Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 17.11.2000 | BayObLG, 08.11.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2649
BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Betroffener; Rein tatsächliche Fürsorge; Betreuervergütung; Zeitaufwand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für rein fürsorgliche Tätigkeiten

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1897 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836, § 1897 Abs. 1
    Pflichten eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung für Besuche nur mit Einschränkungen

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 120/94
  • LG Traunstein - 4 T 4825/98 T 1288/99
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

Papierfundstellen

  • BtPrax 2001, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Dem Berufsbetreuer sind danach die Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Aufgabenkreis für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).

    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Jansen § 27 Rn. 27).

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00

    Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).

    (1) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 15).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Jansen § 27 Rn. 27).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Die Feststellung des Tatrichters ist vielmehr rechtsfehlerfrei, wenn sie vom richtigen rechtlichen Ausgangspunkt aus auf der Grundlage bestimmter Tatsachen als möglich erscheint (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Insbesondere hat er die Beweiswürdigung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20 m.w.N.; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 19).
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Der Senat ist an diese Feststellungen gebunden, da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG BtPrax 2000, 123/124; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Vielmehr hat der Betreuer den Betroffenen in dem für die rechtliche Besorgung der Angelegenheit erforderlichen Umfang auch persönlich zu betreuen (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB; BT-Drucks. 11/4528,S. 114) und ist gehalten (§ 1901 Abs. 4 BGB), innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mildern (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1999, 123/126).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass sich die Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers vor dem 1.1.1999 nach § 1836 BGB a.F. bestimmt (BayObLGZ 1999, 21).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Ebenso wie der Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233 und 1606) dient die Erstellung der Dokumentation der Tätigkeitszeiten nicht der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Betreuer, sondern allein seinem eigenen Interesse.
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1998 - 25 Wx 61/97
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 443).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Eine Erstattungsfähigkeit ist hier ebenso wie für den Zeit- und Materialaufwand eines Berufsbetreuers zur Erstellung, Erläuterung und Durchsetzung seines Vergütungsantrages zu verneinen (vgl. hierzu OLG Hamm Rpfleger 1999, 391; OLG Schleswig FGPrax 1998, 223; BayObLG BtPrax 2001, 76) da diese Tätigkeiten nicht der Wahrnehmung der Interessen des Betreuten dienen, sondern zum Zwecke der Geltendmachung der eigenen Zahlungsansprüche des Betreuers erbracht werden.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02

    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 -20 W 529/99 und vom 04. März 2002- 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76,77; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG Frankfurt Senatsbeschlüsse vom 15.1.2001 - 20 W 529/99 und vom 4.3.2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Vergütet wird zudem nur der für die Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeitaufwand; insoweit ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (vgl. - für den Betreuer - BayObLG BtPrax 2001, 76, 77; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Aufl. 1999 S. 111).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Vormund zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03

    Vergütung des Betreuers: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands für die Begleitung

  • OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01

    Ersatzfähige Pflichten eines Verfahrenspflegers als subjektiver

  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes; Anforderungen an

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 9 WF 205/01

    Zum Umfang des dem Verfahrenspfleger eines minderjährigen Kindes zustehenden

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 20 W 24/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes zur Information

  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3052
BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99 (https://dejure.org/2000,3052)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2000 - 3Z BR 364/99 (https://dejure.org/2000,3052)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2000 - 3Z BR 364/99 (https://dejure.org/2000,3052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Vermögender Betroffener; Rechtsanwalt; Überschreitung der Stundensätze; Einarbeitung

  • Anwaltsblatt

    § 1 BVormVG

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung für Rechtsanwalt bei Einarbeitung in Rechtsproblem

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XVII 186/98
  • LG Schweinfurt - 11 T 256/99
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 798
  • FamRZ 2001, 378
  • AnwBl 2001, 182
  • Rpfleger 2001, 121
  • BtPrax 2001, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 15 W 477/99

    Vergütungsanspruch; Vormund; Pfleger; Betreuer; Zulassung; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99
    Prüfungsgegenstand war auch die Frage, ob die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte und daher die Beschwerde zum Landgericht zuzulassen war (vgl. OLG Hamm FGPrax 2000, 66), zumal der Ergänzungsbetreuer ausdrücklich die Zulassung beantragt hatte.
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99
    c) Das Landgericht hat insoweit - aus seiner Sicht folgerichtig - keine Feststellungen getroffen, weshalb der Senat befugt ist, auf den Inhalt der Akten zurückzugreifen und selbst zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1985, 63/66; Keidel/Kahl § 27 Rn. 59).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Denn dem Richter fällt in diesem Fall die gesamte erstinstanzliche Entscheidung an (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FamRZ 2004, 304; FamRZ 2001, 378; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. Anh. § 58 Rn. 9).
  • OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 357/01

    Berufsbetreuervergütung

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung an, wonach sowohl der Rechtspfleger als auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378; OLG Hamm FGPrax 2000, 66).

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach sowohl der Rechtspfleger als auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378; OLG Hamm FGPrax 2000, 66).

  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ).

    Diese Regelvergütungssätze gelten grundsätzlich auch für Rechtsanwälte, die berufsmäßig Betreuungen übernommen haben ( ausdrücklich: BVerfG v. 15.12.1999, FamRZ 00, 345, 348; OLG Schleswig, MDR 01, 994; BayObLG, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 26.3.01, BayObLGR 2001, 52 ).

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Die Zubilligung eines höheren Stundensatzes als 45 DM hätte deshalb vorausgesetzt, daß die Betreuung der Betroffenen an den zum Altenpfleger ausgebildeten Beteiligten zu 1. außergewöhnliche Anforderungen gestellt hätte (vgl. dazu auch BayObLG NJW-RR 2001, 798, 799).
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Die Rechtspflegerin konnte die Beschwerde vom 12.2.2003 als solche deuten und hätte sie dem Richter vorlegen können, der im Falle der Annahme grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde nachträglich hätte zulassen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378).
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Das Gericht verkennt nicht, dass sich inzwischen mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen haben (vgl. etwa BayObLG BtPrax 2001, 77; BayObLG FamRZ 2001, 378; BayObLG Rpfleger 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; Thür.
  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

    Die Zuerkennung eines höheren Stundensatzes setzt voraus, daß die Anforderungen der konkreten Betreuung, etwa wegen des vom Betreuer geforderten außergewöhnlichen Engagements oder wegen anderer - gemessen an der Qualifikation des Betreuers- besonderer Schwierigkeiten im Abrechnungszeitraum, über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Mißverhältnis stünde (BäyObLG, FamRZ 2001, 378).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5935
BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00 (https://dejure.org/2000,5935)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.2000 - 3Z BR 295/00 (https://dejure.org/2000,5935)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 2000 - 3Z BR 295/00 (https://dejure.org/2000,5935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdegericht; Zurückverweisung; Verfahrensrechtliche Überlegungen; Mangelhaftes Verfahren; Sachentscheidung; Instanzverlust; Rechtsbeschwerde

  • Bt-Recht

    Keine Befugnis des Beschwerdegerichts zur Zurückverweisung

  • Judicialis

    FGG § 25

  • rechtsportal.de

    FGG § 25
    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 361/00
  • LG Regensburg - 7 T 566/00
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 774
  • BtPrax 2001, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94

    Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00
    Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Erstinstanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat (BayObLGZ 1995, 47/50), oder wenn das Verfahren der Erstinstanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (vgl. § 539 ZPO,- Bassenge/ Herbst FGG 8. Aufl. § 25 Rn. 11).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00
    Es hat grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02

    Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem

    Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).

    Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Erstinstanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat oder wenn das Verfahren erster Instanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (vgl. Bassenge FGG/RPflG 9.Aufl. § 25 Rn. 11; Jansen § 25 Rn. 13; Keidel/Kahl § 25 Rn. 7 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2001, 774).

  • BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00

    Zurückverweisung der Sache vom Beschwerdegericht an das Erstgericht

    Siehe zum ganzen auch BayObLG, Beschluss vom 8.11.2000, 3Z BR 295/00.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht