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   BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98   

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https://dejure.org/1998,10010
BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98 (https://dejure.org/1998,10010)
BayObLG, Entscheidung vom 27.08.1998 - 2Z BR 35/98 (https://dejure.org/1998,10010)
BayObLG, Entscheidung vom 27. August 1998 - 2Z BR 35/98 (https://dejure.org/1998,10010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8, § 16 Abs. 2; BGB § 138, § 242
    Anspruch auf eine Abänderung der Miteigentumsanteile nach dem Inhalt einer Teilungserklärung im Fall einer Änderung der Wertverhältnisse des Sondereigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 523
  • NZM 1999, 31
  • BayObLGZ 1998 Nr. 51
  • BayObLGZ 1998, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98
    Dieses Verfahren ist grundsätzlich bei bebauten Grundstücken anzuwenden, die zur Ertragserzielung (durch Vermietung oder Verpachtung) bestimmt sind oder zur Produktion oder Dienstleistung eigengenutzt werden (BGH NJW 1970, 2018 /2019 und WPM 1977, 1055/1058 f.), ferner für gemischt genutzte Grundstücke, die vermietet sind (Simon/Kleiber Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten 7.Aufl. Rn. 1.334).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98
    Der Antragsgegner nimmt nunmehr in Verfahrensstandschaft die Rechte der neuen Eigentümerin wahr (vgl. BayObLGZ 1983, 73/76 und BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
    Auszug aus BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98
    Mit Beschluß vom 27.9.1996 (2Z BR 80/96 = WE 1997, 158 f.), auf den zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen.
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98
    Der Antragsgegner nimmt nunmehr in Verfahrensstandschaft die Rechte der neuen Eigentümerin wahr (vgl. BayObLGZ 1983, 73/76 und BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    Eine solche Möglichkeit muß aber nach den geschilderten Grundsätzen bei der Ermittlung des hypothetischen Willens ausscheiden, weil sie zu einer Regelung führen würde, die redlicherweise nicht hätte getroffen werden dürfen und sich sogar als sittenwidriges Verhalten darstellen könnte (vgl. BayObLGZ 1998, 199, 205 f.).

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzung für eine Änderung der Miteigentumsanteile oder nur des Kostenverteilungsschlüssels vorliegen, ist nach der Rechtsprechung jeweils ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung grundsätzlich für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muß, daß einmal Vereinbartes Geltung hat und die Beteiligten bindet,(BayObLG NJW-RR 1995, 529/530; BayObLGZ 1998, 199/204 f.).

    Dieser Prozentsatz übersteigt keinesfalls die Grenze der nicht mehr hinzunehmenden Benachteiligung, die eine Abänderung rechtfertigen könnte (vgl. dazu BayObLGZ 1998, 199/204 f.).

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Das Ausmaß des Vorteils der Antragstellerin gibt keinen Anlaß, die derzeitige Verteilung als grob unbillig anzusehen (vgl. BayObLGZ 1985, 47/51; 1998, 199/205 f.; Beschluß des Senats vom 12.8.1999, 2Z BR 80/99).
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