Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4931
OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05 (https://dejure.org/2005,4931)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.07.2005 - 14 U 23/05 (https://dejure.org/2005,4931)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 14 U 23/05 (https://dejure.org/2005,4931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 AGBG; § 9 AGBG; Art. 229 § 5 EGBGB
    Voraussetzung des Aushandelns einer Sicherungsabrede; Beurteilung der Rectmäßigkeit der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Anforderungen an eine ergänzende Vertragsauslegung mit der Konsequenz einer Verpflichtung gemäß einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung des Aushandelns einer Sicherungsabrede; Beurteilung der Rectmäßigkeit der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Anforderungen an eine ergänzende Vertragsauslegung mit der Konsequenz einer Verpflichtung gemäß einer ...

  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 1 Abs. 2; AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 133
    Aushandeln einer Sicherungsabrede im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann unterliegt eine Sicherungsabrede dem AGB-Recht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1150 (Kurzinformation)
  • MDR 2006, 1150 (Ls.)
  • BauR 2005, 1522 (Ls.)
  • BauR 2005, 1944
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
    Dafür ist vielmehr erforderlich, dass über die Möglichkeiten einer anderen Absicherung konkret gesprochen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14. April 2005, VII ZR 56/04).

    Eine allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern, erfüllt nicht die Voraussetzung eines Aushandelns der konkreten Klausel im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG (vgl. ausdrücklich noch BGH, Urteil vom 14. April 2005, VII ZR 56/04, Umdruck S. 5).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 153, 311, 321) erfordert Aushandeln mehr als Verhandeln.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Dezember 2004, WM 2005, 268, 270) darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, der Auftraggeber sei mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne das Merkmal auf erstes Anfordern nicht einverstanden, wenn er die Klausel mit dem Merkmal auf erstes Anfordern im Rechtsverkehr verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder jedenfalls nach dem Bekanntwerden des in diesem Punkt grundlegenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 (BGHZ 136, 27) hätte bekannt sein können, dass die Klausel unwirksam ist.
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Dezember 2004, WM 2005, 268, 270) darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, der Auftraggeber sei mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne das Merkmal auf erstes Anfordern nicht einverstanden, wenn er die Klausel mit dem Merkmal auf erstes Anfordern im Rechtsverkehr verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder jedenfalls nach dem Bekanntwerden des in diesem Punkt grundlegenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 (BGHZ 136, 27) hätte bekannt sein können, dass die Klausel unwirksam ist.
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03

    Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
    Der Bundesgerichtshof hat aber in dem erwähnten Urteil vom 9. Dezember 2004 (WM 2005, 270) auch für Verträge, die vor dem Bekanntwerden des Urteils vom 5. Juni 1997 geschlossen wurden, eine ergänzende Vertragsauslegung in dem hier gewünschten Sinn ausgeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 5 U 115/05

    Zur Begründetheit des Rückzahlungsanspruchs bei Vertragserfüllungsbürgschaft in

    Eine allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern, erfüllt nicht die Voraussetzung eines Aushandelns der konkreten Klausel im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG (vgl. ausdrücklich noch BGH, Urteil vom 14. April 2005, VII ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1040; Urteil vom 18.03.2002, VII ZR 192/01, BGHZ 150, 299ff = NJW 2002, 2388; OLG Celle, Urteil vom 7. Juli 2005, 14 U 23/05, BauR 2005, 1944).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht