Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2554
OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2004 - 20 W 276/04 (https://dejure.org/2004,2554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835a Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung einer Aufwendungspauschale; Zeitpunkt der Entstehung des Einzelanspruches; Unterschied zur Einzelabrechnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungspauschale, Aufwandsentschädigung, Beginn der Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BGB § 1835 a IV; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a Abs. 2, 4; BGB § 1908i Abs. 1
    Frist für Geltendmachung der Aufwendungspauschale des ehrenamtlichen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlußfrist für Aufwendungspauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 757
  • FGPrax 2004, 288
  • FamRZ 2005, 393
  • Rpfleger 2005, 85
  • BtPrax 2004, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 699/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04
    Demgegenüber kann der hier von der Antragsgegnerin vertretenen Meinung, die Ausschlussfrist des § 1835 a Abs. 4 BGB beginne mit dem jeweiligen Jahrestag der Bestellung des ehrenamtlichen Betreuers ( so auch LG Koblenz BtPrax 2002, 88), nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04
    Die Interpretation des § 1835 a Abs. 4 BGB, wonach die Dreimonatsfrist jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt und somit am 31. März des Folgejahres abläuft, liegt ersichtlich bereits der Entscheidung des Senats vom 09. Juli 2001 - 20 W 522/2000 (FGPrax 2001, 205 = OLG-Report Frankfurt 2001, 278 = NJWE-FER 2001, 314 = BtPrax 2001, 257) zugrunde, wenngleich es dort um eine andere Rechtsproblematik ging.
  • OLG Celle, 19.06.2002 - 10 W 3/02

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für einen Betreuer; Entstehung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04
    Dabei wird in Schrifttum und obergerichtlicher Rechtsprechung übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass § 1835 a Abs. 4 BGB sich auf das Kalenderjahr bezieht, in welchem der Anspruch auf die Pauschale entstanden ist (vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 a Rn. 10; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, F Rn. 64; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, S. 68; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 FGG Rn. 126; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1835 a BGB Rn. 38; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 a Rn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1835 a Rn. 6 in Abweichung von der noch in den Vorauflagen vertretenen Auffassung; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 a Rn. 10; MünchKomm/Wagenitz, 4. Aufl., § 1835 a Rn. 11; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 a Rn. 21; OLG Celle FamRZ 2002, 1591).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5811
BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04 (https://dejure.org/2004,5811)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.2004 - 3Z BR 82/04 (https://dejure.org/2004,5811)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 3Z BR 82/04 (https://dejure.org/2004,5811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit in Betreuervergütungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 390
  • BtPrax 2004, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Zwar wurde in der Vergangenheit bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BayObLG NJW-RR 1998, 1047).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    In der Sache selbst ist auf den Senatsbeschluss vom 31.3.2004 (BayObLG Az. 3Z BR 250/03 = BayObLGZ 2004, 78) hinzuweisen, der sich mit den Grundsätzen der Vergütungsfestsetzung für ehrenamtliche Betreuer und deren Überprüfung befasst.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Zwar wurde in der Vergangenheit bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BayObLG NJW-RR 1998, 1047).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Eine derartige Abhilfemöglichkeit schließt eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; BGH NJW 2003, 3137; BVerwG NJW 2002, 2657); dies gilt auch im Bereich der Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG aaO; Senatsbeschluss vom 27.6.2003, Az. 3Z BRH 2/03; KG Rpfleger 2004, 52).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Eine derartige Abhilfemöglichkeit schließt eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; BGH NJW 2003, 3137; BVerwG NJW 2002, 2657); dies gilt auch im Bereich der Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG aaO; Senatsbeschluss vom 27.6.2003, Az. 3Z BRH 2/03; KG Rpfleger 2004, 52).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG Plenum Beschluss vom 30.4.2003 = BVerfGE 107, 395 ff.) entschieden, die außerordentlichen Rechtsbehelfe genügten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsklarheit nicht, und hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2004 eine Neuregelung zu finden.
  • KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03

    Ordnungsgeldverfahren gegen GmbH-Liquidatoren wegen Nichtoffenlegung der

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Eine derartige Abhilfemöglichkeit schließt eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; BGH NJW 2003, 3137; BVerwG NJW 2002, 2657); dies gilt auch im Bereich der Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG aaO; Senatsbeschluss vom 27.6.2003, Az. 3Z BRH 2/03; KG Rpfleger 2004, 52).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Eine derartige Abhilfemöglichkeit schließt eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; BGH NJW 2003, 3137; BVerwG NJW 2002, 2657); dies gilt auch im Bereich der Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG aaO; Senatsbeschluss vom 27.6.2003, Az. 3Z BRH 2/03; KG Rpfleger 2004, 52).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Der Senat ist an die Entscheidung des Landgerichts, das eine Zulassung ausdrücklich abgelehnt hat, gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 121/122 und BayObLGZ 2002, 369/371 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
    Der Senat ist an die Entscheidung des Landgerichts, das eine Zulassung ausdrücklich abgelehnt hat, gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 121/122 und BayObLGZ 2002, 369/371 m.w.N.).
  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bayerische Oberste Landesgericht auch für das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit angeschlossen (BayObLGZ 2002, 369/37; BayObLG vom 9.7.2004 - 3Z BR 82/04 = FamRZ 2005, 390), da keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, die dafür sprechen könnten, dass in diesem Verfahren etwas anderes gelten soll als im ZPO-Verfahren.

    Auch wenn unter dem alten Rechtszustand die Ausweitung des § 321a ZPO auf die Verletzung sonstiger Verfahrensgrundrechte und auf Fälle greifbarer Gesetzwidrigkeit in materiellrechtlicher Hinsicht durch Verstöße gegen das Willkürverbot verschiedentlich bejaht worden ist (vgl. BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 = BGHZ 150, 133; BFH vom 9.2.2005 - X B 178/04; BFH vom 24.2.2005 - X B 136/04), wobei diese Ansicht auch auf das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen worden ist (vgl. BayObLGZ 2002, 369/373; BayObLG vom 9.7.2004 - 3Z BR 82/04 = FamRZ 2005, 390), kann dies für den neuen Rechtszustand nicht mehr angenommen werden.

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