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   BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79   

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BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79 (https://dejure.org/1979,18024)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79 (https://dejure.org/1979,18024)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1979 - BReg. 1 Z 76/79 (https://dejure.org/1979,18024)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 427
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    25Zwar kann sich im Einzelfall auch aus einem im Rahmen der Testamentserrichtung verfassten, zur Gesamterklärung gehörenden Begleitschreiben ergeben, dass die Testierenden mit ihren Worten einen anderen, weiteren Sinn verbunden haben (vgl. BayObLGZ 1979, 427/432).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Ob eine Verfügung von Todes wegen der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Gericht der weiteren Beschwerde nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 27 FGG anzusehen ist (BGHZ 32, 60/63; BGH FamRZ 1971, 641 f. = WPM 1971, 54; BayObLGZ 1976, 122/123 m.Nachw.; 1979, 427/431; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 48, Jansen RdNr.21, je zu § 27 FGG).

    Eine Auslegung gegen einen Testamentswortlaut ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie eine, wenn auch noch so geringe, Grundlage in der vorliegenden Erklärung hat (BGH FamRZ 1962, 256/257; BayObLGZ 1979, 427/432; KG FamRZ 1970, 148 f.; 1968, 217).

    Für eine solche ergänzende Auslegung, d.h. Erforschung des hypothetischen Erblasserwillens (Lückenfüllung: BayObLGZ 1979, 427/433 m.Nachw.; Palandt § 2084 BGB Anm. 4 b), war im Hinblick auf die hier einschlägige Vorschrift von § 2107 BGB kein Raum.

  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in

    Eine für den Fall des gleichzeitigen Versterbens getroffene letztwillige Verfügung konnte nach dieser Rechtsprechung insbesondere nicht dahin ausgelegt werden, dass sie auch gelten solle, wenn die Eheleute nacheinander versterben (BayObLGZ 1979, 427/431 f.; KG FamRZ 1970, 148).

    In einem durch besondere Umstände gekennzeichneten Ausnahmefall hat der Senat angenommen, dass eine Erbeinsetzung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens auch den Fall umfasst, dass die Eheleute nacheinander - in erheblichem zeitlichen Abstand - versterben (BayObLGZ 1979, 427).

  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    In dem Testament wird nämlich nicht der eindeutige Begriff des "gleichzeitigen Todes" (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 427 ; 1981, 79; KG FamRZ 1968; 217; 1970, 148 f.) verwendet, sondern von dem "gemeinsamen Tod" gesprochen.

    Für eine ergänzende Testamentsauslegung ist daher kein Raum (vgl. BayObLGZ 1979, 427 /433).

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Daher ist stets zu prüfen, ob es der Wille der testierenden Ehegatten war, die Geltung einer für den Fall des "gleichzeitigen" Versterbens getroffenen letztwilligen Verfügung auf den der Wortbedeutung entsprechenden, aber nur selten eintretenden (vgl. BayObLGZ 1986, 426, 432; Palandt/Edenhofer § 2269 Rn. 9) Fall zu beschränken, daß rechtlich gesehen keiner von ihnen des anderen Erbe werden kann, oder ob sie diesen Begriff auch für andere Fallgestaltungen gebrauchen wollten (vgl. BayObLGZ 1979, 427, 431 f., 1981, 79, 84 und 1986, 426, 432; BayObLG FamRZ 1996, 1307; siehe auch OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852; OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, 10; KG FamRZ 1970, 148, 149; Staudinger/Otte aaO. Rn. 57; Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2269 Rn. 11; Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 4 III 2 a; Nieder Handbuch der Testamentsgestaltung Rn. 605).
  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

    Es genügt nämlich, daß der wirkliche Wille des Erblassers in einem formgültigen Testament eine wenn auch noch so geringe Grundlage hat und in diesem irgendwie und sei es auch nur andeutungsweise zum Ausdruck kommt (BGHZ 807 242/244 und 246/250; BayObLGZ 1979, 427/432; Senatsbeschlüsse vom 18.2.1986 - BReg. 1 Z 98/85 S. 15 und vom 17.8.1987 - BReg. 1 Z 37/87 S. 8).
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    daß der Ebiasser unter dem 21.3.1979 ein eigenhändiges Testament in einer den Formerfordernissen des § 2247 BGB entsprechenden Urkunde rechtswirksam errichtet hat, c) Da das Testament hinsichtlich der Erbeinsetzung nicht eindeutig ist, bedurfte es der Auslegung ( BGHZ 32, 60, 63' DNotZ 1960, 553, 690; BayObLGZ 1979, 427, 431).
  • BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Daher kann sich ergeben, daß die Formulierung "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" in einem gemeinschaftlichen Testament von den Eheleuten nach ihrem Willen auch für andere Fallgestaltungen als den zeitgleichen Tod gebraucht worden ist (vgl. für das Versterben der Ehegatten in einem kurzen zeitlichen Abstand OLG Stuttgart FamRZ 1994, 852; ferner KG FamRZ 1970, 148; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2269 Rn. 9 und für einen Sonderfall BayObLGZ 1979, 427, 432 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

    Gegenstand der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Dezember 1979 (BayObLGZ 1979, 427) war die Frage, ob die Formulierung "gleichzeitiges Ableben« dahin verstanden werden kann, daß sie zusätzlich auch gelten soll, wenn die Ehegatten nacheinander versterben.
  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

    Die Beschwerdeberechtigung der Mutter folgt gemäß § 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 427/429).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei dessen Mehrdeutigkeit bezüglich

  • BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen

  • BayObLG, 21.04.1988 - BReg. 1 Z 31/87

    Auslegung eines Testaments; Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins;

  • BayObLG, 10.07.1984 - BReg. 1 Z 4/84

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin unter Angabe der Anordnung

  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 1 Z 39/84

    Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung eines Lebensgefährten nach 30 Jahren des

  • BayObLG, 07.02.1984 - BReg. 1 Z 106/83

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags ; Zuwendung eines schuldrechtlichen

  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 1 Z 17/81

    Bestellung eines Nachlaßpflegers zur Sicherung des Nachlasses; Aufhebung der

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