Rechtsprechung
BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 45 Abs. 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe des Hinderungsgrunds und des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernis; Frist) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 345 Abs. 1
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 11674
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem …
Auszug aus BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13
Er muss daher als Zulässigkeitsvoraussetzung auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 und vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 f.;… siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 45 Rn. 5 mwN). - BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13
Er muss daher als Zulässigkeitsvoraussetzung auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 und vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 f.;… siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 45 Rn. 5 mwN).
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; und vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., 2014, § 45 Rn. 5 mwN). - BGH, 21.11.2016 - 1 StR 526/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Fristenversäumung; Anforderungen an …
Die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f. mwN). - BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision); Wiedereinsetzung in den …
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12, BeckRS 2012, 17195 und v. 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13, BeckRS 2013, 11674).
- BGH, 12.07.2017 - 1 StR 240/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung …
Die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f. und vom 21. November 2016 - 1 StR 526/16 (in NStZ-RR 2017, 48 nur redaktioneller Leitsatz) mwN). - BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13
Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag …
Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13). - BGH, 17.10.2023 - 3 StR 197/23
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12, juris Rn. 2; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13, juris Rn. 6 mwN). - BGH, 03.11.2021 - 1 StR 370/21
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (erforderliche Angaben zum …
Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13).