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   OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13   

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https://dejure.org/2014,27975
OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13 (https://dejure.org/2014,27975)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.06.2014 - 5 U 81/13 (https://dejure.org/2014,27975)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 5 U 81/13 (https://dejure.org/2014,27975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung des Vertretens rechtsradikaler Positionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung des Vertretens rechtsradikaler Positionen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004
    Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung des Vertretens rechtsradikaler Positionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt die Zulässigkeit der vom Vorstand des Freie Wähler Bürgerbündnisses Saarbrücken vertreten rechtsnationalen und rechtsradikalen Positionen

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit der Äußerungen des Vorstandes des Freie "Wähler Bürgerbündnisses Saarbrücken", der Bundesvorsitzende der Partei "Freie Wähler Deutschland (FWD)" vertrete rechtsnationale und rechtsradikale Positionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 7789
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Dass die Behauptung, der Kläger vertrete rechtsnationale und/oder rechtsradikale Positionen, angesichts der hiermit verbundenen Prangerwirkung geeignet ist, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (so BVerfG, Beschl. v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 - NJW 2012, 3712 für die Attribute "rechtsextrem" und "rechtsradikal"), steht außer Frage und bedarf keiner näheren Begründung.

    Die beanstandeten Äußerungen sind - durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - NJW 1992, 1439 - kritische Bayer-Aktionäre) - Meinungsäußerungen, weil jeweils von dem eigenen politischen Standpunkt abhängt und nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen ist, wann eine politische Grundhaltung als rechtsradikal oder rechtsnational einzuordnen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 - NJW 2012, 3712 für die Attribute "rechtsextrem" und "rechtsradikal"; Senat, Urt. v. 10.2.2010 - 5 U 362/09 - NJW-RR 2010, 1349 zur Äußerung, eine Person stehe mit ihrem Verein einer "totalitären, verfassungs- und jagdfeindlichen Sekte" nahe; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.8.2011 - Ss 50/2011 (66/11) - zu dem Attribut "faschistoid" unter Hinweis auf durch "inflationären" Gebrauch entstehende begriffliche Unschärfen).

    Dabei ist, was das Maß der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers angeht, von Belang, dass dieser in seiner Eigenschaft als - damaliger - Vorsitzender des "Freie Wähler Brandenburg e.V." - angesprochen war, mithin nicht im Kern seiner Persönlichkeit als Privatperson, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre betroffen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 - NJW 2012, 3712).

    In seiner heutigen Funktion als Bundesvorsitzender der Partei die Freien Wähler Deutschlands (FWD) ist es ihm unbenommen, sich seinerseits öffentlich zu seiner politischen Ausrichtung zu äußern und etwaigen Fehleinschätzungen unmissverständlich entgegenzutreten (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, Beschl. v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10 - NJW 2012, 3712).

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Ein solches Interesse des Beklagten entfiele von vornherein, wenn es sich bei der Äußerung, der Kläger vertrete rechtsnationale und/oder rechtsradikale Positionen, um eine Tatsachenbehauptung handelte, deren Unwahrheit feststeht (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 16/73 - NJW 1974, 1762 - Deutschlandstiftung).

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf - anders als hier - auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich und nicht sachbezogen, ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 16/73 - NJW 1974, 1762 - Deutschlandstiftung).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Auch das spricht für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - NJW 1983, 1415 - Meinungsäußerung im Wahlkampf).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Fehlt es bereits mangels rechtswidriger Verletzung des Persönlichkeitsrechts an einem Unterlassungsanspruch, so kommt ein Anspruch auf Geldentschädigung erst recht nicht in Betracht (vgl. Senat, Urt. v. 29.4.2009 - 5 U 465/08 - NJW-RR 2010, 346-349).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Das Grundrecht des Äußernden auf Meinungsfreiheit muss in solchen Fällen grundsätzlich zurücktreten, ohne dass es einer weiteren Abwägung der Rechte des Äußernden und des von der Äußerung Betroffenen bedürfte (vgl. BVerfG, aaO.; Beschl. v. 8.4.1999 - 1 BvR 2126/93 - NJW 1999, 2358; BGH, Urt. v. 5.12.2006 - VI ZR 45/05 - NJW 2007, 686; siehe auch BGH, Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 - BGHZ 181, 328; Urt. v. 22.9.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Das Grundrecht des Äußernden auf Meinungsfreiheit muss in solchen Fällen grundsätzlich zurücktreten, ohne dass es einer weiteren Abwägung der Rechte des Äußernden und des von der Äußerung Betroffenen bedürfte (vgl. BVerfG, aaO.; Beschl. v. 8.4.1999 - 1 BvR 2126/93 - NJW 1999, 2358; BGH, Urt. v. 5.12.2006 - VI ZR 45/05 - NJW 2007, 686; siehe auch BGH, Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 - BGHZ 181, 328; Urt. v. 22.9.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Das Grundrecht des Äußernden auf Meinungsfreiheit muss in solchen Fällen grundsätzlich zurücktreten, ohne dass es einer weiteren Abwägung der Rechte des Äußernden und des von der Äußerung Betroffenen bedürfte (vgl. BVerfG, aaO.; Beschl. v. 8.4.1999 - 1 BvR 2126/93 - NJW 1999, 2358; BGH, Urt. v. 5.12.2006 - VI ZR 45/05 - NJW 2007, 686; siehe auch BGH, Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 - BGHZ 181, 328; Urt. v. 22.9.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Dabei muss allerdings auch in der verallgemeinerten Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommen (vgl. KG, aaO.; zur vergleichbaren Problematik im Wettbewerbsrecht vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98 - WRP 2000, 1258; Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 127/02 - NJW 2005, 2550).
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Das Grundrecht des Äußernden auf Meinungsfreiheit muss in solchen Fällen grundsätzlich zurücktreten, ohne dass es einer weiteren Abwägung der Rechte des Äußernden und des von der Äußerung Betroffenen bedürfte (vgl. BVerfG, aaO.; Beschl. v. 8.4.1999 - 1 BvR 2126/93 - NJW 1999, 2358; BGH, Urt. v. 5.12.2006 - VI ZR 45/05 - NJW 2007, 686; siehe auch BGH, Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 - BGHZ 181, 328; Urt. v. 22.9.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
    Diese sich gegenüberstehenden Positionen sind unter Berücksichtigung der im konkreten Einzelfall betroffenen unterschiedlichen Interessen und des Ausmaßes der jeweiligen Beeinträchtigung in ein Verhältnis zu bringen, das ihnen jeweils angemessen Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 11.12.2013 - 1 BvR 194/13 - NJW 2014, 764 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot

  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (BVerfG NJW 2016, 2870 [BVerfG 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15] Rn. 17 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44).
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (BVerfG NJW 2016, 2870 [BVerfG 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15] Rn. 17 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Die Äußerung, jemand vertritt "rechtsnationale und/oder rechtsradikale Positionen", stellt ebenfalls eine Meinungsäußerung dar, weil jeweils von dem eigenen politischen Standpunkt abhängt und nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen ist, wann eine politische Grundhaltung als rechtsradikal oder rechtsnational einzuordnen ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 49).

    Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Bewertung auf objektive Anknüpfungstatsachen zurückgeführt werden kann (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 60).

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    Schmähkritik liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage allerdings nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016 - 1BvR 2646/15 = NJW 2016, 2870 Rn. 17 f.; BVerfG, NJW 1983, 1415 - Bezeichnung der CSU als "NPD Europas"; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich und nicht sachbezogen, ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789, Rn. 44).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15

    Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen

    Ob dagegen eine konkrete Äußerung oder Veröffentlichung als rassistisch, nationalistisch oder fremdenfeindlich anzusehen ist, unterliegt einer - nicht der Beweiserhebung zugänglichen - Bewertung, die auch vom eigenen politischen Standpunkt abhängig ist (BVerfG, Beschluss vom 17.9.2012, aaO., für "rechtsextrem" und "rechtsradikal"; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.6.2014, 5 U 81/13, zitiert nach juris).

    Mitarbeiter des Klägers sind zugleich Autoren der Zeitschrift "Junge Freiheit", welche in der öffentlichen Diskussion in einem Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus angesiedelt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.6.2014, aaO.).

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19

    Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (BVerfG NJW 2016, 2870 Rn. 17 f.; BVerfG NJW 1983, 1415 - Bezeichnung der CSU als "NPD Europas"; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Das Grundrecht des Äußernden auf Meinungsfreiheit muss in solchen Fällen grundsätzlich zurücktreten, ohne dass es einer weiteren Abwägung bedürfte (BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580; BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden völlig grundlos, d.h. willkürlich und nicht sachbezogen ist, kann dies auf dessen Absichten hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04. Juni 2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44).
  • LG Hamburg, 31.05.2019 - 305 O 117/18

    Vertrag über die Nutzung eines sozialen Netzwerks: Anspruch auf Wiederherstellung

    Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (BVerfG NJW 2016, 2870 Rn. 17 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

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