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   BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98   

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https://dejure.org/1998,8744
BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98 (https://dejure.org/1998,8744)
BayObLG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 3Z BR 134/98 (https://dejure.org/1998,8744)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 3Z BR 134/98 (https://dejure.org/1998,8744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 3; BGB § 188 Abs. 2
    Dauer und Endigung von Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XIV B 449/97
  • LG Regensburg - 7 T 264/98
  • BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1998 Nr. 35
  • BayObLGZ 1998, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Das Landgericht hat ohne Rechtsfehler dargelegt, daß die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen weiterhin mit der gebotenen Beschleunigung betreibt (vgl. hierzu BGHZ 133, 235 /239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. NVwZ-Beilage 1996, 39 ).

    Die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Abschiebungshaft über drei Monate hinaus auf nunmehr insgesamt fast sechs Monate sind gegeben, da der Betroffene die Verzögerung seiner Abschiebung zu vertreten hat (vgl. BGHZ 133, 235/238 f.).

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Ferner wird die Prognose, für welche Zeitdauer Abschiebungshaft erforderlich ist, den an sie zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, da sie Umstände miteinbezieht, die noch völlig ungewiß sind (vgl. BGHZ 129, 383/385).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89

    Kalendermäßige Befristung der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Der zwischenzeitliche Vollzug einer anderen Haft führt als solcher nicht zur Unterbrechung der Abschiebungshaft (vgl. BGHZ 109, 104 /106; BayObLGZ 1991, 369; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/235; OLG Hamm FGPrax 1995, 82/83).
  • OLG Hamm, 22.11.1994 - 15 W 387/94

    Beginn und Dauer der Abschiebungshaft bei anderweitiger Untersuchungshaft; Verbot

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Der zwischenzeitliche Vollzug einer anderen Haft führt als solcher nicht zur Unterbrechung der Abschiebungshaft (vgl. BGHZ 109, 104 /106; BayObLGZ 1991, 369; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/235; OLG Hamm FGPrax 1995, 82/83).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Das Landgericht hat ohne Rechtsfehler dargelegt, daß die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen weiterhin mit der gebotenen Beschleunigung betreibt (vgl. hierzu BGHZ 133, 235 /239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. NVwZ-Beilage 1996, 39 ).
  • BayObLG, 06.11.1991 - BReg. 3 Z 181/91
    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Der zwischenzeitliche Vollzug einer anderen Haft führt als solcher nicht zur Unterbrechung der Abschiebungshaft (vgl. BGHZ 109, 104 /106; BayObLGZ 1991, 369; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 233/235; OLG Hamm FGPrax 1995, 82/83).
  • BayObLG, 15.10.1997 - 3Z BR 417/97

    Hinausschiebung der Abschiebungshaft durch zwischenzeitliche Vollstreckung einer

    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Die nachträgliche Anordnung einer Unterbrechung des Vollzugs von Abschiebungshaft mit der Maßgabe, daß der verbleibende Rest der Abschiebungshaft erst im Anschluß an die anderweitige Haft vollzogen werden soll, erfordert die Durchführung eines neuerlichen förmlichen Verfahrens, insbesondere einen entsprechenden Antrag der Ausländerbehörde, die mündliche Anhörung des Betroffenen und eine erneute Prüfung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 304/306).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.1994 - 3 T 129/94
    Auszug aus BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist der Haftrichter gehalten, die Haftdauer auf den Zeitraum zu beschränken, der zur Ermöglichung der Abschiebung unbedingt erforderlich ist (vgl. OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 214/215), d.h. auf den Zeitraum, den die Ausländerbehörde bei Beachtung des Beschleunigungsgebots voraussichtlich benötigen wird, um die für die Abschiebung nötigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen (vgl. OLG Jena NVwZ-Beilage 1996, 32).
  • OLG Hamm, 08.01.2007 - 15 W 285/06

    Spontanfestnahme; Haftzeitberechnung

    Ist, wie hier, mit sofortiger Wirksamkeit Abschiebungshaft für eine nach Monaten bestimmte Dauer angeordnet, endigt die Haftdauer gemäß § 17 FGG in Verbindung mit §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tag der Haftanordnung entspricht (Senat FGPrax 1995, 82 = NVwZ 1995, 825; BayObLG BayObLGZ 1998, 130).
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01

    Familienrecht; Asylfolgeantrag beseitigt Ausreisepflicht

    Zulässig ist wegen des einschneidenden Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG immer nur die Haft, die unter Beachtung des aus diesem Grundrecht folgenden Beschleunigungsgebots unbedingt erforderlich ist, um die Abschiebung vorzubereiten und durchzuführen (vgl. z.B. BayObLGZ 1998, 130, 132 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 20.07.2009 - 34 Wx 66/09

    Abschiebungshaft: Nachprüfungsumfang der Tatsachenwürdigung durch das

    Die Berechnung der gegenwärtigen Haftdauer (dazu grundsätzlich BayObLGZ 1998, 130) ergibt sich aus dem Beschluss des Amtsgerichts in Verbindung mit dem zuletzt am 18.5.2009 gestellten Antrag der Ausländerbehörde.
  • OLG München, 10.03.2009 - 34 Wx 16/09

    D (A), Abschiebungshaft, Wechsel des Aufenthaltsorts, Entziehungsabsicht,

    Auf den baldigen Ablauf der angeordneten Haft (18.3.2009, 24.00 Uhr; vgl. BayObLGZ 1998, 130) wird hingewiesen.
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