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   BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00 (1)   

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BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00 (1) (https://dejure.org/2000,1949)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2000 - 2Z BR 8/00 (1) (https://dejure.org/2000,1949)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2000 - 2Z BR 8/00 (1) (https://dejure.org/2000,1949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3, 14, 22
    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Vorlage an den BGH; Vorlagebeschluss; Wohnungseigentum; Mauerdurchbruch; Teilungserklärung; Nachteil

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Mauerdurchbruch; Wohnungsverbindung

  • Judicialis

    WEG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 27/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 5835/99
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00 (1)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1231
  • NZM 2001, 208 (Ls.)
  • FGPrax 2000, 220
  • ZMR 2001, 43
  • BayObLGZ 2000, 252
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99

    Erfordniss der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bei Zusammenlegung,

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    Denn ein Wohnungseigentümer kann zwei in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vereinigen; das durch die Vereinigung neu gebildete Wohnungseigentum braucht nicht in sich abgeschlossen zu sein (BayObLG ZMR 2000, 468/469 m.w.N.).

    Ferner können zwei Wohnungseigentümer ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentümers verringern, außerdem Teile des Sondereigentums von einem Wohnungseigentum abtrennen und mit einem anderen verbinden; auch hierzu ist die Mitwirkung anderer Wohnungseigentümer nicht erforderlich (BayObLG ZMR 2000, 468/469 m.w.N.).

  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).

    Soweit derartige Veränderungen in der rechtlichen Ausgestaltung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig sind und von ihnen hingenommen werden müssen, kann auch die allein dadurch geschaffene Möglichkeit einer anderen und intensiveren Nutzung nicht als Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG gewertet werden (vgl. KG NJW-RR 1997, 587/588 f.).

  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10.1.1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass der Antragsteller gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG die Beseitigung des Mauerdurchbruchs als einer baulichen Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG verlangen kann, wenn ihm dadurch über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus ein Nachteil erwächst (BGHZ 116, 392/394).

    Entscheidend ist', ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der Lage des Antragstellers verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392/396; BayObLG FGPrax 1999, 53).

  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10.1.1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    Es liegt somit ein Nichtbeschluß vor, der keine Rechtswirkungen auslöst (BayObLG WuM 1995, 504/505 und ZMR 2000, 115/116).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).
  • BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98

    Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    (1) Das Abgeschlossenheitsgebot des § 3 Abs. 2 WEG ist nur eine Sollvorschrift; die rechtliche Ausgestaltung des Wohnungseigentums durch Teilungsvertrag oder -erklärung samt Aufteilungsplan wird durch nachträgliche bauliche Veränderungen nicht berührt (BayObLGZ 1998, 2/6; BayObLG NZM 1999, 277/278; OLG Köln ZMR 1994, 230/231; Staudinger/Bub § 22 Rn. 31; Bärmann/Pick § 3Rn. 37; Röll WE 1998, 367).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1999 - 3 W 149/99
    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).
  • BayObLG, 20.06.1984 - BReg. 2 Z 59/83

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Garage; Keller; Umbau; Bauliche

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00
    Soweit die Abgrenzung zwischen zwei aneinandergrenzenden Wohnungen in Frage steht, dient die Abgeschlossenheit nur dem Schutz der betroffenen Wohnungseigentümer, nicht den Belangen anderer Eigentümer (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 409/410; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 22 WEG Rn. 30; Rapp MittBayNot 1999, 283).
  • OLG Köln, 08.02.1995 - 16 Wx 187/94
  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. Oktober 1999 (ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Februar 1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17. Februar 1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10. Januar 1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 8. September 2000 (BayObLGZ 2000, 252) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 143/05

    Rechtsfolgen einer allgemeinen salvatorischen Klausel in einem

    Werden Teile der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht im Mietvertrag selbst schriftlich niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn die Anlagen im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, dass deren zweifelsfreie Zuordnung zum Mietvertrag möglich ist (Senatsurteile BGHZ 142, 158, 161 = NJW 1999, 2591, 2592; vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 133/98 - ZMR 2001, 43 und vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 - NJW 2002, 3389, 3391 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Mauerdurchbruch zwischen Wohnungen -

    Eine Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer ist bei einem Mauerdurchbruch durch eine tragende Wand nur dann ausgeschlossen, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass ein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums unterblieben ist, insbesondere zum Nachteil der übrigen Eigentümer keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen wurde (BGHZ 146, 241/248 f.; BayObLGZ 2000, 252/255 f.).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    a) Übereinstimmend mit der nun herrschenden Rechtsprechung geht das Landgericht davon aus, dass der Antragsgegner ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer die ihm gehörenden zwei Teileigentumsrechte tatsächlich verbinden kann (BGHZ 146, 241; BayObLGZ 2000, 252; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 6 WEG Rn. 7).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 138/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Verlegung der Mülltonnenanlage

    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann nämlich nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, dass durch die Baumaßnahme gegen gesetzliche Bestimmungen oder verbindliche Vereinbarungen der Wohnungseigentümer verstoßen wird (BGH NJW 2001, 1212 f.; BayObLGZ 2000, 252/254 f.).
  • OLG Hamburg, 19.01.2004 - 2 Wx 78/01

    Zur Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Im Übrigen hat der Senat bereits im Verhältnis zwischen den Beteiligten mit Beschluss vom 6. August 2001 (2 Wx 68/01) entschieden, dass der Antragsteller die sachenrechtliche Vereinigung der beiden Wohnungseigentumseinheiten nicht verhindern kann, weil dieser Vorgang, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gem. § 890 BGB der Zustimmung der anderen von der dinglichen Rechtsänderung nicht betroffenen Wohnungseigentümer nicht bedarf (vgl. auch BGH NJW 2001, 1212; BayObLGZ 2000, 252, 253 unter Aufgabe seiner früheren entgegenstehenden Ansicht), mit der Folge, dass die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs nicht angezeigt ist (vgl. den bereits erwähnten Senatsbeschluss v.06.08.2001, 2 Wx 68/01).
  • LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 ( WE 1995, 221 ) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluss vom 8.9.2000 ( BayObLGZ 2000, 252 ) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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