Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 20.06.1996

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   BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95   

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BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95 (https://dejure.org/1996,1285)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95 (https://dejure.org/1996,1285)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 1996 - 2 BvR 2353/95 (https://dejure.org/1996,1285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Abschiebungsverbot - Begründetheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1997, 15
 
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Wird zitiert von ... (291)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]).

    Dies schließt nicht aus, daß auch bei Sachverhalten, bei denen von einer "anerkannten Rechtsauffassung" nicht gesprochen werden kann, die Unbegründetheit der Asylklage offensichtlich sein kann; dazu wird es aber einer eindeutigen und widerspruchsfreien Auskunftslage sachverständiger Stellen bedürfen (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe, insbesondere auch für die Nachfluchtgründe, gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 [1406]).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O. S. 1405, und vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18).

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in Juris veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1).

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet bezüglich des § 51 Abs. 1 AuslG keine anderen sein als im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, amtl. Umdruck S. 13 f.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Art. 16a Abs. 4 GG in Verbindung mit § 36 Abs. 4 AsylVfG , der für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht eine besondere Regelung trifft (vgl. hierzu das Urteil des Zweiten Senats vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, EuGRZ 1996, S. 271 [278 f.]), bleibt hiervon unberührt.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Aus den Entscheidungsgründen muß sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293 f.]).
  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Bestehen jedoch zu einer bestimmten Frage einander widersprechende Auskünfte, bedarf es zumindest einer besonderen Begründung, warum trotzdem die Voraussetzungen für die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet auch in diesem Punkt vorliegen (vgl. dazu auch 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 - InfAuslR 1995, S. 19 ).
  • BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in Juris veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O. S. 1405, und vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18).
  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in Juris veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1995 - 23 A 5963/94

    Asylantragsstellung; Gefahr politischer Verfolgung

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1995 - 3 L 4619/95

    Politische Verfolgung; Verfolgungswahrscheinlichkeit; Togo; Asylantrag in der BRD

  • OVG Saarland, 14.09.1994 - 9 R 272/93

    Asylrecht; Asylantrag; Abschiebungsverbot; Nachfluchtgrund; Togo; Politische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.1995 - 2 L 1/95
  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Durch diese Darlegungspflicht wird die Gewähr für die materielle Richtigkeit verstärkt (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, juris, Rn. 13).

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet im Hinblick auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes keine anderen sein als im Hinblick auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG - heute § 60 Abs. 1 AufenthG - im Verhältnis zur Asylanerkennung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, juris, Rn. 3).

    Es steht damit jedoch nicht ohne Weiteres fest, dass Gleiches für die außerdem geltend gemachten - selbstständig zu beurteilenden - Gründe für das Schutzersuchen und damit für die Asylklage insgesamt gilt (vgl. zu selbstständigen Nachfluchtgründe: BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 349/97 -, juris, Rn. 4 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 und für die Zeit nach der Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1, vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).

    Deshalb können die Anforderungen an die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet bezüglich des § 51 Abs. 1 AuslG keine anderen sein als im Hinblick auf die Anerkennung als Asylberechtigter (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, amtl. Umdruck, S. 13 f. und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, amtl. Umdruck, S. 7).

  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Durch diese Darlegungspflicht wird die Gewähr für die materielle Richtigkeit verstärkt (vgl. BVerfGE 71, 276 ; vgl. auch BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beil.
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 20.06.1996 - 91-VI-95   

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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.1996 - 91-VI-95 (https://dejure.org/1996,8417)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 91-VI-95 (https://dejure.org/1996,8417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1000
  • BayVBl 1997, 15
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

    Das gilt aber nicht von vornherein für die offen gelassene Lücke, in welcher die Anzahl der Vertragsjahre, um welche sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Erstvertragszeit verlängern soll, eingetragen werden muss, ohne dass schon bestimmte Alternativen vorgegeben sind (vgl. BGH NJW 1996, 1676 und 1997, 1000).
  • KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/00

    Besichtigung eines Computers

    Denn die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel ist keine Erledigung (vgl. die Nachweise bei BayVerfGH NJW 1997, 1000, 1001).
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