Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 25.01.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85   

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BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85 (https://dejure.org/1987,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1987 - 7 C 25.85 (https://dejure.org/1987,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 7 C 25.85 (https://dejure.org/1987,1702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FernmO § 35 Abs. 2; RaumOrdG § 3 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 47
  • NJW 1987, 2389
  • NVwZ 1987, 889 (Ls.)
  • DVBl 1987, 531
  • DVBl 1988, 77
  • DÖV 1987, 639
  • BayVBl 1988, 727
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Daß der Begriff "Gesetze" in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur Gesetze im förmlichen Sinn, sondern auch Rechtsverordnungen umfaßt, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 228 ) zutreffend ausgeführt (ebenso BVerfGE 56, 298 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung der Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn und soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 17, 172 ; 21, 117 ; 23, 353 ; 56, 298 , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Zu unrecht beruft sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber, wenn er einer Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Willkürverbot beachten muß (vgl. BVerfGE 56, 298 ).

    Im vorliegenden Fall fehlt es schon am Sonderopfer, selbst wenn man darunter nicht nur einen Eingriff in eine Rechtsposition (wie in den den Entscheidungen BVerfGE 26, 228 und 56, 298 zugrundeliegenden Fällen), sondern auch die Versagung einer anderen Gemeinden gewährten Vergünstigung verstünde.

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Diese ist vielmehr gesetzlichen Einwirkungen zugänglich (BVerfGE 26, 228 ).

    Daß der Begriff "Gesetze" in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur Gesetze im förmlichen Sinn, sondern auch Rechtsverordnungen umfaßt, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 228 ) zutreffend ausgeführt (ebenso BVerfGE 56, 298 ).

    Im vorliegenden Fall fehlt es schon am Sonderopfer, selbst wenn man darunter nicht nur einen Eingriff in eine Rechtsposition (wie in den den Entscheidungen BVerfGE 26, 228 und 56, 298 zugrundeliegenden Fällen), sondern auch die Versagung einer anderen Gemeinden gewährten Vergünstigung verstünde.

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet der Gemeinde die Wahrung des Wohls ihrer Einwohner nicht schlechthin, sondern allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der im Rahmen der Gesetze bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - DVBl. 1984, 88 = NVwZ 1983, 610).

    Zwar kann ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde auch dadurch bewirkt werden, daß tatsächliche Belastungen ein solches Gewicht erreichen, daß der Gemeinde die Erfüllung ihrer Aufgaben unmöglich gemacht oder zumindest ganz erheblich erschwert wird (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung der Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn und soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 17, 172 ; 21, 117 ; 23, 353 ; 56, 298 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung der Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn und soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 17, 172 ; 21, 117 ; 23, 353 ; 56, 298 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung der Gemeinden mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn und soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 17, 172 ; 21, 117 ; 23, 353 ; 56, 298 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    Dieses richtet sich - in der Auslegung durch das Berufungsgericht - auf die Klärung der Rechtsposition der Bundespost bei der Nahbereichsregelung im Verhältnis zu der Rechtsposition der sich auf ihr Selbstverwaltungsrecht berufenden Kläger und damit auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. hierzu BVerwGE 38, 346 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    § 14 PostVerwG ist, wie Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt haben, verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 , zuletzt BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 - NJW 1984, 1871 und BVerwGE 71, 99 sowie BVerwGE 74, 67 ).
  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85

    Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    § 14 PostVerwG ist, wie Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt haben, verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 , zuletzt BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 - NJW 1984, 1871 und BVerwGE 71, 99 sowie BVerwGE 74, 67 ).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
    § 14 PostVerwG ist, wie Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt haben, verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 , zuletzt BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 - NJW 1984, 1871 und BVerwGE 71, 99 sowie BVerwGE 74, 67 ).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84

    Vorschrift - Rechtsgültig - Post - Fernsprechanschluss -

  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das

  • BVerfG, 22.03.1984 - 2 BvR 849/82

    Verfassungsmäßigkeit - Prüfungsumfang - Postgebühren - Erhöhung

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14

    Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht

    Es ist hierbei - innerhalb der durch Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG gezogenen Grenzen - die Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers zu beachten (BVerfGE 13, 248, 255; 16, 332, 338 f.; BVerwGE 70, 318, 329; 77, 47, 53f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verhältnismäßig sein (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - BVerwG 4 BN 3.14 -, juris Rn. 7; Urteil vom 10. November 2011 - BVerwG 4 CN 9.10 -, BVerwGE 141, 144, juris Rn. 12) und den Kernbereich der Selbstverwaltung der Gemeinden unangetastet lassen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 25.85 -, BVerwGE 77, 47, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Eine Verletzung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung scheidet ebenfalls aus, und zwar selbst dann, wenn man unterstellt, die Regelung bestimmter Ladenöffnungszeiten gehöre zu den "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG: § 14 Abs. 1 LSchlG in der erörterten Auslegung greift jedenfalls nicht in den dem Gesetzgeber unzugänglichen Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden ein (vgl. dazu z.B. BVerwGE 77, 47 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 25/85]).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

    Soweit es ihren Inhalt angeht, steht dem Verordnungsgeber innerhalb der ihm durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen Gestaltungsfreiheit zu (BVerfGE 13, 248, 255; 16, 332, 338 f.; BVerwGE 70, 318, 329; 77, 47, 53f.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95

    Ausbildungsförderung für im Inland anerkannte ausländische Flüchtlinge:

    In der Folgezeit ersetzte die Rechtsprechung diese einheitliche Betrachtungsweise durch eine engere Sicht des Schutzbereichs des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und schloß damit einen Teil der Flüchtlinge im Sinne von Art. 1 GFK von vornherein von der Anerkennung nach dem Asylverfahrensgesetz aus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; BVerwGE 77, 58 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 25/85]; 88, 254 ; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - ).
  • OVG Brandenburg, 24.02.2000 - 4 D 13/99

    Verstoß gegen § 12 Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch § 16 Landeswaldgesetz

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  • OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02

    Zurückweisung einer Berufung ohne mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit einer

    Die Verwirklichung der Erwartung, in den angemieteten Geschäftsräumen Gewinne zu erzielen, gehört zu dem typischen Mieterrisiko (vgl. BGH NJW 1987, 2390 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 25/85] ), so dass die Enttäuschung dieser Erwartung allein die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag nicht rechtfertigt.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857   

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https://dejure.org/1988,2140
VGH Bayern, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857 (https://dejure.org/1988,2140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.1988 - 6 CS 87.03857 (https://dejure.org/1988,2140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 1988 - 6 CS 87.03857 (https://dejure.org/1988,2140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht: Stundung von Erschließungsbeiträgen, Unbillige Härte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1988, 727
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03

    Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten

    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschluss vom 25.1.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.3.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 1985, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.3.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 9 S 1346/92

    Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Beiträge zum

    Dazu zählen etwa (bereits) die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz (BFH, Beschluß vom 31.1.1967, NJW 1967, 1440) und jedenfalls der drohende Konkurs und die ansonsten bevorstehende Existenzvernichtung (Bay. VGH, Beschluß vom 25.1.1988, BayVBl. 1988, 727).
  • OVG Berlin, 04.12.2001 - 2 SN 8.01

    Voraussetzungen des Zulassungstatbestandes der "ernstlichen Zweifel" an der

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  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409

    Prozesskostenhilfe; Gewerbesteuer

    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (BayVGH vom 25.01.1988 - Az. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727).
  • OVG Sachsen, 25.01.2010 - 5 B 264/08

    Gewerbesteuer, GbR, Prozesskostenhilfe, Messbetrag, Grundlagenbescheid

    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988, BayVBl. 1988, 727).
  • VG Frankfurt/Main, 17.08.2004 - 10 E 2076/02

    FINANZAMT; Geschäftsführer; Gewerbesteuer; GmbH; HAFTUNG; Kommune; STEUERBERATER

    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (Bay. VGH, Beschluss vom 25.01.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.03.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 19p8, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.1994 -15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
  • VG Greifswald, 15.10.2012 - 3 B 1308/12

    Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem Straßenbaubeitrag: Wirksamkeit

    Eine unbillige Härte i.S.d. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt nur vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschl.v .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2006 - 7 S 1.05

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsfestsetzungsbescheides eines Versorgungswerks der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - 2 M 333/03

    Keine Befreiung von Ausbaubeiträgen aufgrund eines Schenkungsvertrags mit der

  • OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 66/10

    Abwasserbeitrag, Hinterliegergrundstück, Baulast

  • OVG Sachsen, 16.03.2010 - 5 B 505/09

    Vergnügungssteuer, erdrosselnd, abwälzbar, Bordell, ähnlich Einrichtung,

  • VG Greifswald, 23.03.2007 - 3 B 121/07

    Erhebung von Straßenbaubeitragskosten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 M 460/03

    Keine Aussetzung des Widerspruchs gegen den gemeindlichen Steuerbescheid, weil

  • VG Köln, 14.06.2019 - 24 L 133/19
  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 844/14

    Anschlussbeitrag; hier einstweiliger Rechtsschutz

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 10 KR 42/09
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03

    Hemmung der Festsetzungsverjährung für Steuerbescheid / unbillige Härte setzt

  • VG Gera, 13.01.1999 - 5 E 530/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Unbillige Härte bei

  • VG Schleswig, 14.06.2017 - 4 B 98/16

    Gewerbesteuer

  • VG Greifswald, 07.05.2007 - 3 B 462/07

    Keine Anwendung des außer Kraft getretenen Schlechterstellungsverbotes auf später

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