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   OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00   

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https://dejure.org/2001,2084
OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00 (https://dejure.org/2001,2084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2001 - 21 U 24/00 (https://dejure.org/2001,2084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2001 - 21 U 24/00 (https://dejure.org/2001,2084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens werkvertragsrechtlicher Nachbesserungsansprüche wegen unzureichenden Luft- und Trittschallschutzes in einem Reihenhaus; Ausgestaltung der Feststellung der Zumutbarkeit von Luft- und Trittschallemissionen eines fertiggestellten Reihenhauses ...

  • rewis.io
  • gaius.legal

    Haftung des Bauträgers wegen auf Eigenleistungen eines Erwerbers beruhenden Schallschutzmängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schallschutzmängel an Reihenmittelhaus durch Eigenleistungen des Nachbarn: Unverhältnismäßiger Aufwand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 633, 634, 635
    Geltendmachung von Schallschutzmängeln gegenüber dem Bauträger; Gewährleistungsausschluß gegen Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen die ausführenden Unternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutzmängel bei Reihenhäusern: Haftet Bauträger für Eigenleistungen der Käufer? (IBR 2001, 316)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1460
  • BauR 2001, 1262
  • BauR 2001, 1757
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Das ist dann der Fall, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGHZ 59, 365, 367; BGH NJW 1996, 3269).

    Dabei kommt es nicht auf das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zu dem vertraglichen Werklohn, also dem Preis/Leistungsverhältnis an (BGH NJW 1996, 3269, 3270).

    Der Einwand eines unzumutbar hohen Aufwandes ist trotz hoher Kosten der Nachbesserung regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein berechtigtes Interesse des Bestellers insbesondere an der Beseitigung einer spürbaren Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Werkes gegeben ist (BGH NJW 1996, 3269, 3270).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Baurecht 1997, 638; NJW 1998, 2814, 2815) der sich der Senat anschließt, ist die Frage, welcher Schallschutz geschuldet wird, nämlich zunächst durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.

    Einer ausdrücklichen Vereinbarung steht jedoch gleich, daß bestimmte Schalldämmmaße mit der vertraglich geschuldeten Ausführung der Bauleistung zu erreichen sind (BGH NJW 1998, 2814, 2815).

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Baurecht 1997, 638; NJW 1998, 2814, 2815) der sich der Senat anschließt, ist die Frage, welcher Schallschutz geschuldet wird, nämlich zunächst durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Das ist dann der Fall, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGHZ 59, 365, 367; BGH NJW 1996, 3269).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97

    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob diese Klausel gegen § 11 Nr. 10 a AGBG verstößt, wie die Kläger unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 904, meinen.
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn eine ausreichende Trennfuge vorhanden ist und diese mit Mineralfaserplatten gefüllt wird (vgl. auch OLG Hamm, BauR 2001, 1262).

    Nach den aufgrund sachverständiger Beratung getroffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (BauR 2001, 1262) und Düsseldorf (BauR 1991, 752, 753) entsprach die Ausfüllung mit Mineralfaserplatten den anerkannten Regeln der Technik.

  • OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00

    Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

    Aus der Pflicht zur Herstellung eines mangelfreien Werks (§ 633 Abs. 1 BGB) folgt daher, dass die Beklagte auch für einen einwandfreien nachbarseitigen Schallschutz verantwortlich ist (vgl. OLG Hamm BauR 2001, 1262, 1264).

    Vielmehr besteht schon im Hinblick darauf, dass Lärmbelästigungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen, ein berechtigtes Interesse der Kläger an der Verbesserung der Schallschutzsituation durch die beabsichtigte Nachbesserung (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106; OLG Hamm BauR 2001, 1757, 1759).

  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 69/06

    Baumangel wegen Kunstharzputz statt Kratzputz - Wegfall des Nachbesserungsrechts

    Dabei sind nicht unbedingt die DIN-Normen maßgeblich, die keine Rechtsnormen darstellen und die die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben aber auch hinter ihnen zurückbleiben können (BGH BauR 1998, 872; siehe auch Senatsurteil BauR 2001, 1262).
  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 1/06

    Schadensersatzansprüche gegen einen Werkunternehmer bei Aufbringung eines

    Dabei sind nicht unbedingt die DIN-Normen maßgeblich, die keine Rechtsnormen darstellen und die die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben aber auch hinter ihnen zurückbleiben können (BGH BauR 1998, 872; siehe auch Senatsurteil BauR 2001, 1262).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2004 - 4 U 120/04

    Bauvertrag: Vereinbarung eines über die Regeln der Technik hinausgehenden

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamm BauR 2001, 1262.
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 25 U 17/04

    Mindestschallschutz nicht erreicht: Rücktritt vom Bauträgervertrag

    Dies gilt auch dann, wenn diese Fehler auf Eigenleistungen der Erwerber der Nachbarwohnung beruhen (vgl. hierzu OLG Hamm Baurecht 2001, 1757 (1759)).
  • LG Arnsberg, 12.05.2004 - 2 O 104/04

    Haftung des Eigenheimerwerbers für Mängel von Eigenleistungen?

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamm, AZ: 21 U 24/00 vom 08.03.2001.
  • LG Mainz, 11.05.2011 - 3 S 143/10

    Erwerber verursacht Schallschutzmängel: Bauträger haftet!

    Dies ist mit dem Amtsgericht im Anschluss an die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OLG Hamm, Baurecht 2001, 1262 ff. zu bejahen.
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