Rechtsprechung
OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grundbuchverfahren: Löschung einer Veräußerungsbeschränkung auf Grund der Niederschrift einer Wohnungseigentümerversammlung
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 133 ; GBO § 22 ; WEG § 12
Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung durch Eigentümerbeschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gegenüber dem Grundbuchamt
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anforderungen an den Aufhebungsbeschluss der Eigentümerversammlung bei beantragter Löschung einer Veräußerungsbeschränkung
- mietrechtsiegen.de
Löschung Veräußerungsbeschränkung auf Grund Niederschrift Wohnungseigentümerversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; GBO § 22 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 4
Anforderungen an den Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gegenüber dem Grundbuchamt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung durch Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung des Zustimmungsvermerks
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wird eine Veräußerungsbeschränkung aufgehoben? (IMR 2012, 1006)
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 278
- BeckRS 2011, 22451
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
Der Bundesgerichthof hat speziell dazu, was den Nachweis eines zustande gekommenen Eigentümerbeschlusses angeht, folgende Grundsätze aufgestellt (BGHZ 148, 335/345 f.):. - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
Außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378).
- OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 62/14
Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Wiederbegründung einer durch …
Antrags- und damit einhergehend beschwerdeberechtigt ist für den Fall der Aufhebung einer eingetragenen Veräußerungsbeschränkung - neben dem im Beschluss bevollmächtigten Verwalter - nur der jeweilige Eigentümer; für fremde Wohnungen fehlt dem einzelnen Eigentümer die Antragsberechtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO (Senat vom 9.8.2011, FGPrax 2011, 278;… Timme/Hogenschurz § 12 Rn. 69;… Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 12 Rn. 68h;… Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 12 Rn. 9). - OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 137/15
Kostenfolgen bei Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung - …
Für das vorliegende Verfahren kommt es mithin nicht weiter darauf an, dass nicht der Verband der Wohnungseigentümer als Antragsteller und damit als Kostenschuldner nach § 22 Abs. 1 GNotKG in Betracht kam, sondern nur jeder einzelne Wohnungseigentümer hinsichtlich seines Wohnungseigentums, wobei er sich - entsprechende Bevollmächtigung durch Beschluss vorausgesetzt - durch die Hausverwaltung vertreten lassen konnte (vgl. Senat vom 4.4.2014, 34 Wx 62/14 = Rpfleger 2014, 418; vom 9.8.2011, 34 Wx 248/11 = FGPrax 2011, 278;… Schneider in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 12 Rn. 68h;… Timme/Hogenschurz WEG § 12 Rn. 69;… Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Aufl. § 12 Rn. 9;… Hügel/Elzer WEG § 12 Rn. 84;… Bauer in Bauer/v. Oefele GBO 3. Aufl. § 13 Rn. 43;… Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 39; Wilsch NotBZ 2007, 305/308; a. A. Drasdo RNotZ 2007, 264/266;… ein Antragsrecht des Verwalters bejahend hingegen: Bärmann/Klein WEG 12. Aufl. § 12 Rn. 56; Wenzel ZWE 2008, 69/75; Böhringer/Hintzen Rpfleger 2007, 353/357; Wilsch ZfIR 2014, 513/517). - LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11
Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!
Die in bezug genommene Bestimmung des § 4 Ziffer 2 GemO gilt es aus sich heraus, objektiv auszulegen; maßgeblich sind Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (…Spielbauer/Then, WEG, § 10, Rdnr. 29; vgl. zur Auslegung weiter OLG München, ZWE 2011, 418).