf an Regeln, in welchen Fällen sich der Ausschreibende von einem bereits eingeleiteten Vergabeverfahren lösen kann, ohne sich gegenüber den interessierten Bietern schadensersatzpflichtig zu machen (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).
Folglich bedeuten die Vorschriften (wie § 26 VOL/A) nur, dass der (potentielle) öffentliche Auftraggeber bei einer ihm rechtlich durchaus möglichen Aufhebung der Ausschreibung aus anderen, den Vorschriften nicht entsprechenden Gründen verpflichtet sein kann, den interessierten Bietern Schadensersatz zu leisten (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643 und 3644).
(NJW 1998, 3636, 3639, re. Sp., 3. Abs.; 1998, 3640, 3643, re. Sp., 3. Abs.) kann nicht entnommen werden, dass der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags nur dann verneint, wenn die öffentliche Hand von dem Auftrag (dort: von dem Bauvorhaben) aus sachlichen, willkürfreien Erwägungen Abstand nehmen will.
.." könne "nur Ersatzansprüche zugunsten der Teilnehmer an der Ausschreibung auslösen" (BGH NJW 1998, 3636, 3640; 1998, 3640, 3644).
Den insoweit enttäuschten, schutzwürdigen Erwartungen des Bieters wird durch die Zubilligung von Schadensersatz genügt (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3644).
Aus alledem muss gefolgert werden, dass die Dienstleistungsrichtlinie Regelungen des nationalen Rechts eines Mitgliedstaates (sei es des Haushaltsrechts, sei es des Zivilrechts, wie die Regelungen des deutschen Rechts), wonach (potentielle) öffentliche Auftraggeber auch nach stattgefundener Ausschreibung autonom darüber entscheiden können, ob sie ein Vergabeverfahren aufrechterhalten oder aufheben, und die interessierten Bieter vom öffentlichen Auftraggeber unabhängig von der "Qualität" seiner Gründe für die Aufhebung die Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss nicht beanspruchen können, unberührt lässt (so auch der BGH für die EG-Baukoordinierungsrichtlinie, NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).
- OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Dass ein solcher Geschehensablauf zur Unzulässigkeit des (gesamten) Nachprüfungsantrags führt, hat der Senat schon in seinem Beschluss vom 13.04.1999 (Verg 1/99; veröffentlicht in BauR 1999, 751 ff. = BB 1999, 1078 ff. = NJW 2000, 145 ff. = NZBau 2000, 45 ff. = WuW/E Verg 223 ff.) für den (dort allerdings tatsächlich nicht gegebenen) Fall eines vor Antragseingang wirksam erteilten Zuschlags ausgeführt.
- VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99
Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
An der zeitlichen Abgrenzung, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags zwingend voraussetzt, dass bei seiner Einreichung Primärrechtsschutz gerichtet auf eine vergaberegelgemäße Zuschlagserteilung in einem noch laufenden Vergabeverfahren im Ansatz noch möglich sein muss, hält der Senat trotz der gegen seinen Beschluss vom 13.04.1999 (s.o.) erhobenen Kritik (u.a.: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29.04.1999 - VK 1-7/99 - "Euro-Münzplättchen 11", NZBau 2000, 53, 55 = WuW/E Verg 218, 219 f.; Kulartz, BauR 1999, 724, 725 ff.) fest. - BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Diese Rechte, zu deren Durchsetzung oder Verteidigung man sich auf Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann, werden durch den Verfassungsartikel nicht selbst begründet, er setzt sie vielmehr voraus (BVerfGE 51, 176, 185; 61, 82, 110). - BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78
Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Diese Rechte, zu deren Durchsetzung oder Verteidigung man sich auf Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann, werden durch den Verfassungsartikel nicht selbst begründet, er setzt sie vielmehr voraus (BVerfGE 51, 176, 185; 61, 82, 110). - EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Diese Richtlinienbestimmung legt gemäß ihrer Auslegung durch den EuGH in seinem Urteil "A" (vom 28.10.1999 Rechtssache C-81/98, veröffentlicht u.a. in NZBau 2000, Erwägungsgrund 31) gerade nicht fest, welche vergaberechtlichen Entscheidungen als rechtswidrig beurteilt werden müssen und welche rechtswidrigen Entscheidungen auf Antrag aufgehoben werden können. - VK Bund, 26.01.2000 - VK 1-31/99
Beschaffung von ballistischen Unterziehschutzwesten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Der gegenteiligen Ansicht der Vergabekammer in dem hier angefochtenen Beschluss sowie der 1. Vergabekammer des Bundes in ihrem Beschluss vom 26.01.2000 (VK 1-31/99, S. 9), auf den die Antragstellerin sich beruft, vermag der Senat nicht beizupflichten. - VK Köln, 18.01.2000 - VK-9/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung K vom 18. Januar 2000 (VK-9/99) zu Ziffer 1 bis 3 in vollem Umfang und zu Ziffer 4 insoweit aufgehoben, als die Vergabekammer zum Nachteil der Antragsgegnerin entschieden hat.
- OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13
Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A …
Eine Scheinaufhebung liegt vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will (OLG München…, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05 - nach [...] Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/2000 - nach [...];… Portz in Kulartz/Marx/ Portz/Prieß, a.a.O., § 17 VOB/A Rn. 7). - OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12
Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters …
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 5/02
Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrages bei manipulierter Vertragsdauer für …
Hierdurch hat das Vergabeverfahren, so wie es Gegenstand des ursprünglichen Nachprüfungsantrags des Antragstellers war, sein Ende gefunden (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 309).
- OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …
Zwar hat der erkennende Senat in der Vergangenheit die Ansicht vertreten, dass ein auf Fortführung des Vergabeverfahrens gestützter Nachprüfungsantrag dann unzulässig ist, wenn das Vergabeverfahren wirksam durch Aufhebung der Ausschreibung beendet ist und zwar unabhängig davon, ob die Aufhebung durch die gesetzlich vorgesehenen Aufhebungsgründe gedeckt ist (vgl. Beschluss des Senates vom 15. März 2000, Az.: Verg 4/00, www.jurisweb.de = NVwZ-RR 2001, 25).Nach der Rechtsprechung des Senates liegt eine Scheinaufhebung vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, den Auftrag zuschieben will (Beschluss des Senates vom 15. März 2000, Az.: Verg 4/00 www.jurisweb.de ).
- OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
Einen vorbeugenden Rechtsschutz sehen die §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.9. 2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Vergaben 2001, 52, 54). - VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19
Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!
Dieser in § 63 Abs. 1 S. 2 VgV kodifizierte Grundsatz beruht auf der Vertragsfreiheit, die auch für den öffentlichen Auftraggeber im Rahmen seiner rechtsgeschäftlichen Tätigkeiten bei Ausschreibungen gilt, Mehlitz in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar Band 2, 3. Auflage 2019, § 63 VgV, Rn. 19 f; BGH Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, 13 Verg 5/15; VK Bund Beschluss vom 15.06.2018, VK 1-47/18.Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Auftraggeber das Verfahren nach Submission aufhebt und in einem zeitlichen Zusammenhang den inhaltsgleichen Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe einem bestimmten Bieter oder einem anderen Bieter außerhalb des Verfahrens erteilt, der bei einer regulären Fortsetzung des Vergabeverfahrens keine Chance auf die Erteilung des Zuschlags gehabt hätte und dadurch die an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter diskriminiert werden, BGH Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13; OLG München, Beschluss vom 12.07.2005 - Verg 8/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 1 VK 41/17; Portz, a.a.O., § 63 Rn. 23.
- OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05
Immer Probleme mit dem Müll
Ein Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz muss aber den Beteiligten eines Vergabeverfahrens grundsätzlich versagt bleiben (vgl. Senatsbeschl. v. 13.05.2003, 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 62 ff; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.06.01, Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.09.2000, 11 Verg 2/99; OLG Jena, Beschl. v. 22.11.2000, 6 Verg 8/00,VergR 2001, 52, 54). - OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03
Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe
Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. nur: BGH, NZBau 2001, 151, 152; Senat, NZBau 2000, 306, 309; 2001, 696; OLG Celle, NZBau 2002, 53; Jaeger, NZBau 2001, 289, 290 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13
Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!
f) Eine Scheinaufhebung liegt ersichtlich nicht vor, weil die Aufhebungsentscheidung des Antragsgegners wegen fehlender Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt war (vgl. dazu Senat Beschl. v. 08.06.2011, VII-Verg 55/10 - juris Tz. 28; Senat Beschl. v. 15.03.2000, Verg 4/00 - juris Tz. 58; OLG München Beschl. v. 12.07.2005, Verg 8/05 - juris Tz. 22). - VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
Primärrechtsschutz bei Aufhebung von öffentlichen Ausschreibungen
Es wurde als Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Nachprüfungsverfahrens angesehen, dass sich der Antrag auf ein noch oder schon laufendes Vergabeverfahren bezieht (OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2001 - 13 Verg 5/00, NZBau 2002, 53 = VergabeR 2001, 325 = WUW/E Verg 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99, ZVgR 2000, 170-175 = BauR 2001, 133).Hat eine Vergabestelle eine Ausschreibung aufgehoben - sei es aus sachlichen oder willkürlichen Gründen - so hatte dies in der Regel nicht zur Folge, dass die Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren verpflichtet werden konnte, das Vergabeverfahren bis zum Vertragsschluss fortzusetzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - Verg 3/00).
Der durch die Aufhebung einer Ausschreibung in seinen Rechten verletzte Bieter war danach grundsätzlich darauf verwiesen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00).
- OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05
Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei …
- OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung
- OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06
Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen …
- OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01
Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?
- VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02
Aufhebung der Aufhebung
- VK Saarland, 07.06.2002 - 1 VK 02/02
Offensichtliche Unzulässigkeit: Abhängigkeit der Zulässigkeit von einer reinen …
- OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 37/01
Stellung eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung; Zulässigkeit …
- VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens
- VK Münster, 17.01.2002 - VK 23/01
Berechnung des Schwellenwertes: Manipulation des Auftragswertes
- VG Köln, 21.11.2013 - 16 K 6287/11
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!
- OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
"Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren
- BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01
Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …
- OLG Hamburg, 12.12.2000 - 1 Verg 1/00
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung
- VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02
Lieferung und Einbau von Notausstiegsfenstern
- OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99
GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?
- OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04
Rechte potentieller Bieter nach Aufhebung des offenen Verfahrens
- VK Düsseldorf, 26.09.2001 - VK-22/01
Zuständigkeit der Vergabekammer für die Gewährung von Primärschutzrechten; …
- VK Bund, 12.10.2004 - VK 3-182/04
Dienstleistungen zur Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- OLG Naumburg, 13.05.2003 - 1 Verg 2/03
Antragsbefugnis eines Bieters bei beabsichtigter Aufhebung der Ausschreibung
- VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren
- VK Sachsen, 20.09.2006 - 1/SVK/085-06
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!
- VK Niedersachsen, 29.08.2002 - 203-VgK-13/02
Nebenangebot: Nachweis der Gleichwertigkeit beim Bieter
- VK Brandenburg, 17.05.2002 - VK 23/02
Ausschreibung für rechnergestütztes Betriebsleitsystem für Omnibusse
- OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 11 U 18/16
Schadenersatz wegen Ausschluss vom Vergabeverfahren
- VK Nordbayern, 28.10.2002 - 320.VK-3194-33/02
Keine Aufhebung der Aufhebung
- VK Nordbayern, 12.09.2002 - 320.VK-3194-25/02
"Aufhebung der Aufhebung"
- VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Unzulässigkeit des …
- VK Brandenburg, 14.12.2007 - VK 50/07
Sektorenbereich: Einstellung des Verhandlungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05
Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung
- OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - Verg 5/02
Aufhebung einer Ausschreibung zulässig?
- OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01
Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A
- VK Münster, 08.06.2001 - VK 13/01
Beschaffung eines Klinik-DV-Systems
- OLG Dresden, 13.07.2000 - WVerg 3/00
Beendigung des Vergabeverfahrens durch Aufhebung
- VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02
Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt
- VK Hamburg, 27.04.2006 - VgK FB 2/06
De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!
- VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung
- OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 87/04
Informationspflicht nach § 13 VgV im Verhandlungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
Informationspflicht nach § 13 VgV im Verhandlungsverfahren
- VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-132/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 26.09.2003 - VK 1-81/03
Vergabe einer Maßnahme
- OLG Rostock, 02.08.2000 - 17 W 2/00
Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages nach Aufhebung der Ausschreibung
- VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06
Aufhebung der Ausschreibung
- VK Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 1 VK 51/02
Abweichen eines Nebenangebots von bindenden Vorgaben
- VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
Neubau eines schlüsselfertigen Verwaltungsgebäudes
- VK Sachsen, 05.04.2000 - 1/SVK/21-00
Kann die Vergabekammer die Aufhebung einer Ausschreibung rückgängig machen?
- VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)
- VK Südbayern, 09.08.2002 - 28-07/02
Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgrundsatz
- VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-129/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 12.11.2004 - VK 2-163/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)
- VK Bund, 12.10.2004 - VK 3-185/04
Dienstleistungen zur Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-126/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 19.07.2002 - VK 2-44/02
Vergabe von Trockenbauarbeiten
- VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
Vergabe der Stromversorgung sämtlicher Liegenschaften
- VK Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 1 VK 41/01
Vergabeverfahren "Beschaffung von Bibliothekenverwaltungssoftware"
- VK Südbayern, 28.09.2001 - 29-08/01
Vollzug der Bayerischen Nachprüfungsverordnung (NpV, BY); Erledigung des …
- VK Schleswig-Holstein, 26.01.2001 - VK-SH 15/00
kein Anspruch auf Beendigung durch Zuschlag oder Aufhebung
- VK Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 1 VK 25/00
Vergabeverfahren "Kardiotechnische Dienstleistungen für die Abteilung Thorax-, …
- VK Bund, 19.10.2000 - VK 1-23/00
Vergabe des Aus- und Umbaus der Eisenbahnstrecke ABS
- VK Bund, 27.09.2000 - VK 2-28/00
Planung, Steuerung und Durchführung des Umzuges einer Bibliothek
- VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-135/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar!
- VK Bund, 17.04.2000 - VK 1-05/00
Planungsleistungen mit einer Option für die Bauaufsichtsleistungen für den Bau …
- VK Bund, 22.11.2004 - VK 2-157/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)
- VK Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 VK 17/02
Auftrag "Einsammeln, Transport und Entsorgung von Abfällen"
- VK Hessen, 29.11.2001 - 69d-VK-42/01
Versorgung der Landesliegenschaften mit elektrischer Energie
- VK Niedersachsen, 01.10.2001 - 26045-VgK 8/01
Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung einer Ausschreibung?
- VK Sachsen, 21.12.2000 - 1/SVK/109-00
Ausschreibung Umbau und Erweiterung Bettenhaus
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2000 - 2 VK 21/00
Unzulässiger Nachprüfungsantrag mangels Interesse am Auftrag
- VK Bund, 13.07.2000 - VK 2-12/00
Planung, Steuerung und Durchführung des Umzuges einer Bibliothek
- VK Bremen, 06.01.2003 - VK 5/02
Aufhebung der Ausschreibung zulässig?
- VK Hessen, 29.11.2001 - 69d Vk 42/01
Zweck eines Verhandlungsverfahrens
- VK Düsseldorf, 05.02.2001 - VK-26/00
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet
- VK Düsseldorf, 05.02.2001 - VK-26/00L
Vergabeverfahren für Stromlieferungen; Verstoß gegen die Pflicht zur …
- VK Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 1 VK 23/00
Vergabeverfahren "Kardiotechnische Dienstleistungen für die Abteilung Thorax-, …
- VK Thüringen, 01.02.2002 - 216-4003.20-077/01-SLZ
Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung einer Ausschreibung?
- VK Südbayern, 28.09.2001 - 120.3-3194.1-30-08/01
Ausschreibung von Bauleistungen im offenen Verfahren; Beendigung der …
- VK Bund, 20.12.2000 - VK 1-39/00
Vergabe von Fluggastkontrolle: Unzulässiger Nachprüfungsantrag
Rechtsprechung
OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Honoraranspruch des Architekten: Abgrenzung zwischen honorarfreier Akquisitionstätigkeit und konkludentem Architektenvertrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 HOAI; § 21 UWG ; § 1 Abs. 1 Nr. 4 UrhG
Architektenhonorar; Architektenvertrag; Konkludenter Vertragsschluss ; Akquisitionsstadium; Bauplan; Einfamilienhaus; Werk der Baukunst ; Persönliche geistige Schöpfung; Ästhetischer Gehalt - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Architektenhonorar; Architektenvertrag; Konkludenter Vertragsschluss ; Akquisitionsstadium; Bauplan; Einfamilienhaus; Werk der Baukunst ; Persönliche geistige Schöpfung; Ästhetischer Gehalt
- Judicialis
- rechtsportal.de
HOAI § 15; UWG § 21; UrhG § 1 Abs. 1 Nr. 4
Zustandekommen eines Architektenvertrages; Verwendung der zu Akquisitionszwecken erstellten Planung durch den Bauherrn - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Honorar - Wenn der Auftraggeber nicht bestellte Pläne verwendet
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Planung zu Akquisitionszwecken: Kann Generalunternehmer Zahlung verlangen, auch wenn er keinen Auftrag erhält? (IBR 2000, 592)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.11.1999 - 2 O 1378/99
- OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1135
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98
Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
Die erfolgte Verwertung der vom Kläger erstellten Pläne stellt zugleich das weitere Umstandsmoment dar, das den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willen erkennen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1999, VII ZR 196/98, NJW 1999, 3554). - BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96
Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
Soweit der Kläger für seine Rechnung eine Kostenberechnung nach der DIN 276 n. F. und (jedenfalls bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 2. Instanz) nicht - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erforderlich (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1998, NJW 1998, 1064) - nach DIN 276 a. F. vorgelegt hatte, steht das im Streitfall der Fälligkeit nicht entgegen. - BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97
Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
Denn die Anforderungen an die Prüffähigkeit ergeben sich aus dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers; letztere bestimmen und begrenzen Umfang und Differenzierung der für die Prüffähigkeit erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (BGH, Urt. vom 18. Juni 1998 - VII ZR 189/97 - BGHR HOAI § 8 Abs. 1 Schlussrechnung 9). - BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55
Bauwerk und Kunstschutz
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
Baupläne für Einfamilienhäuser genießen nur dann urheberrechtlichen Schutz als Werk der Baukunst (§ 1 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG), wenn sie Ausdruck einer eigenen persönlichen geistigen Schöpfung sind, die einen über die technische Lösung der Bauaufgabe hinausgehenden höheren ästhetischen Gehalt aufweist (st. Rspr. Seit BGHZ 24, 55 'Ledigenheim').
- OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07
Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen …
Dies gilt uneingeschränkt dann, wenn der Auftraggeber an den Architekten herantritt und ihn ausdrücklich zur Erbringung von Planungsleistungen aufgefordert, von ihm nach Vorlage der Pläne Änderungen verlangt oder die Architektenleistung verwertet (OLG Celle, Urteil vom 09.11.00, 14 U 14/00, BauR 2001, 1135; OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.1986, 3 U 201/86, BauR 1998, 620;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 615). - OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09
Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten
Dem steht auch nicht das Senatsurteil vom 9. November 2000 (14 U 14/00, BauR 2001, 1135) entgegen. - OLG Frankfurt, 20.09.2005 - 22 U 210/02
Architektenvertrag: Abgrenzung Vertragsschluss von der Begründung eines …
Die erfolgte Verwertung des vom Kläger erstellten Entwurfes stellt das weitere Umstandsmoment dar, das den nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1999, 3554 f.) erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willen erkennen lässt (so auch OLG Celle, BauR 2001, 1135;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. (2005), Rz 615 m. w. N.).
- OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03
Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch …
Für den Abschluss eines Vertrages spricht es dagegen, wenn der Bauherr die Vorleistungen des Architekten nicht nur entgegen nimmt, sondern sie auch verwertet (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; München, NJW-RR 1996, 341; OLG Celle, BauR 2001, 1135; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 109 (112);… OLG Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 615). - OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 12 U 75/01
Schenkungsvertrag über eine Kommanditbeteiligung: Grundsätze ergänzender …
Die hiergegen gerichtete Berufung (OLG Karlsruhe, 14 U 14/00) hat die Klägerin am 27.06.2001 zurückgenommen.Die Akten des Landgerichts F. (6 O 167/99) und des OLG Karlsruhe (14 U 14/00) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Schleswig, 06.01.2009 - 3 U 29/07
Akquisition eines Architekten
Werden in dieser Weise von einem Architekten gefertigte Planungsunterlagen verwertet, kann im Einzelfall darüber hinaus sogar konkludent ein Architektenvertrag begrenzt auf die erbrachten Planungsleistungen zustande gekommen sein (vgl. OLG Celle BauR 2001, 1135). - OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 5 U 2/03
Keine Vergütung ohne Vertrag!
Etwas anderes kann gelten, wenn der Bauunternehmer, der zu Akquisitionszwecken eine Entwurfsplanung erstellt hat, diese dem Bauwilligen ausdrücklich mit der Erklärung übergeben hat, dass er die Verwendung der Pläne durch Dritte im Falle des Nichtzustandekommens eines Bauvertrages mit ihm nur gegen Zahlung eines entsprechenden Architektenhonorars gestatte (vgl. OLG Celle, BauR 2001, 1135).