Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - I-14 U 63/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5647
OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - I-14 U 63/04 (https://dejure.org/2004,5647)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2004 - I-14 U 63/04 (https://dejure.org/2004,5647)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2004 - I-14 U 63/04 (https://dejure.org/2004,5647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung von Baugeldforderungen (GSB) als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Generalunternehmer oder Generalübernehmer als Empfänger von Baugeld im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; GSB § 1; ; GSB § 1 Abs. 1; ; GSB § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; GSB § 1 Abs. 1; GSB § 5
    Zur Anwendung des Gesetzes über die Sicherung von Baugeldforderungen (GSB)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer haftet als "Empfänger von Baugeld"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GSB: Wer haftet als "Empfänger von Baugeld"? (IBR 2005, 1191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Nach allgemein anerkannter Auffassung handelt es sich bei den Vorschriften des GSB allerdings um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, 10. Teil Rn.106; Palandt-Heinrichs, 63. Auflage, § 823 BGB Rn.61 mit weiteren Nachweisen), weil nach der Zielsetzung des Gesetzes gerade die am Bau beteiligten Unternehmen vor der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld geschützt werden sollen (BGH BauR 1986, 115; BGH NJW 1982, 1037/1038, KG Berlin, KG-Report 2001, 290).

    Mit der Klägerin ist im Ansatz davon auszugehen, dass "Empfänger von Baugeld" im Sinne von § 1 Abs. 1 GSB nicht nur der Bauherr selbst, sondern auch ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer (BGH NJW 1982, 1037/1038) oder ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser (BGH NJW 1986, 1105/1106) sein kann, der über die Verwendung der Baugelder an die am Bau beteiligten Firmen entscheidet.

    Es ist auch gerechtfertigt, den Anwendungsbereich des § 1 GSB durch eine großzügige Auslegung des Tatbestandsmerkmals auszudehnen (BGH NJW 1982, 1037/1038), damit der Schutz der am Bau Beteiligten nicht umgangen werden kann.

    Insoweit hat die Rechtsprechung die besondere Stellung des Generalunternehmers herausgestellt, der volle Verfügungsgewalt über das Baugeld habe und wie ein Treuhänder über dessen Verteilung entscheide (BGH NJW 1982, 1037/1038).

  • BGH, 16.12.1999 - VII ZR 39/99

    Begriff des Empfängers von Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Der Schutzzweck des Gesetzes gebietet nicht sicherzustellen, dass das Baugeld bei Beauftragung von Nachunternehmen diesen auch tatsächlich zufliesst (vgl. BGH NJW 2000, 956/957 = BGHZ 143, 301-307).

    Unabhängig von der Entscheidung im konkreten Einzelfall hat der Bundesgerichtshof in seiner insoweit maßgeblichen Entscheidung (BGH NJW 2000, 956/957) klargestellt, dass der nur mit einem Teil beauftragte Unternehmer nicht Empfänger von Baugeld im Sinne von § 1 GSB sein kann.

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87

    Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Im Rahmen einer Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Verletzung eines Schutzgesetzes, welches eine Strafandrohung enthält, muss die aus strafrechtlicher Sicht gebotene Einschränkung des Anwendungsbereichs im Zivilrecht ebenfalls Berücksichtigung finden (BGH NJW-RR 1988, 1177/1178).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84

    Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Mit der Klägerin ist im Ansatz davon auszugehen, dass "Empfänger von Baugeld" im Sinne von § 1 Abs. 1 GSB nicht nur der Bauherr selbst, sondern auch ein Generalunternehmer oder Generalübernehmer (BGH NJW 1982, 1037/1038) oder ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser (BGH NJW 1986, 1105/1106) sein kann, der über die Verwendung der Baugelder an die am Bau beteiligten Firmen entscheidet.
  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02

    Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Es ist zwar zutreffend, dass Baugeld im Sinne von § 1 GSB nicht notwendigerweise der gesamte Betrag eines anlässlich des Baus gewährten Darlehens sein muss (vgl. BGH NStZ 2004, 284).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 55/84

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04
    Nach allgemein anerkannter Auffassung handelt es sich bei den Vorschriften des GSB allerdings um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, 10. Teil Rn.106; Palandt-Heinrichs, 63. Auflage, § 823 BGB Rn.61 mit weiteren Nachweisen), weil nach der Zielsetzung des Gesetzes gerade die am Bau beteiligten Unternehmen vor der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld geschützt werden sollen (BGH BauR 1986, 115; BGH NJW 1982, 1037/1038, KG Berlin, KG-Report 2001, 290).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 5 U 156/07

    Baukostenfinanzierung: Baugeldeigenschaft bei fehlender Zweckbestimmung in einem

    Das OLG Düsseldorf hatte sich in seinem Urteil vom 5. November 2004 (OLGR Düsseldorf 2005, 152 ff.) mit einer Fallgestaltung zu befassen, wo ein Bauunternehmer nur die Tief- und Rohbauarbeiten übernommen hatte, während der Innenausbau und die Gewerke Elektroinstallation, Heizung, Brandwände und Treppen in diesem Auftrag nicht erfasst waren.
  • OLG Köln, 22.08.2013 - 24 U 162/09

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn; Schadensersatzanspruch bei

    Entscheidend hat das Oberlandesgericht Schleswig darauf abgestellt, dass anders als in einem Fall des OLG Düsseldorf [vgl. Urt. v. 5.11.2004 - I-14 U 63/04 -, OLGR Düsseldorf 2005, 152 ff., zit. nach juris, dort Rn. 14] - wo nur die Tief- und Rohbauarbeiten beauftragt waren - das Unternehmen den Auftrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Sinne einer Generalunternehmerin erhalten hat, auch wenn ein abgrenzbarer Teil - nämlich eine besondere Bodenplatte - aus dem Auftrag herausgenommen worden ist.
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 12 O 232/05

    Pfändung der Ansprüche eines Unternehmers gegen die Gesellschaft stellt bei einer

    Der Umstand, dass sie diese Gelder zugleich als Vergütung der von ihr als Generalunternehmerin zu erbringenden Leistungen bekommen hat, steht dem nicht entgegen (vgl. OLGR Düsseldorf 2005, 152, OLG Koblenz, BauR 85, 697).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8677
OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05 (https://dejure.org/2005,8677)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2005 - 1 MN 52/05 (https://dejure.org/2005,8677)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 1 MN 52/05 (https://dejure.org/2005,8677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überplanung eines älteren Baugebietes und Vertrauensschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 2 VwGO; § 1 Abs. 4 BauGB
    Streit über die Zulässigkeit eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die Annahme eines schweren Nachteils bei Erlass eines Bebauungsplans; Lärmbelästigungen durch Baumaßnahmen als schwerer Nachteil; Notwendigkeit der förmlichen Aufhebung eines früheren Bebauungsplan ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Entbehrlichkeit der Aufhebung des vorangegangenen Bebauungsplans bei teilweiser Überplanung; Begriff der "Ziele der Raumordnung"; Vertrauensschutz hinsichtlich des bisherigen Umfangs an Wohnruhe; ...

  • ibr-online

    Überplanung bislang unbebaubarer Flächen als Baubereiche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streit über die Zulässigkeit eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die Annahme eines schweren Nachteils bei Erlass eines Bebauungsplans; Lärmbelästigungen durch Baumaßnahmen als schwerer Nachteil; Notwendigkeit der förmlichen Aufhebung eines früheren Bebauungsplan ...

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin, 30.10.1998 - 2 A 7.95

    Vorfeld der Planverwirklichung; Immissionsträchtige Maßnahmen; Fortschreitender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Lärmbelästigungen, die durch den Vollzug des Bebauungsplanes auftreten ( Baulärm), sind grundsätzlich nicht in die Abwägung einzubeziehen (vgl. Nds. OVG, U. v. 26.3.2002 - 9 KN 27/02 -, Vnb. unter Hinweis auf OVG Bremen B v 30.10.1998 - 2 A 7.95 -, BRS 60 Nr. 48).

    Derartige Immissionen, die sich mit fortschreitendem Vollzug des Bebauungsplanes reduzieren und mit der Planverwirklichung enden, sind grundsätzlich keine durch den Bebauungsplan bewirkten dauerhaften Nachteile i.S.v. § 47 Abs. 2 VwGO (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 30.10.1998 - 2 A 7.95 - BRS 60 Nr. 48 = UPR 1999, 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1989 - 11a NE 51/87

    Straße; Ausbuchtung; Teilung; Erschließungskosten; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Dies führt im Regelfall nicht, sondern ausnahmsweise allenfalls dann zur Abwägungswidrigkeit der angegriffenen Planungsentscheidung, wenn die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile in einem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stehen (Senatsurteil vom 25.9.2003 - 1 KN 320/02 -, Vnb, unter Hinweis auf VGH Bad-Württ., Urt. v. 18.12.1995 - 3 A 1403/93 -, VGH BW-Ls 1996, Beilage 3, B 8; OVG Münster, Urt. v. 12.5.1989 - 11 a NE 51/87 -, NVwZ 1990, 894; VGH Kassel, Urt. v. 15.2.1991 - 3 N 779/85 -, veröffentlicht in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - 3 A 1403/93

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Dies führt im Regelfall nicht, sondern ausnahmsweise allenfalls dann zur Abwägungswidrigkeit der angegriffenen Planungsentscheidung, wenn die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile in einem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stehen (Senatsurteil vom 25.9.2003 - 1 KN 320/02 -, Vnb, unter Hinweis auf VGH Bad-Württ., Urt. v. 18.12.1995 - 3 A 1403/93 -, VGH BW-Ls 1996, Beilage 3, B 8; OVG Münster, Urt. v. 12.5.1989 - 11 a NE 51/87 -, NVwZ 1990, 894; VGH Kassel, Urt. v. 15.2.1991 - 3 N 779/85 -, veröffentlicht in Juris).
  • VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 779/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - Belastung mit Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Dies führt im Regelfall nicht, sondern ausnahmsweise allenfalls dann zur Abwägungswidrigkeit der angegriffenen Planungsentscheidung, wenn die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile in einem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stehen (Senatsurteil vom 25.9.2003 - 1 KN 320/02 -, Vnb, unter Hinweis auf VGH Bad-Württ., Urt. v. 18.12.1995 - 3 A 1403/93 -, VGH BW-Ls 1996, Beilage 3, B 8; OVG Münster, Urt. v. 12.5.1989 - 11 a NE 51/87 -, NVwZ 1990, 894; VGH Kassel, Urt. v. 15.2.1991 - 3 N 779/85 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Die hierbei zu beachtenden Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309) wie folgt zusammengefasst: Das Gebot gerechter Abwägung verlangt, dass eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet.
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Sie darf mit der Folge unterbleiben, dass die alte Norm wieder auflebt, wenn und soweit die spätere für unwirksam erklärt wird (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 = BRS 50 Nr. 2 = DVBl. 1990, 1182).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Als Ziele in diesem Sinne sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl 1992, 1438; vgl. a. B. v. 15.5.2002 - 1 MN 88/02 -, BauR 2003, 342 = NuR 2003, 242) nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen.
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Einen einklagbaren Anspruch auf Schutz vor fremder Einsicht gibt es nicht (vgl. zum Nachbarschutzrecht BVerwG, B. v. 3.1.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192; B. v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1989 - 3 S 1927/89

    Bauvorbescheid - Zulässigkeit eines Wohngebäudes in Waldrandnähe im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    In Niedersachsen gibt es keinen gesetzlichen vorgeschriebenen Abstand zwischen Bebauung und Wald wie in Mecklenburg-Vorpommern (vgl. § 20 LWaldG M.V. und OVG Greifswald, Beschl. vom 29.1.2003 - 2 M 179/02 -) oder Baden-Württemberg (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LBOBW und Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 2.11.1989 - 3 S 1927/89 - NuR 1990, 273).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05
    Bei einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 BN 6.99

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägung; abwägungserhebliche

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2003 - 2 M 179/02

    Forstbehörde für Baustopp zuständig!

  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des

  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2002 - 1 MN 88/02

    Landesplanung; LKW-Lärm; Lärm; Planung; Planungsziel; Regionales

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 1 MN 267/08

    Festsetzung einer insbesondere von LKW genutzten temporären Zufahrt zum

    Eine solche Festsetzung führt im Übrigen dazu, dass die dadurch zugelassenen Lärmbelastungen - im Gegensatz zu sonstigen vorübergehenden Lärmbelastungen durch den Vollzug eines Bebauungsplanes - unmittelbar in die Abwägung einzubeziehen sind (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 18. Mai 2005 - 1 MN 52/05 -, ÖffBauR 2005, 90).

    Auszugehen ist zwar von dem rechtlichen Ansatz, den der Senat in seinem Beschluss vom 18. Mai 2005 (- 1 MN 52/05 -, ÖffBauR 2005, 90) wie folgt beschrieben hat:.

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04

    Einbeziehung eines Grundstücks in die Planungen für die Erschließung neuer

    Der Senat hat zu einer Sachlage, in der einem bislang im Wesentlichen unbelasteten Siedlungsteil in den bisherigen Außenbereich hinein und noch dazu bergauf ein Baugebiet von neun Wohngrundstücken angefügt wurde, im Eilbeschluss vom 18. Mai 2005 (- 1 MN 52/02 -,ÖffBauR 2005, 90; Langtext in JURIS) folgendes ausgeführt:.

    Zu diesem Problembereich hat der Senat in seinem zuvor zitierten Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 MN 52/05 -, aaO) folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373

    Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum

    Zwar gehören Belastungen und Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Bauarbeiten als Probleme, die sich aus der Realisierung eines Bebauungsplans durch Bauarbeiten ergeben, wegen ihrer zeitlichen Begrenzung regelmäßig nicht zu den Konflikten, die der Bebauungsplan selbst lösen muss; insofern kann grundsätzlich planerische Zurückhaltung ausgeübt werden und die Abwicklungsfragen der Umsetzungsphase und der Ausführungsplanung bzw. einem späteren Genehmigungsverfahren überlassen werden (so für Standsicherheitsfragen: HessVGH, U.v. 19.1.2018 - 4 C 796/17.N - NVwZ 2018, 596 = juris Rn. 29; vgl. auch HessVGH, U.v. 15.9.2004 NVwZ-RR 2005, 157 = juris Rn. 29; für Immissionsbelastungen während der Bauphase / Baulärm etc.: BVerwG, B.v. 12.3.1999, B.v. 4 BN 6.99 - ZfBR 1999, 225 = juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 24.3.2009 -1 MN 267/08 - NVwZ-RR 2009, 549 = juris Rn. 77; HessVGH, U.v. 19.1.2018 a.a.O. juris Rn. 30; für die Oberflächenentwässerung: BVerwG, Bv. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 u.a. - BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 12; B.v. 21.1.2016 - 4 BN 36.15 - BRS 84 Nr. 17 = juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 99; B.v. 9.5.2018 - 2 NE 17.2528 - juris Rn. 39; NdsOVG, B.v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Dieses Ausmaß an zusätzlichem Verkehr ist auch angesichts des bislang in der Pfarrer-Brantzen-Straße vorhandenen Verkehrs von 1.280 Fahrzeugen/Tag selbst dann nicht unzumutbar, wenn sich der Verkehr - anders als nach der bisherigen Kindergartenplanung zu erwarten - zum Teil auch in die Abendstunden hinein verlagert (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 MN 52/05 -, juris, Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

    Einer raumordnerischen Regelung recht ähnlichen Inhalts hatte der Senat in seinem Beschluss vom 18. Mai 2005 (- 1 MN 52/05 -, ÖffBauR 2005, 90, juris - Rdnrn. 22 ff) mit der Erwägung den Zielcharakter abgesprochen, schon die Verwendung des Wortes "grundsätzlich" raube dieser Anordnung den Charakter einer der Abwägung verbindlich vorgegebene Letztentscheidung des Raumordnungsgesetzgebers.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2021 - 2 B 1893/20

    Antrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Wohn- und

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 3/92 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 MN 52/05 -, beide juris.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

    Auszugehen ist zwar von dem rechtlichen Ansatz, den der Senat in seinem Beschluss vom 18. Mai 2005 (- 1 MN 52/05 -, ÖffBauR 2005, 90 [OVG Niedersachsen 18.05.2005 - 1 MN 52/05] ) wie folgt beschrieben hat:.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 KN 314/07

    Nachbarantrag gegen Überplanung eines Sportplatzgeländes als reines Wohngebiet;

    Auf den in der Bauphase auftretenden Lärm kommt es nach der Rechtsprechung des Senats nicht an (Beschl. v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 -, ÖffBauR 2005, 90; Beschl. v. 24.03.2009 - 1 MN 267/08 -, NVwZ-RR 2009, 549).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine neu angelegte

    Es gibt indes keinen Vertrauensschutz des Bürgers dahingehend, dass an seinem Grundstück keine (weitere) Straße gebaut wird, die ihrerseits eine Beitragspflicht zu den Erschließungskosten begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.5.1966 - IV C 172.65 - ZMR 1967, 223 = Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8a), und die künftige Belastung mit Erschließungsbeiträgen führt in aller Regel - so auch hier - nicht zur Abwägungswidrigkeit des die Erschließungsanlage festsetzenden Bebauungsplans (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - ÖffBauR 2005, 90 = BauR 2005, 1219 [nur Leitsatz]).
  • VGH Bayern, 11.10.2021 - 9 NE 21.2048

    Eilrechtsschutz gegen Bebauungsplan: Beeinträchtigung durch Baustellenzufahrt

    Nichts Anderes gilt hinsichtlich der noch geltend gemachten Einblicksmöglichkeiten in private Bereiche des Grundstücks der Antragsteller von vorbeifahrenden Baustellen-LKWs aus, zumal das Bauplanungsrecht insoweit grundsätzlich auch keinen Schutz bietet (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CS 21.953 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v.12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 20 m.w.N.; OVG LSA, U.v. 22.10.2020 - 2 K 62/19 - juris Rn. 64; OVG NW, U.v. 30.8.2012 - 2 D 81/11.NE - juris Rn. 53 ff.; NdsOVG, B.v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1438

    Umsetzbarkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1439

    Mangelhafter Bebauungsplan - Gefahr der Setzung des Baugrunds

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1440

    Mangelhafter Bebauungsplan - Gefahr der Setzung des Baugrunds

  • VGH Bayern, 21.09.2021 - 9 N 18.1522

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag gegen vollständig

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21747
OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04 (https://dejure.org/2004,21747)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.11.2004 - 12 U 127/04 (https://dejure.org/2004,21747)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. November 2004 - 12 U 127/04 (https://dejure.org/2004,21747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung vorfällig gefristeter Abschlagszahlungen auf eine Forderung aus einen Bauträgervertrag; Rechtfertigung der Entgegennahme von Abschlagszahlungen mit Ausnahme der gesetzlichen Schlussrate dur den Bautenstand nach § 3 Abs. 2 Makler- und ...

  • ra.de
  • ibr-online

    Rückzahlung gewährter Abschlagszahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Bauträger vorfällige Zahlungen zurückzahlen? (IBR 2005, 329)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04
    § 3 Abs. 2 MaBV bezweckt den Schutz des Erwerbers, der davor bewahrt werden soll, dass der Bauträger Vermögenswerte entgegennimmt, ohne dass der vom Gesetz bezweckte Mindestschutz gewährleistet ist (BGH, Urteil vom 22.12.2000, AZ: VII ZR 310/99 = BGHZ 146, 250 bis 264).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 119/99

    Formbedürftigkeit einer nachträglichen Fristvereinbarung bei einem notariell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04
    Diese Abrede bedarf auch nicht der Form des § 311 b BGB, denn Vereinbarungen, die lediglich der Beseitigung von Schwierigkeiten dienen, die bei der Abwicklung des Vertrages aufgetreten sind - wie hier die verzögerte Erbringung von Eigenleistungen -, und die den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflicht im Kern unberührt lassen, sind nicht formbedürftig (BGH NJW 2001, 1932).
  • OLG Dresden, 27.06.1997 - 7 U 860/97

    Auslegung der Freigabeverpflichtung der Globalgrundschuldgläubigerin

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04
    Dabei kann offen bleiben, ob § 3 MaBV überhaupt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (bejahend OLG Hamm, OLGR 1998, 298, 299; verneinend OLG Dresden, DNotZ 1998, 372), denn die Beklagte hat mit der Entgegennahme der Abschlagszahlungen aus den oben genannten Gründen nicht gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstoßen.
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 12 U 37/97

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträger-GmbH?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04
    Dabei kann offen bleiben, ob § 3 MaBV überhaupt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (bejahend OLG Hamm, OLGR 1998, 298, 299; verneinend OLG Dresden, DNotZ 1998, 372), denn die Beklagte hat mit der Entgegennahme der Abschlagszahlungen aus den oben genannten Gründen nicht gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstoßen.
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Denn § 1 Satz 1 HausbauVO kommt nicht die Wirkung zu, dass an die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12 MaBV i. V. mit § 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung ein Zahlungsplan entsprechend § 3 Abs. 2 MaBV tritt (vgl. Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Rdn. 68 f. und IBR 2005, 329; Staudinger/Peters (2003), § 632a Rdn. 29; a. A.: MünchKomm-Busche, BGB, 4. Aufl., § 632 a Rdn. 16; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 4. Aufl., Rdn. 376 a.E.; Ullmann, NJW 2002, 1073, 1078 (Fußnote 41); ders. in Brambring/Krüger, Immobilienrecht 2002, 105, 112 (Fußnote 17); Marcks, MaBV, 7. Aufl., § 12 Rdn. 12 und 13).
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Denn es gilt zu beachten, dass die MaBV kein Zivilrecht darstellt und ihrerseits nicht ohne Weiteres Fälligkeitsvoraussetzungen vorgibt (vgl. Messerschmidt/Voit/ Wagner , Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, I. Teil E, Rn. 55 ff.; ähnlich wohl auch OLG Schleswig NZBau 2020, 736, 736; a. A. wohl Basty , IBR 2005, 329 [mithin aber in der aktuellen Auflage des Werks "Der Bauträgervertrag" wohl revidiert, siehe 10. Aufl. 2021, Kap. 1, Rn. 41]; in diese Richtung auch Messerschmidt/Voit/ Lenkeit , Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 650m BGB, Rn. 50).
  • OLG München, 07.12.2018 - 27 U 3385/18

    Kein Anspruch auf Rückzahlung

    Soweit die Berufung - ohne Begründung - ausführt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 09.11.2004, Az.: 12 U 127/04, sei vorliegend nicht einschlägig, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 13 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26033
OLG Stuttgart, 19.02.2004 - 13 U 118/03 (https://dejure.org/2004,26033)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2004 - 13 U 118/03 (https://dejure.org/2004,26033)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 13 U 118/03 (https://dejure.org/2004,26033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Befristete anstelle unbefristeter Bürgschaft: AGB oder Individualvereinbarung? (IBR 2005, 320)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1217 (Ls.)
 
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