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   BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12   

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https://dejure.org/2013,732
BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12 (https://dejure.org/2013,732)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2013 - 4 B 23.12 (https://dejure.org/2013,732)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 4 B 23.12 (https://dejure.org/2013,732)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 7.4 Abs 2 TA Lärm
    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Verkehrsgeräuschen zu einer Anlage nach der Neufassung der TA Lärm im Jahre 1998

  • rewis.io

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BImSchG § 3 Abs. 1
    Zurechnung von Verkehrsgeräuschen zu einer Anlage nach der Neufassung der TA Lärm im Jahre 1998

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Fahrzeuggeräusche einer Anlage zuzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 739
  • ZfBR 2013, 265
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12
    Das gilt bereits deshalb, weil die Kläger ihren mit Schriftsatz vom 8. März 2012 angekündigten Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens in der mündlichen Verhandlung - ausweislich der Niederschrift vom 9. März 2012 - nicht gestellt haben; die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12
    Die Beschwerde möchte mit der Frage geklärt wissen, "ob zur Beurteilung des von einer Anlage ausgehenden Verkehrslärms auf die rein formalen Vorgaben der TA Lärm 1998, also auf die Differenzierung zwischen Betriebsgrundstück und öffentlichem Verkehrsraum abzustellen ist, oder ob - ergänzend - nach wie vor die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190) entwickelten Grundsätze gelten, dass einem Vorhaben auch derjenige Zu- und Abgangsverkehr zuzurechnen ist, der sich noch innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs der Anlage bewegt".
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 29. August 2007 - BVerwG 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12 m.w.N.) hat das Berufungsgericht der TA Lärm, soweit sie den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkung im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG konkretisiert, eine auch im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zuerkannt.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 B 9.08

    Zurechnung besonderer Lärmereignisse wie nächtliches Hupen oder Anfahren mit

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12
    Mit dieser Regelung, die in der TA Lärm 1968 keine Entsprechung hatte, hat die Bundesregierung die Rechtsprechung zur Berücksichtigung betriebsbezogener Fahrzeuggeräusche konkretisiert (vgl. z.B. Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, Stand April 2012, 3.1 TA Lärm Nr. 7 Rn. 50; Feldhaus/Tegeder, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand August 2012, B 3.6 Nr. 7 TA Lärm Rn. 35; vgl. auch Beschluss vom 12. März 2008 - BVerwG 4 B 9.08 - BRS 73 Nr. 169 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und

    BVerwG, Beschluss vom 8.1.2013 - 4 B 23.12 -, BauR 2013, 739 = juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 10 A 1114/17

    Klage gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 4 B 19.17 -, juris, Rn. 12, und vom 8. Januar 2013 - 4 B 23.12 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 - juris, Rn. 12.
  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

    Die konkrete Bestimmung des Maßes der danach gebotenen Rücksichtnahme orientiert sich - soweit der jeweilige Anwendungsbereich eröffnet ist - an den Rechtsverordnungen nach §§ 23, 48a BImSchG sowie an der TA Lärm und der TA Luft als normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften nach § 48 BImSchG (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2014, 2 Bs 30/14; zur TA Lärm: BVerwG, Beschl. v. 8.1.2013, 4 B 23.12, BauR 2013, 739, juris Rn. 5; Urt. v. 29.11.2012, BVerwGE 145, 145, Rn. 18; zur TA Luft: BVerwG, Urt. v. 20.12.1996, 7 C 15.98, BVerwGE 110, 216, juris Rn. 9).

    (a) Die auch im gerichtlichen Verfahren bindende TA Lärm konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkung i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG und ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Beschl. v. 8.1.2013, 4 B 23.12, BauR 2013, 739, juris Rn. 5).

    Damit wurde für die Berücksichtigung von Verkehrslärm eine klare, nicht auf Ergänzung angelegte Regelung geschaffen, die die Gerichte bindet und eine weitergehende Zurechnung ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 8.1.2013, 4 B 23.12, BauR 2013, 739, juris Rn. 5).

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