Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 10.02.2021 - C-56/19 P   

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EuGH, 10.02.2021 - C-56/19 P (https://dejure.org/2021,1615)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - C-56/19 P (https://dejure.org/2021,1615)
EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - C-56/19 P (https://dejure.org/2021,1615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    RFA International / Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung in Russland - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 9 und 10 - Ablehnung der Anträge auf Erstattung entrichteter Antidumpingzölle - Rechnerisch ermittelter Ausfuhrpreis - Prüfung, ob sich die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung in Russland - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 9 und 10 - Ablehnung der Anträge auf Erstattung entrichteter Antidumpingzölle - Rechnerisch ermittelter Ausfuhrpreis - Prüfung, ob sich die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-15/12

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Zweitens wirft die Rechtsmittelführerin dem Gericht im Wesentlichen vor, nicht festgestellt zu haben, dass die Kommission den Anforderungen der Beweislast, der sie nach der Rechtsprechung zu Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung unterliege, nicht genügt habe (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und 18), da sie die Methodik geändert habe, ohne nachgewiesen zu haben, dass sich die Umstände geändert hätten.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Ausnahme, die es den Organen erlaubt, im Überprüfungsverfahren eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, notwendig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um bei einer Überprüfung oder Erstattungsuntersuchung eine andere Methodik anwenden zu können als in der Ausgangsuntersuchung, müssen sie nachweisen, dass sich die Umstände geändert haben (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 18).

    Aus dem Erfordernis einer engen Auslegung kann sich jedoch nicht ergeben, dass die Organe diese Bestimmung auf eine Art auslegen und anwenden, die mit ihrem Wortlaut und ihrem Zweck unvereinbar ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.03.2015 - T-466/12

    RFA International / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Dieses wies die Klage mit Urteil vom 17. März 2015, RFA International/Kommission (T-466/12, EU:T:2015:151), ab.

    Die Behauptung der Klägerin in ihrer Erwiderung, auch ein Vergleich der Weiterverkaufspreise in der Phase "frei verzollt" führe zu einem Ergebnis, das eine teilweise Erstattung der Zölle zur Folge haben müsse, ist jedenfalls nicht hinreichend begründet, um im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der [streitigen] Beschlüsse berücksichtigt werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2015, RFA International/Kommission, T-466/12, EU:T:2015:151, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Was schließlich das von RFA geltend gemachte Argument betrifft, dass dieser Ansatz des Gerichts im Wesentlichen der früheren Entscheidungspraxis der Organe zuwiderlaufe, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Frage, ob sich die Antidumpingzölle in den Weiterverkaufspreisen und den späteren Verkaufspreisen der Union niederschlagen, nur im Rahmen von Art. 11 Abs. 10 der Grundverordnung zu prüfen ist und nicht im Hinblick auf eine behauptete frühere Entscheidungspraxis des Rates oder der Kommission (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 136 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-650/15

    PPG und SNF / ECHA - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) - Art.

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Die Begründung kann also stillschweigend sein, vorausgesetzt, sie ermöglicht es den Betroffenen, die Gründe für die getroffene Entscheidung zu erkennen, und dem Gerichtshof, seine gerichtliche Kontrollfunktion wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/McBride u. a., C-361/14 P, EU:C:2016:434, Rn. 61, und vom 25. Oktober 2017, PPG und SNF/ECHA, C-650/15 P, EU:C:2017:802, Rn. 44).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-599/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht die Rechtsakte, mit denen die Hamas

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Allerdings ist zu beachten, dass eine Verletzung des Unionsrechts in einem Urteil des Gerichts, wenn zwar dessen Gründe eine solche Verletzung enthalten, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen kann und die Begründung durch eine andere zu ersetzen ist (Urteil vom 26. Juli 2017, Rat/LTTE, C-599/14 P, EU:C:2017:583, Rn. 75).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-244/18

    Larko/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Kapitalzufuhr und

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Larko/Kommission, C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) fällt es nicht in dessen Zuständigkeit, im Rahmen eines Rechtsmittels Tatsachenwürdigungen in Frage zu stellen, außer in Fällen, in denen diese auf einer Verfälschung der Aktenstücke beruhen; eine solche Verfälschung wird hier jedoch nicht geltend gemacht.
  • EuGH, 18.06.2015 - C-535/14

    Ipatau / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind aber die Rügen und Argumente, die die Begründetheit eines Rechtsakts in Frage stellen sollen, im Rahmen eines Rechtsmittelgrundes, mit dem eine fehlende oder unzureichende Begründung gerügt wird, unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2015, 1patau/Rat, C-535/14 P, EU:C:2015:407, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-464/09

    Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Sie verweist hierzu auf die Rechtsprechung, nach der eine derartige Bekanntmachung die Kommission bindet, sofern sie nicht gegen höherrangige Rechtsvorschriften verstößt (Urteile vom 28. Januar 1992, Soba, C-266/90, EU:C:1992:36, Rn. 19, und vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, EU:C:2010:733, Rn. 47).
  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Diese fehlerhaften Tatsachenfeststellungen hätten zu rechtsfehlerhaften Würdigungen geführt, die einer ständigen Rechtsprechung zuwiderliefen, wonach keine Änderung der Umstände im Sinne von Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung vorliege, wenn die behaupteten Umstände bereits während früherer Untersuchungen bestanden hätten (Urteil vom 3. Mai 2018, Distillerie Bonollo u. a./Rat, T-431/12, EU:T:2018:251).
  • EuGH, 14.06.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände

    Auszug aus EuGH, 10.02.2021 - C-56/19
    Die Begründung kann also stillschweigend sein, vorausgesetzt, sie ermöglicht es den Betroffenen, die Gründe für die getroffene Entscheidung zu erkennen, und dem Gerichtshof, seine gerichtliche Kontrollfunktion wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/McBride u. a., C-361/14 P, EU:C:2016:434, Rn. 61, und vom 25. Oktober 2017, PPG und SNF/ECHA, C-650/15 P, EU:C:2017:802, Rn. 44).
  • EuGH, 14.04.2016 - C-480/15

    KS Sports / EUIPO

  • EuGH, 07.11.2013 - C-560/12

    Wam Industriale / Kommission

  • EuG, 08.07.2008 - T-221/05

    Huvis / Rat

  • EuGH, 28.01.1992 - C-266/90

    Soba / Hauptzollamt Augsburg

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

  • EuGH, 28.11.2013 - C-13/12

    CHEMK und KF / Rat

  • EuGH, 04.05.2017 - C-239/15

    RFA International / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von

  • EuG, 15.11.2018 - T-113/15

    RFA International / Kommission - Dumping - Einfuhren von Siliziumeisen mit

  • EuG, 28.04.2015 - T-169/12

    CHEMK und KF / Rat

  • EuGH, 09.06.2016 - C-345/15

    CHEMK und KF / Rat

  • EuG, 18.11.2015 - T-73/12

    Einhell Germany u.a. / Kommission

  • EuG, 15.11.2018 - T-487/14

    CHEMK und KF / Kommission

  • BFH, 19.10.2021 - VII R 7/18

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo -

    Enthält ein Sanktionsbeschluss eine Sonderregelung für Altverträge, muss diese als Ausnahmevorschrift unter Berücksichtigung des Ziels des jeweiligen Beschlusses, den Sanktionen größtmögliche Wirksamkeit zukommen zu lassen, grundsätzlich eng ausgelegt werden (vgl. allgemein EuGH-Urteile RFA International/Kommission vom 10.02.2021 - C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rz 54, ABlEU 2021, Nr. C 128, 3; flyLAL-Lithuanian Airlines vom 23.10.2014 - C-302/13, EU:C:2014:2319, Rz 27, EuZW 2015, 76, und Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat vom 19.09.2013 - C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rz 17, m.w.N., juris).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-226/20

    Eurofer / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter

    Was zunächst das Vorbringen betrifft, die Auslegung des Gerichts von Art. 3 Abs. 4 Buchst. a der Verordnung 2016/1036 liefe im Wesentlichen der früheren Entscheidungspraxis der Unionsorgane zuwider, genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Entscheidungspraxis für die Auslegung einer Bestimmung dieser Verordnung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2021, RFA International/Kommission, C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-226/20

    Eurofer / Kommission

    23 Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. Februar 2021, RFA International/Kommission (C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    29 Urteil vom 10. Februar 2021, RFA International/Kommission (C-56/19, EU:C:2021:102, Rn. 61).
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   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    RFA International / Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Siliziumeisen mit Ursprung in Russland - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 9 und 10 - Ablehnung der Anträge auf Erstattung entrichteter Antidumpingzölle - Überprüfungsmethode - Änderung der Umstände bezüglich der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Siliziumeisen mit Ursprung in Russland - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 9 und 10 - Ablehnung der Anträge auf Erstattung entrichteter Antidumpingzölle - Überprüfungsmethode - Änderung der Umstände bezüglich der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    Dies gilt aber nicht, wenn sich die maßgeblichen Parameter so sehr verändert haben, dass mit der Anwendung der zuvor angewandten Methode - im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Beurteilung, ob sich die Antidumpingzölle ordnungsgemäß in den Weiterverkaufspreisen und in den späteren Verkaufspreisen in der Union niederschlugen - kein zuverlässiges Ergebnis erzielt werden kann (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. September 2014, Valimar, C-374/12, EU:C:2014:2231, Rn. 50 und 59).

    Das Gericht bestätigt in diesem Abschnitt die vom Gerichtshof bereits im Urteil Valimar getroffene Feststellung.

    18 Urteil Valimar (C-374/12, EU:C:2014:2231, im Folgenden: Urteil Valimar, Rn. 52 und 55).

    31 Urteil Valimar, Rn. 51, unter Anführung des Urteils vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40 und 41), und des Urteils vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP (C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 63).

    32 Nach dem Urteil Valimar ist die gerichtliche Kontrolle der Beurteilung durch die Organe "auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt wurde und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen" (Rn. 51).

  • EuG, 17.03.2015 - T-466/12

    RFA International / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    Die Behauptung der Klägerin in ihrer Erwiderung, auch ein Vergleich der Weiterverkaufspreise in der Phase "frei verzollt" führe zu einem Ergebnis, das eine teilweise Erstattung der Zölle zur Folge haben müsse, ist jedenfalls nicht hinreichend begründet, um im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Beschlüsse berücksichtigt werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2015, RFA International/Kommission, T-466/12, EU:T:2015:151, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    7 Urteil RFA International/Kommission (T-113/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:783, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

    13 Urteil RFA International/Kommission (T-466/12, EU:T:2015:151).

    14 Urteil RFA International/Kommission (C-239/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:337).

    23 Urteil RFA International/Kommission (C-239/15 P, EU:C:2017:337, Rn. 27).

  • EuG, 15.11.2018 - T-487/14

    CHEMK und KF / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    16 Urteil CHEMK und KF/Kommission (T-487/14, EU:T:2018:792).

    24 Im (rechtskräftigen) Urteil in der Rechtssache T-487/14, CHEMK und KF/Kommission (EU:T:2018:792), das am selben Tag erging wie das hier angefochtene, wies das Gericht einen entsprechenden, von CHEMK und KF gegen die abschließende Entscheidung des Überprüfungsverfahrens wegen des Auslaufens der Antidumpingzölle gestellten Antrag zurück.

    Diese Randnummer stimmt mit Rn. 64 des rechtskräftigen Urteils vom 15. November 2018, CHEMK und KF/Kommission (T-487/14, EU:T:2018:792), überein.

    33 Urteil CHEMK und KF/Kommission (T-487/14, EU:T:2018:792).

  • EuG, 18.11.2015 - T-73/12

    Einhell Germany u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    Gleiches gilt für das von der Klägerin herangezogene Urteil vom 18. November 2015, Einhell Germany u. a./Kommission (T-73/12, EU:T:2015:865).

    Im Gegenteil, es hat sich an das Kriterium gehalten, das es bereits im Urteil Einhell Germany u. a./Kommission aufgestellt hatte: "Hierbei kann der Beweis, dass sich die Antidumpingzölle in den Weiterverkaufspreisen und in den späteren Verkaufspreisen in der Union niedergeschlagen haben - sofern er "schlüssig" ist -, mit allen Mitteln geführt werden"(34).

    34 Urteil vom 18. November 2015 (T-73/12, EU:T:2015:865, Rn. 155).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-239/15

    RFA International / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    14 Urteil RFA International/Kommission (C-239/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:337).

    23 Urteil RFA International/Kommission (C-239/15 P, EU:C:2017:337, Rn. 27).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    31 Urteil Valimar, Rn. 51, unter Anführung des Urteils vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40 und 41), und des Urteils vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP (C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 63).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-191/09

    Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Antidumpingzölle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    31 Urteil Valimar, Rn. 51, unter Anführung des Urteils vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, EU:C:2007:547, Rn. 40 und 41), und des Urteils vom 16. Februar 2012, Rat und Kommission/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP (C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 63).
  • EuGH, 22.03.2012 - C-338/10

    GLS - Dumping - Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    36 Im Urteil vom 22. März 2012, GLS (C-338/10, EU:C:2012:158, Rn. 32), führte der Gerichtshof aus, dass "die Kommission verpflichtet [ist], von Amts wegen alle zur Verfügung stehenden Informationen zu prüfen, weil sie bei einer Antidumpinguntersuchung nicht die Rolle eines Schiedsrichters hat, dessen Befugnisse sich auf die Entscheidung in Anbetracht der Informationen und Beweise beschränkten, die von den von der Untersuchung betroffenen Parteien vorgelegt wurden".
  • EuGH, 27.02.2020 - C-79/19

    Litauen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    25 Vgl. statt aller Urteil vom 27. Februar 2020, Republik Litauen/Kommission (C-79/19 P, EU:C:2020:129): "... aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und aus Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union [ergibt sich], dass er weder für die Feststellung der Tatsachen zuständig ist noch grundsätzlich befugt ist, die Beweise zu prüfen, auf die das Gericht seine Feststellungen gestützt hat.
  • EuG, 28.04.2015 - T-169/12

    CHEMK und KF / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19
    11 Urteil CHEMK und KF/Rat (T-169/12, EU:T:2015:231).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-345/15

    CHEMK und KF / Rat

  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

  • EuGH, 28.11.2013 - C-13/12

    CHEMK und KF / Rat

  • EuG, 15.11.2018 - T-113/15

    RFA International / Kommission - Dumping - Einfuhren von Siliziumeisen mit

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