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   BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05   

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https://dejure.org/2006,1014
BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05 (https://dejure.org/2006,1014)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - VII ZR 110/05 (https://dejure.org/2006,1014)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05 (https://dejure.org/2006,1014)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Feststellungen eines Gerichts zu einem Rücktritt aufgrund nicht rechtzeitiger Herstellung eines Werkes; Vergütung für Ingenieurleistungen beim Neubau eines Altenpflegeheimes nach Rücktritt oder Wandlung des Vertrages; Wertersatz für erbrachte ...

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 634; ; BGB § 636 a.F.; ; HOAI § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 634 § 636 (a.F.); HOAI § 64
    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die Leistungsphasen 2 und 3; Ansprüche des Ingenieurs auf Wertersatz für erbrachte Planungsleistungen nach Wandelung des Ingenieurvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsphase 1 in 2 und 3 zwingend enthalten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BGH kippt Rechtsprechung der Obergerichte - Bundesgerichtshof erschwert Honorardurchsetzung für die Grundlagenermittlung

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Leistungsphase 2 bis 4 durch schriftlichen Vertrag übertragen: Honorar für erbrachte Grundlagenermittlung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 1 in Leistungsphase 2 und 3 nicht zwingend enthalten und zu vergüten! (IBR 2007, 139)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz für erbrachte Leistungen nach Wandelung des Ingenieurvertrags? (IBR 2007, 143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 378
  • MDR 2007, 396
  • NZBau 2007, 180
  • BauR 2007, 571
  • ZfBR 2007, 253
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04

    Kopierschutz bei Privatkopie

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05
    Der Senat hat nach Anhörung der Parteien das Rubrum dahingehend berichtigt, dass Klägerin die aus den bisher als Kläger bezeichneten Ingenieuren bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 117/4, NJW 2006, 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2005 - 7 A 3611/04

    Festsetzungen im Bebauungsplan

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05
    Das Berufungsgericht (abgedruckt in BauR 2005, 1753) geht unausgesprochen und im Anschluss an das Landgericht davon aus, dass der schriftliche Vertrag vom 4./11. Februar 2000 die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) nicht mit einschließe.
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

    In diesem Falle hätte er bereits aufgrund des Wandelungsanspruchs die Zahlung der Vergütung verweigern können, da diese im Rahmen eines Rückabwicklungsschuldverhältnisses zurückzugewähren gewesen wäre (BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, NJW-RR 2007, 378, Tz. 27).
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 157/06

    Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Architekten mit den

    a) Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen Leistungsphase 4 des § 15 HOAI notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, BauR 2007, 571 = NZBau 2007, 180 = ZfBR 2007, 235).

    Der Senat hat daher für den Bereich der Ingenieurleistungen entschieden (Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, BauR 2007, 571 = NZBau 2007, 180 = ZfBR 2007, 235), dass die Grundlagenermittlung der Leistungsphase eins des § 64 HOAI nicht allein deshalb Gegenstand eines Ingenieurvertrages über die Vor- und Entwurfsplanung der Leistungsphasen zwei und drei wird, weil sie einen den weiteren Leistungsphasen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellt oder weil sie tatsächlich erbracht wurde.

  • OLG Köln, 19.09.2013 - 24 U 15/10

    Honoraransprüche eines Ingenieurbüros bei abschnittsweiser Beauftragung

    Soweit sie die Darlegungen des Sachverständigen angreift, die Erteilung der Baugenehmigung spreche dafür, dass die hierfür erforderlichen Planunterlagen, insbesondere die Entwurfsplanung, vorgelegen hätten, kann sie sich nicht mit Erfolg auf die von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23.11.2006 - VII ZR 110/05 - (BauR 2007, 571) sowie vom 6.12.2007 - VII ZR 157/06 - (BauR 2008, 543) berufen.
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 183/08

    Entfallen einer nach § 7 MaBV übernommenen Bürgschaft durch eine

    In diesem Falle hätten sie bereits aufgrund ihres Wandelungsanspruchs die Zahlung der Vergütung verweigern können, da diese im Rahmen eines Rückabwicklungsschuldverhältnisses zurückzugewähren gewesen wäre (BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, NJW-RR 2007, 378, Tz. 27).
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 182/08

    Entfallen einer nach § 7 MaBV übernommenen Bürgschaft durch eine

    In diesem Falle hätte er bereits aufgrund des Wandelungsanspruchs die Zahlung der Vergütung verweigern können, da diese im Rahmen eines Rückabwicklungsschuldverhältnisses zurückzugewähren gewesen wäre (BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05, NJW-RR 2007, 378, Tz. 27).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 114/13

    Vertrag vor Unterschrift zu Stande gekommen: Architekt kann nur die Mindestsätze

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senates, dass der Architekt für den Abschluss eines wirksamen Architektenvertrages vortrags-und beweispflichtig ist und sich Umfang und Inhalt der Beauftragung nicht nach der HOAI bemessen, sondern nach allgemeinem bürgerlichen Recht (BGH, BauR 2008, 543; BauR 2007, 571; OLG Celle, IBR 2011, 341.; IBR 2010, 214).
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    Der Auftragnehmer muss diese Leistungen jedoch nicht selbst und ohne Vergütung erbringen (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05, NZBau 2007, 180 Rn. 14, 16).
  • OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11

    Einstufung der Leistungserbringung bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senates, dass der Architekt für den Abschluss eines wirksamen Architektenvertrages vortrags- und beweispflichtig ist und sich Umfang und Inhalt der Beauftragung nicht nach der HOAI bemessen, sondern nach allgemeinem bürgerlichen Recht (BGH, BauR 2008, 543 - juris-Rdnr. 21; BauR 2007, 571; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 3 ff.; IBR 2010, 214 - juris-Rdnrn. 28 ff.).
  • BayObLG, 08.02.2023 - Verg 17/22

    Leistungsphase 1 muss nicht mit ausgeschrieben werden!

    Da die von einem Tragwerksplaner im Rahmen der Leistungsphase 1 zu erbringenden Leistungen eindeutig nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, muss der künftige Auftragnehmer derartige Leistungen auch nicht erbringen (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05, juris Rn. 14, 16).

    Die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05) spricht im Gegenteil dafür, dass es dem Auftraggeber freisteht, einem Tragwerksplaner den Auftrag für die Leistungsphasen 2 und 3 zu beauftragen, ohne ihn auch mit der Grundlagenermittlung zu betrauen (Leistungsphase 1), auch wenn es sich dabei um einen den weiteren Leistungsphasen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt handelt.

  • BayObLG, 08.03.2023 - Verg 17/22

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit der Nichtausschreibung der Leistungsphase 1 des §

    Da die von einem Tragwerksplaner im Rahmen der Leistungsphase 1 zu erbringenden Leistungen eindeutig nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, muss der künftige Auftragnehmer derartige Leistungen auch nicht erbringen (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05, juris Rn. 14, 16).

    Die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05) spricht im Gegenteil dafür, dass es dem Auftraggeber freisteht, einem Tragwerksplaner den Auftrag für die Leistungsphasen 2 und 3 zu beauftragen, ohne ihn auch mit der Grundlagenermittlung zu betrauen (Leistungsphase 1), auch wenn es sich dabei um einen den weiteren Leistungsphasen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt handelt.

  • OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06

    Zahlungsanspruch aufgrund einer Schlussrechnung i.R.e. Architektenvertrags;

  • OLG Frankfurt, 12.07.2021 - 29 U 234/19

    Kein Schadensersatzanspruch gegen Planer der Schwimmbadheizung für ein Freibad

  • OLG Oldenburg, 30.03.2007 - 2 U 1/07

    Honorar des Statikers für Teilnahme an Abnahmen?

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