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   BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07   

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BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07 (https://dejure.org/2009,584)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 (https://dejure.org/2009,584)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 (https://dejure.org/2009,584)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 9a; BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 1 Abs. 4, § 1 Abs. 5; § 5
    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe; Gliederung; landwirtschaftlich geprägte Umgebung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 9a
    Baugebiet; Bauleitplan; Bauplatz; Bebauungsplan; Betrieb; Dorfgebiet; Dorfgebiet; Festsetzung; Flächennutzungsplan; Forstwirtschaft; Funktionslosigkeit; Gebietsart; Gebietscharakter; Gliederung; Gliederung; Landwirtschaft; Teilunwirksamkeit; Umgebung; Unterbringung land- ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Festsetzung eines Baugebiets als Dorfgebiet i.S.d. § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Voraussetzungen einer Ableitung des Gebietscharakters eines Baugebiets als Dorfgebiet aus der vorgefundenen Nutzung in der dörflichen Umgebung oder aus den ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauNVO § 1 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Festsetzung eines Baugebiets als Dorfgebiet i.S.d. § 5 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ); Voraussetzungen einer Ableitung des Gebietscharakters eines Baugebiets als Dorfgebiet aus der vorgefundenen Nutzung in der dörflichen Umgebung oder aus den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Dorfgebiet ohne Landwirtschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 377
  • NZBau 2009, 643
  • DVBl 2009, 1178
  • DÖV 2009, 960
  • BauR 2009, 1417
  • ZfBR 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Jedes dieser Baugebiete dient einer auf den Gebietstypus zugeschnittenen, in den jeweiligen Absätzen 1 der Baugebietsvorschriften (§§ 2 ff. BauNVO) geregelten allgemeinen Zweckbestimmung (Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 8, S. 21).

    Er gilt aber auch für alle anderen Fälle der Differenzierung, wie sich aus Sinn und Zweck der in § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO enthaltenen Regelungsmöglichkeiten sowie aus der Systematik der Baugebietsvorschriften ergibt (Beschluss vom 22. Dezember 1989 a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass sich nach der Senatsrechtsprechung "das Baugebiet nicht mit dem Plangebiet decken" muss (Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - a.a.O.).

    Für die Entscheidung des Verordnungsgebers spricht bereits das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit (vgl. auch Beschluss vom 22. Dezember 1989 a.a.O. S. 22).

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Ein Baugebiet ganz ohne Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebsstellen ist kein Dorfgebiet (Beschluss vom 29. Mai 2001 - BVerwG 4 B 33.01 - Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 7 S. 2).

    Der Senat hat entschieden, dass die Festsetzung eines Dorfgebiets wegen Funktionslosigkeit unwirksam wird, wenn in dem festgesetzten Bereich Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe nicht (mehr) vorhanden sind und mit ihrer Errichtung auch nicht mehr gerechnet werden kann (Beschluss vom 29. Mai 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 und vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 und vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • VGH Bayern, 16.07.1991 - 20 N 91.557
    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Der Vorwurf, es sei eine überflüssige Förmelei (so VGH München, Urteil vom 16. Juli 1991 - 20 N 91.557 - BRS 52 Nr. 10), von den Gemeinden zu verlangen, diejenigen Gebiete, die einem Dorfgebiet seine allgemeine Zweckbestimmung geben sollen, mit zu überplanen und den Gesamtbereich dann gegebenenfalls nach der Art der baulichen Nutzung zu gliedern, ist deshalb nicht gerechtfertigt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Was unter den besonderen Voraussetzungen der Funktionslosigkeit (grundlegend Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5) zum Außerkrafttreten einer Festsetzung führt, steht erst recht dem Inkrafttreten einer entsprechenden Festsetzung entgegen.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Die normative Entscheidung des Plangebers für ein bestimmtes Baugebiet verlangt im Baurechtsvollzug über das bloße Nicht-Widersprechen eines Vorhabens (§ 30 Abs. 1 BauGB) im engeren Sinne hinaus - bis zur Grenze der Funktionslosigkeit - auch insoweit Respekt, als etwa die für ein Mischgebiet typische Durchmischung gewahrt bleiben und deshalb ein Vorhaben gegebenenfalls auch abgelehnt werden muss, um "ein Umkippen" des Baugebiets zu verhindern (Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309 ).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Für die Entscheidung des Verordnungsgebers, bei der Bestimmung des Gebietscharakters eines Baugebiets allein auf das festgesetzte Baugebiet abzustellen, spricht auch der Umstand, dass der Plangeber mit der Festsetzung eines Baugebiets gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt (Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Für die Entscheidung des Verordnungsgebers, bei der Bestimmung des Gebietscharakters eines Baugebiets allein auf das festgesetzte Baugebiet abzustellen, spricht auch der Umstand, dass der Plangeber mit der Festsetzung eines Baugebiets gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt (Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
    Außerdem hat der Eigentümer eines Grundstücks in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet einen vom Rücksichtnahmegebot unabhängigen Abwehranspruch gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebietscharakters (Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

  • BVerwG, 04.12.1995 - 4 B 258.95

    Dorfgebiet - Schank- und Speisewirtschaft - Hotel - Beherbergungsbetrieb -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 4/01

    Überplanung eines Grundstücks als Dorfgebiet; Gliederung eines Dorfgebiets durch

  • VGH Bayern, 10.07.1995 - 14 N 94.1158
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1991 - 8 S 649/91

    Zur Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen generellen Ausschlusses von

  • VGH Bayern, 19.01.1987 - 15 N 83 A.1241

    Nichtige Festsetzung eines Dorfgebietes bei gleichzeitigem Ausschluß

  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine

    Nach der Rechtsprechung des Senats ergeben sich aus den jeweiligen Absätzen 1 der Baugebietsvorschriften (§§ 2 ff. BauNVO) die allgemeinen Zweckbestimmungen der Baugebiete (BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Das Dorfgebiet ist ein ländliches Mischgebiet, das jedenfalls auch Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebsstellen umfassen muss (BVerwG, Urteil vom 23. April 2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

    Die allgemeine Zweckbestimmung eines Baugebiets wird in den jeweiligen Absätzen 1 der §§ 2 bis 10 BauNVO geregelt (Urteil vom 23. April 2009 - BVerwG 4 CN 5.07 - Rn. 9).
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