Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1994 - C-136/93   

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https://dejure.org/1994,3435
EuGH, 15.12.1994 - C-136/93 (https://dejure.org/1994,3435)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - C-136/93 (https://dejure.org/1994,3435)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - C-136/93 (https://dejure.org/1994,3435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Transáfrica / Administración del Estado español

    Verordnungen Nrn. 2913/86 und 1799/87 des Rates; Verordnungen Nr. 2220/85, Artikel 22, und Nr. 3593/86 der Kommission
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Kautionsregelung; Höhere Gewalt; Begriff; Offizielle Bekanntmachungen eines internationalen Abkommens über die Regelung der Einfuhr von Mais nach Spanien; Rückgang der Maispreise in diesem Staat; Keine höhere Gewalt für ...

  • EU-Kommission

    Transáfrica / Administración del Estado español

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Gewährung einer Beihilfe für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 2220/85 vom 22.07.1985 Art. 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Kautionsregelung - Höhere Gewalt - Begriff - Offizielle Bekanntmachungen eines internationalen Abkommens über die Regelung der Einfuhr von Mais nach Spanien - Rückgang der Maispreise in diesem Staat - Keine höhere Gewalt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.10.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne und Inter-Agra / Intervention Board for Agricultural Produce

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-136/93
    Folglich ist der Begriff der höheren Gewalt nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt, sondern im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismässiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92, An Bord Bainne Co-operative und Compagnie Inter-Agra, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 11).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs trägt der Begriff der höheren Gewalt im Bereich der Agrarverordnungen zwar der besonderen Natur der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und der Verwaltung sowie der Zweckbestimmung dieser Regelungen in der Weise Rechnung, dass er nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt ist; er sei vielmehr im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt EuGHUrteile vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757, und vom 13. Oktober 1993 Rs. C-124/92, EuGHE 1993, I-5061).
  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Begriff der höheren Gewalt zwar keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, aber er erfordert, dass der Nichteintritt der fraglichen Tatsache auf vom Willen desjenigen, der sich auf höhere Gewalt beruft, unabhängigen, ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen beruht, deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-136/93, Transafrica, Slg. 1994, I-5757, Randnr. 14, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-208/01, Parras Medina, Slg. 2002, I-8955, Randnr. 19).

    Was zweitens die Marktentwicklung anbelangt, so gehört sie untrennbar zum gewöhnlichen geschäftlichen Risiko, das für einen normal informierten Wirtschaftsteilnehmer vorhersehbar sein muss (in diesem Sinne Urteil Transafrica, Randnr. 16) und damit keinen Fall höherer Gewalt begründen kann.

  • BFH, 21.11.2002 - VII R 67/98

    Falsche Angaben im Ausfuhrerstattungsantrag, verschuldensunabhängige Sanktion;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff der höheren Gewalt im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt EuGH-Urteile vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757, und vom 13. Oktober 1993 Rs. C-124/92, EuGHE 1993, I-5061).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs trägt der Begriff der höheren Gewalt im Bereich der Agrarverordnungen zwar der besonderen Natur der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und der Verwaltung sowie der Zweckbestimmung dieser Regelungen in der Weise Rechnung, dass er nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt ist; er sei vielmehr im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt EuGH-Urteile vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757, und vom 13. Oktober 1993 Rs. C-124/92, EuGHE 1993, I-5061).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-280/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    (18) - Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, Randnr. 23); siehe auch Urteile des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319, Randnr. 7) und vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-136/93 (Transafrika, Slg. 1994, I-5757, Randnr. 14); vgl. jedoch Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/83 (OBEA, Slg. 1985, 3039, Randnr. 28).
  • EuG, 08.03.2005 - T-277/03

    Vlachaki / Kommission

    51 À cet égard, il convient de rappeler que, même si la notion de force majeure ne présuppose pas une impossibilité absolue, elle exige, néanmoins, que l'absence de réalisation du fait en cause soit due à des circonstances étrangères à celui qui l'invoque, anormales et imprévisibles, dont les conséquences n'auraient pu être évitées malgré toutes les diligences déployées (voir, notamment, arrêts de la Cour du 15 décembre 1994, Transafrica, C-136/93, Rec.
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 77/96

    Verspätete Ausstellung von Mastbestätigungen - Ordnungsgemäße Abwicklung der

    Zwar ist mit dem FG davon auszugehen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) der Begriff der höheren Gewalt im Bereich der Agrarverordnungen den Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Beziehung zwischen den Unternehmen und der innerstaatlichen Verwaltung sowie der Zweckbestimmung dieser Regelung Rechnung zu tragen hat und daher nicht auf den Fall einer absoluten Unmöglichkeit beschränkt ist, sondern im Sinne von ungewöhnlichen, vom Willen des Betroffenen unabhängigen Umständen zu verstehen ist, deren Folgen trotz aller an gewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wäre (vgl. z. B. EuGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 Rs. 11/70, EuGHE 1970, 1125, und vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim. - Zusätzliche

    Nichts lässt im Vorlagebeschluß die Schlußfolgerung zu, daß vor dem nationalen Gericht derartige Gründe geltend gemacht wurden; ausserdem ist absolut sicher, daß in Anbetracht der Definition, die dem Begriff der höheren Gewalt durch die Rechtsprechung vor allem in dem Bereich des Gemeinschaftsrechts, der für die gemeinsame Agrarpolitik gilt, gegeben wird ("gewöhnliche ... und unvorhersehbare ... Umstände ..., die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismässiger Opfer vermeidbar gewesen wären"; vgl. aus der neuesten Rechtsprechung das Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-136/93, Transáfrica, Slg. 1994, I-5757, Randnr. 14) nicht davon ausgegangen werden könnte, daß ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Stellung eines "Registrierungsantrags" nach Ablauf der entsprechenden Frist rechtfertigt, wenn die nach dem letztgenannten Zeitpunkt eingetretene Änderung der Unternehmenssituation des Betroffenen die Erlangung einer Referenzmenge erforderlich machte, die er bereits besässe, wenn er sich nicht aus freien Stücken dafür entschieden hätte, keinen entsprechenden Antrag zu stellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-391/93

    Umberto Perrotta gegen Allgemeine Ortskrankenkasse München. - Soziale Sicherheit

    (7) - Vgl. auch Rechtssache 4/68 (Schwarzwaldmilch/Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette, Slg. 1968, 377) und das erst kürzlich ergangene Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-136/93 (Transáfrica SA/Spanischer Staat).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93   

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https://dejure.org/1994,25918
Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93 (https://dejure.org/1994,25918)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - C-136/93 (https://dejure.org/1994,25918)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - C-136/93 (https://dejure.org/1994,25918)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Transáfrica SA gegen Administración del Estado español.

    Verfall einer Kaution - Höhere Gewalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93
    (9) ° Vgl. Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81 (Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27); Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81 (Faust, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27); Urteil vom 17. Juni 1987 in den Rechtssachen 424/85 und 425/85 (Frico, Slg. 1987, 2755, Randnr. 33); Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88 (Delacre, Slg. 1990, I-395, Randnr. 33); Urteil vom 7. Mai 1992 in den Rechtssachen C-258/90 und C-259/90 (Pesquerias De Bermeo, Slg. 1992, I-2901, Randnrn.
  • EuGH, 12.04.1984 - 281/82

    Unifrex / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93
    (11) ° Zur Auswirkung der vermuteten Kenntnis der Wirtschaftsteilnehmer von Verhandlungen innerhalb des Rates auf das Vorliegen des berechtigten Vertrauens, vgl. Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 281/82 (Unifrex, Slg. 1984, 1969, Randnrn. 26 und 27).
  • EuGH, 13.10.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne und Inter-Agra / Intervention Board for Agricultural Produce

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93
    (18) ° Vgl. zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92 (An Bord Bainne, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.06.1987 - 424/85

    Frico / Voedselvoorzienings In- en Verkoopbureau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93
    (9) ° Vgl. Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81 (Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27); Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81 (Faust, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27); Urteil vom 17. Juni 1987 in den Rechtssachen 424/85 und 425/85 (Frico, Slg. 1987, 2755, Randnr. 33); Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88 (Delacre, Slg. 1990, I-395, Randnr. 33); Urteil vom 7. Mai 1992 in den Rechtssachen C-258/90 und C-259/90 (Pesquerias De Bermeo, Slg. 1992, I-2901, Randnrn.
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