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   BGH, 15.04.2010 - IX ZR 79/09   

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https://dejure.org/2010,5724
BGH, 15.04.2010 - IX ZR 79/09 (https://dejure.org/2010,5724)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IX ZR 79/09 (https://dejure.org/2010,5724)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IX ZR 79/09 (https://dejure.org/2010,5724)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 276 BGB, § 278 BGB, § 831 BGB, § 246 StGB
    Organhaftung: Schadensersatzanspruch einer juristischen Person wegen Nichtverhinderung von Veruntreuungen durch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtverhinderung von Veruntreuungen nach Verbuchung eines ungewöhnlich hohen Betrages; Anforderungen an die Konkretisierung der Hinweispflicht eines Steuerberaters vor Einspruch gegen Schätzungsbescheide nach Beanstandung der ...

  • rewis.io

    Organhaftung: Schadensersatzanspruch einer juristischen Person wegen Nichtverhinderung von Veruntreuungen durch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen

  • ra.de
  • rewis.io

    Organhaftung: Schadensersatzanspruch einer juristischen Person wegen Nichtverhinderung von Veruntreuungen durch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31; GmbHG § 43
    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtverhinderung von Veruntreuungen nach Verbuchung eines ungewöhnlich hohen Betrages; Anforderungen an die Konkretisierung der Hinweispflicht eines Steuerberaters vor Einspruch gegen Schätzungsbescheide nach Beanstandung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 11347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 79/09
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde meint, durch das Versäumnis des Beklagten sei der Schaden nicht kausal hervorgerufen worden und das vorsätzliche Handeln der Zeugin M. schließe eine Einstandspflicht des Beklagten aus, wird bereits ein Zulassungsgrund nicht ordnungsgemäß dargelegt (vgl. BGHZ 152, 182, 191).

    Soweit der Beklagte die als grundsätzlich eingestufte Rechtsfrage unterbreitet, welche Anforderungen an die Konkretisierung der Hinweispflicht des Steuerberaters vor Einspruch gegen Schätzungsbescheide nach Beanstandung der Buchhaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung zu stellen sind, fehlt es bereits an einer ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes (BGHZ 152, 182, 191).

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 79/09
    Hat der Rechtsträger hingegen - wie im Streitfall- für vorsätzliches Handeln lediglich eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzustehen, wird im Falle eines fahrlässigen Handelns des Anspruchsgegners der Schaden lediglich gemindert (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, NJW 1984, 921, 922; Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, NJW 1991, 3208, 3210).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 79/09
    Mithin ist für das Revisionsverfahren von der Richtigkeit dieser Feststellung auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2009 - IX ZR 78/07, WM 2009, 662, 663 Rn. 13).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 79/09
    Hat der Rechtsträger hingegen - wie im Streitfall- für vorsätzliches Handeln lediglich eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzustehen, wird im Falle eines fahrlässigen Handelns des Anspruchsgegners der Schaden lediglich gemindert (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, NJW 1984, 921, 922; Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, NJW 1991, 3208, 3210).
  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Für das Handeln ihres Repräsentanten muss die juristische Person ohne die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB einstehen (vgl. nur Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 121/78, BGHZ 77, 74, 78 , juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZR 79/09, BeckRS 2010, 11347 Rn. 6; Wagner in MüKoBGB, 8. Aufl., § 831 Rn. 20; Spindler in BeckOGK BGB, Stand 1.11.2020, § 831 Rn. 9; Bernau in Staudinger, BGB (2018), § 831 Rn. 65 mwN).
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