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   OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21   

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https://dejure.org/2022,16631
OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21 (https://dejure.org/2022,16631)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21 (https://dejure.org/2022,16631)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21 (https://dejure.org/2022,16631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Ordnungswidrigkeitenrecht: Versagung des Zugangs zu nicht bei den Akten befindlichen Messdaten und Auswirkung auf das Gebot des fairen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsrecht in Messdaten Dritter; Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen außerhalb der Akte kein Verstoß gegen faires Verfahren; Relevanz von Messdaten Dritter für Verteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 15436
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren ist durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher "Waffengleichheit" von Ankläger und Beschuldigtem gekennzeichnet (Burhoff/Niehaus in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., Rn. 227) und dient damit in besonderem Maße dem Schutz des Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 32).

    Denn (nur) dann, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler auch benennen kann, ist das Tatgericht gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen (vgl. zu den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 43; BGH, Beschlüsse vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291 ff., juris Rn. 25 ff. sowie Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97, BGHSt 43, 277 ff., juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 8; HansOLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris, Rn. 8; Burhoff/Niehaus in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. Rn. 230; Cierniak, ZfS 2012, S. 664 ; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, S. 2 jew. m.w.N.).

    Wenn der Betroffene demnach geltend machen kann, er wolle sich selbst Gewissheit darüber verschaffen, dass sich aus den dem Gericht nicht vorgelegten Inhalten keine seiner Entlastung dienenden Tatsachen ergeben, wird ihm deshalb die durch seinen Verteidiger vermittelte Einsicht grundsätzlich zu gewähren sein (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 55).

    Die Verteidigung kann grundsätzlich jeder auch bloß theoretischen Aufklärungschance nachgehen, wohingegen die Bußgeldbehörden und schließlich die Gerichte von einer weitergehenden Aufklärung gerade in Fällen standardisierter Messverfahren grundsätzlich entbunden sind (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 57).

  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Mit Beschluss vom 30. März 2022 hat der Bundesgerichtshof (4 StR 181/21, juris) die Sache an das Pfälzische Oberlandesgericht zurückgegeben, weil die Vorlegungsvoraussetzung einer Divergenz zu der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 17. März 2021 (1 OLG 331 SsBs 23/20, VRS 140, 33) nicht vorlagen.

    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht zur potentiellen Beweisbedeutung dieser Messdaten eine abweichende Auffassung vertritt (Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, VRS 140, 33; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, juris Rn. 9), ist der Senat an diese auf rein tatsächlicher Ebene liegende Bewertung nicht gebunden (vgl. auch den auf die Vorlage ergangenen Beschluss des BGH, juris Rn. 11).

  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 181/21

    Vorlage eines Oberlandesgerichts bei dem BGH (entgegenstehende rechtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Dies ist bei den Daten "der gesamten Messreihe" jedenfalls derzeit nicht der Fall (nachfolgend zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2022 - 4 StR 181/21).

    Mit Beschluss vom 30. März 2022 hat der Bundesgerichtshof (4 StR 181/21, juris) die Sache an das Pfälzische Oberlandesgericht zurückgegeben, weil die Vorlegungsvoraussetzung einer Divergenz zu der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 17. März 2021 (1 OLG 331 SsBs 23/20, VRS 140, 33) nicht vorlagen.

  • OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge des Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    19 Dass Messdaten dritter Verkehrsteilnehmer (soweit solche tatsächlich gespeichert wurden) für die Überprüfung der Zuverlässigkeit der tatgegenständlichen Messung bedeutsam sind und damit für das Verteidigungsvorbringen Relevanz haben können, ist nicht erkennbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, zfs 2020, 413, 415 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11).

    Die PTB hat in ihrer öffentlich zugänglichen Stellungnahme vom 30.03.2020 plausibel und nicht auf ein bestimmtes Messgerät beschränkt erläutert, weshalb aus der Statistikdatei, der Betrachtung der "gesamten Messreihe" sowie der Annulierungsrate kein relevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (vgl. den Senatsbeschluss vom 05.05.2020 aaO.).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beruhen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Im Rahmen dieser Prüfung kann insbesondere auf sachverständige Äußerungen oder Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zurückgegriffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20, juris Rn. 16).

    Er hat u.a. auf der Grundlage einer hierzu von ihm eingeholten Stellungnahme der PTB jeweils sicher ausgeschlossen, dass sich aus diesen Gesichtspunkten Anhaltspunkte auf die (Un-)Zuverlässigkeit der Messung gewinnen lassen bzw. dass diese nicht bereits anhand der dem Betroffenen zur Verfügung gestellten Unterlagen ermittelbar sind; insoweit wird auf den Senatsbeschluss vom 27.10.2020 (aaO., ebenfalls das Gerät ES 3.0 der Firma ESO betreffend) verwiesen.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Denn (nur) dann, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler auch benennen kann, ist das Tatgericht gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen (vgl. zu den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 43; BGH, Beschlüsse vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291 ff., juris Rn. 25 ff. sowie Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97, BGHSt 43, 277 ff., juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 8; HansOLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris, Rn. 8; Burhoff/Niehaus in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. Rn. 230; Cierniak, ZfS 2012, S. 664 ; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, S. 2 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Der Gewährung eines Informationszugangs können zudem gewichtige verfassungsrechtlich verbürgte Interessen wie beispielsweise die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege oder auch schützenswerte Interessen Dritter widerstreiten (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 12.01.1983 - 2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45ff, juris Rn. 64).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Denn (nur) dann, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler auch benennen kann, ist das Tatgericht gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen (vgl. zu den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 43; BGH, Beschlüsse vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291 ff., juris Rn. 25 ff. sowie Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97, BGHSt 43, 277 ff., juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 8; HansOLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris, Rn. 8; Burhoff/Niehaus in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. Rn. 230; Cierniak, ZfS 2012, S. 664 ; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, S. 2 jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Divergenzvorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Der Senat hat mit Beschluss vom 4. Mai 2021 ( NZV 2022, 27 mit Anm. Merz) dem Bundesgerichtshof gem. §§ 121 GVG 79 Abs. 3 S. 1 OWiG folgende Rechtsfrage vorgelegt:.
  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21
    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht zur potentiellen Beweisbedeutung dieser Messdaten eine abweichende Auffassung vertritt (Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, VRS 140, 33; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, juris Rn. 9), ist der Senat an diese auf rein tatsächlicher Ebene liegende Bewertung nicht gebunden (vgl. auch den auf die Vorlage ergangenen Beschluss des BGH, juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

  • BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20

    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

  • OLG Zweibrücken, 07.01.2021 - 1 OWi 2 SsBs 98/20

    Anspruch im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren auf Zurverfügungstellung der

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2021 - 1 OWi 2 SsRs 173/20

    Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß: Anspruch auf Überlassung der vorhandenen

  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16

    Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren

  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Teilweise wird ein Recht auf Überlassung der gesamten Messreihe verneint (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 17.11.2020, 1 OWi 6 SsRs 271/20, NZV 2021, 201; BayObLG, Beschluss v. 04.01.2021, 202 ObOWi 1532/20, SVR 2021, 279; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 22.02.2021, 3 OWi 6 SsBs 275/20, BeckRS 2021, 15340; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 04.05.2021, 1 OWi 2 SsRs 19/21, NZV 2022, 27; OLG Koblenz, Beschluss v. 01.02.2022, 3 OWi 32 SsBs 99/21, DAR 2022, 218; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 02.06.2022, 1 OWi 2 Ss Rs 19/21, BeckRS 2022, 15436; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.09.2022, IV 4 RBs 118/22, BeckRS 2022, 45726; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 01.03.2023, 1 OWi 2 SsBs 49/22, BeckRS 2023, 6312; AG Stuttgart, Beschluss v. 04.01.2021, 18 OWi 65 Js 87970/20, NZV 2022, 335; AG St. Ingbert, Urteil vom 13.01.2021, 23 OWi 68 Js 1367/20 (2105/20) BeckRS 2021, 174; AG Wiesbaden, Beschluss v. 18.10.2021, 90 OWi 24/21, BeckRS 2021, 32489).
  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht

    Es gewährleistet dem Betroffenen, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbständig wahrzunehmen und Übergriffe der im 9 vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21, juris Rn. 15).

    Denn (nur) dann, wenn der Betroffene konkrete 10 Anhaltspunkte für einen Messfehler auch benennen kann, ist das Tatgericht gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen (vgl. zu den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens: BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, juris Rn. 43; BGH, Beschlüsse vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, juris Rn. 25, BGHSt 39, 291 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97, juris Rn. 26; BGHSt 43, 277 ff.; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 06.04.2020 - 1 SsRs 10/20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21, juris Rn. 15).

    Ob aus der Perspektive eines Betroffenen die begehrten Messdaten für die Bewertung der Verlässlichkeit der ihn belastenden Geschwindigkeitsmessung Relevanz haben können, unterliegt damit (tat-) richterlicher Prüfung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21, juris Rn. 17).

  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 84/22

    Vorlage an den BGH (standardisiertes Messverfahren: ESO-Einseitensensor, Antrag

    Sollte den begehrten Informationen nach der zulässigen (individuellen) gerichtlichen Überprüfung des Gesuchs die Verteidigungsrelevanz abzusprechen sein (vgl. dazu BVerfG, NJW 2021, 455 Rn. 56 ff.), wohin auch das Oberlandesgericht Koblenz nach dem Vorlagebeschluss zumindest tendiert, scheidet allerdings schon deshalb ein Zugangsanspruch des Betroffenen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 4 StR 181/21, NZV 2022, 287 Rn. 9; OLG Zweibrücken, BeckRS 2022, 15436 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messreihe sowie auf Erhalt

    Die Verweigerung der Herausgabe nicht bei den Akten befindlicher Unterlagen und Daten berührt den Grundsatz eines fairen Verfahrens nur dann, wenn deren Relevanz für die Verteidigung des Betroffenen nicht oder jedenfalls nicht sicher abzusprechen ist (s. VfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.10.2022 - VGH B 57/21 , juris; Senat, Beschlüsse vom 27.10.2020 - 1 Owi 2 SsBs 103/20, juris Rn. 17; vom 02.06.2022 - 1 Owi 2 SsRs 19/21, juris Rn. 17).

    Die PTB hat in ihrer öffentlich zugänglichen Stellungnahme vom 30.03.2020 plausibel und nicht auf ein bestimmtes Messgerät beschränkt erläutert, weshalb aus der Betrachtung der "gesamten Messreihe" kein relevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist (Senat, Beschlüsse vom 02.06.2022 - 1 Owi 2 SsRs 19/21, juris Rn. 19; vom 05.05.2020 - 1 Owi 2 SsBs 94/19, aaO).

  • OLG Zweibrücken, 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21

    Beiziehung von Beschilderungsplan in Bußgeldverfahren wegen

    Den Daten "der gesamten Messreihe" kommt - jedenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand - eine potentielle Relevanz für die Verteidigung des Betroffenen gegen den ihm vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß nicht zu (Senat, Beschluss vom 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21, juris).
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