Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.04.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99   

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https://dejure.org/1999,2067
BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99 (https://dejure.org/1999,2067)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 3Z BR 103/99 (https://dejure.org/1999,2067)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 3Z BR 103/99 (https://dejure.org/1999,2067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Ersetzung von Auslagen; Vergütung; Mittellosigkeit des Betreuten; Verjährung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergangsregelung für BtÄndG

  • Judicialis

    ZSEG § 15 Abs. 2; ; ZSEG § 15 Abs. 4; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 17; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 27; ; FGG § 56g Abs. 1 Satz 4; ; FGG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 56g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g Abs. 1 Satz 4; ZSEG § 16 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 148
  • FamRZ 1999, 1590
  • BayObLGZ 1999, 121
  • BtPrax 1999, 195
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 1925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; FamRZ 1978, 227/228; BGHZ I14, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Die Verweisung auf das ZSEG umfaßt nicht die früher gegebene weitere Beschwerde, sofern die Feststellung begehrt wurde, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (vgl. BGH BtPrax 1997, 29; BayObLG FamRZ 1996, 1160; BayObLGZ 1995, 212).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 1925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; FamRZ 1978, 227/228; BGHZ I14, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 1925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; FamRZ 1978, 227/228; BGHZ I14, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Die Verweisung auf das ZSEG umfaßt nicht die früher gegebene weitere Beschwerde, sofern die Feststellung begehrt wurde, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (vgl. BGH BtPrax 1997, 29; BayObLG FamRZ 1996, 1160; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Die weitere Beschwerde ist auch dann unzulässig, wenn das Landgericht, wie hier, sich zu deren Zulassung nicht geäußert hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst FGG 8. Aufl. § 27 Rn. 5 i.V.m. § 19 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1997 - 20 W 86/97
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Die weitere Beschwerde ist auch dann unzulässig, wenn das Landgericht, wie hier, sich zu deren Zulassung nicht geäußert hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst FGG 8. Aufl. § 27 Rn. 5 i.V.m. § 19 Rn. 18).
  • BGH, 07.12.1954 - V Blw 46/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 1925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; FamRZ 1978, 227/228; BGHZ I14, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • RG, 03.02.1932 - IX B 5/32

    Findet die Vorschrift der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 über die

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; RG JW 1925, 362/363; RGZ 135, 121/123; BGH MDR 1955, 157; FamRZ 1978, 227/228; BGHZ I14, 1/3 f.; BGH WM 1991, 1394/1395; …
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Daher gelten, mangels anderslautender Übergangsregelung, für dieses Verfahren, insbesondere auch für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Vergütungsentscheidung, die verfahrensrechtlichen Vorschriften in der Fassung, die sie durch dieses Gesetz gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1999, 121./122 und 123/124; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Das Schweigen des angefochtenen Beschlusses ist in den Fällen dieser Art als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122; Bassenge § 27 FGG Rn. 5 i.V.m. § 19 FGG Rn. 18).

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold § 574 Rn. 9), so dass die Nichtzulassungsentscheidung des Landgerichts grundsätzlich der Nachprüfung durch den Senat entzogen und für ihn bindend ist (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1325).

  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    b) Fehlt eine Übergangsregelung, ist grundsätzlich für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich (BGH vom 24.2.2005 - III ZR 263/04 = NJW 2005, 1432; BayObLGZ 1999, 121/122 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8290
BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,8290)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1999 - 3Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,8290)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1999 - 3Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,8290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht

    Sachverständigengutachten, zeitnaher Kontakt des Sachverständigen mit Betroffenen erforderlich

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b
    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 4098/98
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1595
  • BtPrax 1999, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß nur rechtsgeschäftliche Willenserklärungen einem Einwilligungsvorbehalt unterworfen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1998, 454/455; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1896 Rn. 7), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren:

    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07

    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung

    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
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