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   BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75   

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BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75 (https://dejure.org/1976,12651)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75 (https://dejure.org/1976,12651)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1976 - BReg. 2 Z 48/75 (https://dejure.org/1976,12651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1976, 106
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Beispielsweise hat es einen Fortführungsnachweis der Vermessungsbehörde, mit dem der Flächeninhalt aufgrund einer Neuvermessung korrigiert wird, ohne eigene Nachprüfung zu vollziehen, indem es die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts vermerkte Größenangabe von Amts wegen berichtigt (vgl. BayObLGZ 1976, 106, 109 ff.: 0,0514 ha statt zuvor 0, 0614 ha; Meikel/Nowak, GBO, 11. Aufl., § 2 Rn. 21; unzutreffend OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 387: Nachprüfung durch das Grundbuchamt erforderlich); dasselbe gilt für die in einem Fortführungsnachweis ausgewiesene Änderung der Wirtschaftsart bzw. der tatsächlichen Nutzung (vgl. z.B. OLG München, DNotZ 2012, 142, 143 f.: "Gebäude- und Freifläche" statt zuvor "Grünland").
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 27/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsvoraussetzung für einen Grundstücksteil;

    Über die behauptete Unrichtigkeit des Katasters durch eine fehlerhafte Grenzdarstellung hat nicht das Grundbuchamt, sondern die Katasterbehörde zu entscheiden (siehe auch BayObLGZ 1976, 106/111).

    Denn die behauptete Unrichtigkeit wäre eine solche des Katasters, welche nicht das Grundbuchamt richtigstellen könnte (BayObLGZ 1976, 106/111).

  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Eine unrichtige Berechnung der Wohn- und Nutzfläche des Wohnungseigentums in einer Unterlage, die als Anlage der Eintragungsbewilligung zu den Grundakten gelangt ist (§ 7 Abs. 4 WEG), betrifft einen tatsächlichen Umstand, auf den sich die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs gemäß § 892 BGB nicht erstrecken (BayObLGZ 1976, 106, 109; 1987, 410, 411; BayObLG DNotZ 1980, 745, 746; OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 412; 1992, 387; Demharter, Grundbuchordnung 22. Aufl. § 2 Rdnr. 26).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Denn der Eigentümer hat ein rechtliches Interesse daran, dass die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks im Grundbuch richtig wiedergegeben werden (BayObLGZ 1976, 106, 109; Bauer/von Oefele/Budde aaO § 71 Rdnr. 87).
  • OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12

    Grundbuchgrundstück: Rechtliche Zugehörigkeit eines Anliegerwegs als

    Die Bezeichnung des Grundstücks mit einer bestimmten Flurstücksnummer begründet weiter gemäß § 891 BGB die Vermutung für das Eigentum an dem Grundstück in dem in der Katasterkarte festgelegten, aber auch nur in diesem Umfang (BayObLGZ 1997, 311/313 unter Hinweis auf BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Es braucht nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob und in welchem Umfang Eintragungen im Bestandsverzeichnis oder im Titel des früheren bayerischen Grundbuchs an der Vermutung des § 891 BGB teilnehmen (s. dazu OLG München OLGE 31, 315; BayObLGZ 1976, 106/110).
  • OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09

    Grundbuchrecht: Anspruch auf Entfernung eines Schriftstücks aus den Grundakten

    Wie die Rechtsstellung des Beteiligten beeinträchtigt ist, wenn etwa im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs tatsächliche Angaben fehlen (BayObLGZ 1976, 106/109; vgl. Meikel/Streck § 71 Rn. 118 m. w. N.), so kann er auch beeinträchtigt sein, wenn die Grundakten kompromittierende Angaben Dritter enthalten, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie im Wege der Akteneinsicht weiteren Personen zugänglich werden.
  • BayObLG, 21.10.1997 - 2Z BR 109/97

    Dingliche Rechtslage bei Anliegerweg - Grundbuchberichtigung wegen angeblich

    Auf die Verlautbarung der Grundstücksgrenzen im Grundbuch erstreckt sich dessen öffentlicher Glaube; die Bezeichnung des Grundstücks mit einer bestimmten Flurstücksnummer begründet weiter gemäß § 891 BGB die Vermutung für das Eigentum der eingetragenen Person an dem Grundstück in dem in der Katasterkarte festgelegten, aber auch nur in diesem Umfang (BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

    § 2 Abs. 1 GBO über das Bestandsverzeichnis Inhalt des Grundbuchs (vgl. BayObLGZ 1976, 106, 110; 1987, 410, 413; Demharter, § 2 GBO, Rn. 26); dies gilt aber nicht für die Flurstücksnummern benachbarter Grundstücke.
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11

    Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane

    Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung

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