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   BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92   

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https://dejure.org/1992,6775
BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92 (https://dejure.org/1992,6775)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1992 - 3Z BR 8/92 (https://dejure.org/1992,6775)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1992 - 3Z BR 8/92 (https://dejure.org/1992,6775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 25, § 27
    Bindung einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 4614/91
  • BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 432
  • BayObLGZ 1992, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92
    a) Es ist auch für das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, dass nach Aufhebung und Zurückverweisung vom Landgericht an das Amtsgericht nicht nur dieses, sondern im erneuten Beschwerdeverfahren auch das Beschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden ist (BGHZ 15, 122; BayObLG WE 1988, 30; OLG Hamm OLGZ 1967, 54/56, vgl. auch NJW 1970, 2118; Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 15, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. Rn. 9, je zu § 25 ; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG . 6. Aufl. § 23 FGG Anm.4a und § 25 FGG Anm.5b cc).

    Auch der Senat ist, wenn er in diesem Verfahren als Rechtsbeschwerdegericht zu entscheiden hat, an die der Aufhebung durch das Landgericht im Beschluss vom 4.7.1990 zu Grunde gelegte Rechtsauffassung gebunden (BGHZ 15, 122 f.; BayObLG aaO; Jansen § 25 Rn. 14; Keidel/Kuntze/Winkler aaO), zumal gegen den landgerichtlichen Beschluss vom 4.7.1990 mangels Zulassung der weiteren Beschwerde ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden konnte.

  • OLG Hamm, 01.07.1966 - 15 W 205/66
    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92
    a) Es ist auch für das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, dass nach Aufhebung und Zurückverweisung vom Landgericht an das Amtsgericht nicht nur dieses, sondern im erneuten Beschwerdeverfahren auch das Beschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden ist (BGHZ 15, 122; BayObLG WE 1988, 30; OLG Hamm OLGZ 1967, 54/56, vgl. auch NJW 1970, 2118; Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 15, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. Rn. 9, je zu § 25 ; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG . 6. Aufl. § 23 FGG Anm.4a und § 25 FGG Anm.5b cc).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92
    Die Bindung geht somit nicht nur negativ dahin, dass das Beschwerdegericht die von ihm getroffene Entscheidung nicht formell aufheben oder abändern darf, sondern auch positiv dahin, dass es den in der Entscheidung gezogenen Schluss auf die darin ausgesprochene Rechtsfolge dem weiteren Verfahren zugrunde legen muss (vgl.BGHZ 51, 131/138).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 544/15

    Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden

    a) Nach Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und Zurückverweisung an das Amtsgericht ist nicht nur dieses, sondern im erneuten Beschwerdeverfahren auch das Beschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung grundsätzlich gebunden ist (BGHZ 15, 122, 124 f.; 25, 200 = NJW 1958, 59, 60; BayObLGZ 1992, 96, 99 = Rpfleger 1992, 432).

    Wie weit die Bindungswirkung reicht, muss gegebenenfalls durch Auslegung der Gründe der aufhebenden Entscheidung geklärt werden (BGHZ 25, 200 = NJW 1958, 59, 60; BayObLGZ 1992, 96, 99 = Rpfleger 1992, 432 mwN).

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19

    Zur Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers für den Aufgabenkreis

    (2) Auch wenn die Staatskasse keine Möglichkeit hatte, gegen den Beschluss des Landgerichts vom 14. Dezember 2017 Rechtsbeschwerde einzulegen, weil das Landgericht diese seinerzeit - anders als nunmehr in dem angefochtenen Beschluss - nicht zugelassen hatte, ändert das nichts an dem Eintritt der Bindungswirkung (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 432, 433).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Denn das Amtsgericht war an die der Aufhebung des Beschlusses vom 28.8.1995 zugrundeliegende tatsächliche und rechtliche Beurteilung durch das Landgericht auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung rechtlich nicht zutreffend gewesen sein sollte (BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602/603; Keidel/Kuntze a.a.O. Rn. 8, Bassenge/ Herbst a.a.O. FGG Rn. 15, Rn. 15, je zu § 25).

    Da der landgerichtliche Beschluß vom 21.9.1995 nicht mit der weiteren Beschwerde angefochten worden war, ist auch das Landgericht an seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage in jenem Beschluß wie die erste Instanz gebunden gewesen, nachdem es erneut mit der Beschwerde der Landeskasse vom 27.11.1995 in dieser Sache befaßt worden war (BayObLG Rpfleger 1992, 432; Bassenge/Herbst a.a.O. FGG § 23 Rn. 11 und § 25 Rn. 16).

    Das bedeutet, daß auch das Rechtsbeschwerdegericht im gleichen Umfang wie die Erstinstanz und das Beschwerdegericht gebunden ist, wenn die vom Landgericht ausgesprochene Zurückverweisung nicht angefochten wurde und die Sache nach erneuter Entscheidung der Erstinstanz und des Beschwerdegerichts an das Rechtsbeschwerdegericht gelangt (BGHZ 15, 122; BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602; Bassenge/Herbst a.a.O. § 25 FGG Rn. 17).

  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z BR 343/00

    Widerlegung der Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht - Natürliche Person als

    Auch der Senat hat seiner erneuten Entscheidung die in diesem Beschluss geäußerte Rechtsauffassung zugrunde zu legen (vgl. BayObLGZ 1992, 96/99; BayObLG WE 1990, 110; Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 31, Keidel/Kahl § 27 Rn. 60).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Soweit von der Rechtsprechung in anderen Verfahren eine abweichende Auffassung vertreten wurde (vgl. BayObLGZ 1992, 96 ff. - 3. Zivilsenat - in einer Geschäftswertsache), kann diese auf das Grundbuchverfahren nicht übertragen werden.
  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

    Wie weit die Bindungswirkung reicht, muss gegebenenfalls durch Auslegung der Gründe des aufhebenden Beschlusses geklärt werden (BayObLGZ 1992, 96).
  • BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97

    Bestimmung eines Erben mit ausreichender Bestimmtheit

    Wie das Nachlaßgericht ist auch das im Beschwerdeverfahren erneut befaßte Landgericht an seine Rechtsauffassung gebunden, die der aufhebenden ersten Beschwerdeentscheidung vom 22.8.1995 zugrunde gelegen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/863; Rpfleger 1992, 432 ).
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